Wien (OTS) – Die slowakische Regierung hat angekündigt, die neue
EU-Verordnung zu
Pflanzen aus Neuen Genomischen Techniken (NGT) vor dem Gerichtshof
der Europäischen Union anzufechten. Die ARGE Gentechnik-frei als
Vertretung des österreichischen „Ohne Gentechnik“-Lebensmittelsektors
begrüßt diesen Schritt: Dies sei eine wichtige Chance, die
vielfältigen offenen Rechts- und Haftungsfragen der neuen EU-Regelung
verbindlich klären zu lassen.
Die Verordnung (EU) 2026/1388, die am 16. Juli 2026 in Kraft
getreten ist, nimmt einen großen Teil der mit Neuen Genomischen
Techniken erzeugten Pflanzen künftig von wesentlichen Anforderungen
des bisherigen EU-Gentechnikrechts aus. So sind zum Beispiel zentrale
Aspekte wie Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit, Transparenz und
Wahlfreiheit der Konsument:innen in der neuen Verordnung für den
Großteil der NGT-Produkte (alle „NGT-1“) ausgeklammert. Unternehmen,
die biologisch bzw. „Ohne Gentechnik“ produzieren wollen, sehen sich
großen Hürden ausgesetzt.
„ Österreich hat im Gesetzgebungsprozess klar vertreten, dass
Kennzeichnung, Wahlfreiheit, Rückverfolgbarkeit und Transparenz auch
unter der neuen NGT-Verordnung gewährleistet sein müssen. Wenn sich
jetzt die Möglichkeit eröffnet, genau diese Grundsätze rechtlich
abzusichern bzw. vor dem EuGH prüfen zu lassen, dann darf Österreich
nicht an der Seitenlinie stehen, sondern muss aktiv ins Spiel
eingreifen “, sagt Jens Karg von der ARGE Gentechnik-frei.
Die ARGE Gentechnik-frei fordert daher die österreichische
Bundesregierung auf, die slowakische Klage zu unterstützen. Besonders
die für den Bereich zuständige Staatssekretärin im
Gesundheitsministerium und das Landwirtschaftsministerium seien nun
gefordert, Österreichs bisherige Position auch in konkretes Handeln
zu übersetzen.
„ Wer Wahlfreiheit, Transparenz und Rückverfolgbarkeit politisch
einfordert, muss auch bereit sein, sich dafür einzusetzen, wenn sich
eine konkrete rechtliche Möglichkeit dazu bietet. Österreich sollte
diese Chance nutzen und gemeinsam mit der Slowakei dazu beitragen,
dass diese Werte im europäischen Gentechnikrecht tatsächlich
abgesichert werden “, so Jens Karg.
Unabhängig vom Ausgang eines möglichen Verfahrens muss parallel
sichergestellt werden, dass bis zur Anwendung der Verordnung im Jahr
2028 wirksame Systeme für Identifikation, Kontrolle und
Rückverfolgbarkeit entwickelt werden. Nur so kann die Gentechnik-
freie und biologische Produktion auch künftig verlässlich abgesichert
werden.