Aufgaben eines Immobilienmaklers bei der Immobilienbewertung

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Wenn es um die Bewertung von einer Immobilie in ihrem Wert geht, so kann man sich hier an verschiedene Fachleute wenden, wie an einen Immobilienmakler. Auch ein Immobilienmakler kann eine Immobilienbewertung durchführen. Grundsätzlich muss man dazu wissen, es gibt keine gesetzlichen Regelungen wer eine Bewertung durchführen darf und wer nicht. Eine Immobilienbewertung ist ein sehr komplexer Vorgang bei einer Immobilie. Da bei einer solchen Bewertung nicht nur das Grundstück an sich und die Bebauung geprüft wird, sondern auch die Lage und das Umfeld, wie zum Beispiel der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln oder ob es negative Einflüsse wie Lärm bei der Immobilie gibt. Leicht kann es hier, wenn die Immobilienbewertung von einem Immobilienmakler nicht korrekt durchgeführt worden ist, zu einem falschen Ergebnis beim möglichen Verkaufswert kommen.

Müssen die Angaben richtig sein?

Natürlich stellt sich im Zusammenhang mit einer Immobilienbewertung immer die Frage, kann man sich hierauf als Käufer verlassen? Im Grundsatz ist hier weniger die Immobilienbewertung von Bedeutung, als das Exposé was zum Beispiel für den Verkauf der Immobilie erstellt wird. Und die Grundlage dafür ist meist die durchgeführte Immobilienbewertung. Als Käufer muss man sich hier auf die Angaben im Exposé verlassen müssen können, da die Angaben hier laut der Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof auch bindend sind. Falsche Angaben, wie zum Beispiel zu den Flächengrößen können hier einen Schadensersatzanspruch auslösen. Wer aber letztlich dafür haftet im Detail, hängt stark von der Rolle vom Immobilienverkäufer und vom Immobilienmakler ab. Übernimmt der Immobilienmakler zum Beispiel nur die Angaben vom Verkäufer, so besteht für den Makler keine besondere Untersuchungs- und Nachforschungspflicht, ob diese Angaben auch tatsächlich richtig sind. Hier würde sich der Haftungsanspruch dann an den Verkäufer der Immobilie für die fehlerhaften Angaben richten. Was ein Immobilienverkäufer aber immer tun muss, er muss ihm bekannte Mängel offenlegen. Letztlich ist die Frage wer am Ende für falsche Angaben haftet, ob Makler oder Verkäufer, eine Rechtsfrage die von einem Gericht zu klären ist.

Immobilienkauf: Eigenen Gutachter einsetzen

Möchte man den Aussagen vom Verkäufer oder vom Immobilienmakler nicht glauben oder möchte man einfach auf Nummer sich gehen, so kann man natürlich aber auch einen eigenen Gutachter einsetzen. Ein eigener Gutachter kann zum Beispiel die Angaben aus der Immobilienbewertung oder aus dem Exposé vor Ort prüfen und hierbei die Immobilie auch generell prüfen, ob zum Beispiel versteckte Mängel vorhanden sind. Ein Gutachter kann aber auch aufzeigen, wenn zum Beispiel der Wert aus der Immobilienbewertung nicht korrekt ermittelt wurde. Das gibt dann auch für Verhandlungen zur Immobilie wichtige Argumente beim Kauf. Natürlich muss man im Zusammenhang mit einem eigenen Gutachter immer beachten, dass dessen Inanspruchnahme nicht kostenfrei ist. Die hierfür anfallenden Kosten, muss man selber tragen. Doch gerade im Hinblick auf die meist hohen Kosten beim Immobilienkauf, kann man diese Kosten in der Regel vernachlässigen. Letztlich sollte man hier auch die Vorteile sehen, die man durch einen Gutachter hat. Er kann eventuell vorhandene Baumängel aufdecken und so vermeiden, dass man später eine böse Überraschung mit der Immobilie erlebt. Sei es durch höhere Kosten oder durch Ärger, wenn es um die Frage der Haftung für falsche Angaben geht.