Berlin / Aarhus (OTS) – Heute hat die Aurelia Stiftung Beschwerde
beim internationalen
Compliance-Ausschuss (ACCC) der Vereinten Nationen gegen die EU-
Gentechnik-Verordnung eingelegt. Damit soll geprüft werden, ob die
neue EU-Verordnung gegen die völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben
der Aarhus-Konvention verstößt. Die Europäische Union und sämtliche
EU-Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Vorgaben der Aarhus-
Konvention einzuhalten. Der Compliance-Ausschuss gilt als quasi-
gerichtliches Kontrollgremium der Vereinten Nationen zum Schutz der
Umwelt.
Mit ihrer Beschwerde wehrt sich die Aurelia Stiftung gegen den
kürzlich erfolgten tiefen Einschnitt in das europäische
Gentechnikrecht, die Verordnung über mit neuen genomischen Techniken
(NGT) gewonnene Pflanzen und ihre Erzeugnisse (NGT-Verordnung) und
wird dabei von den Anwält:innen Georg Buchholz und Tessa Krabbe (GGSC
) vertreten. Sollte die Verordnung Bestand haben, könnten künftig
große Teile neuer gentechnisch veränderter Pflanzen ohne echte
Risikoprüfung, ohne wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne
Kennzeichnung auf Felder und in den Markt gelangen. Außerdem können
Patente natürliche Genvarianten als technische Erfindung beanspruchen
und Züchter:innen in neue Abhängigkeiten von Agrarkonzernen bringen.
Es geht damit nicht nur um Regulierung, sondern um die Frage, welchen
Stellenwert Transparenz, Vorsorge und demokratische Mitsprache bei
Umweltentscheidungen noch haben.
Neue Verordnung hebelt Schutzstandard aus
Mit der am 26.06.2026 im EU-Amtsblatt veröffentlichten NGT-
Verordnung wird das vorsorgeorientierte europäische Gentechnikrecht
für den Großteil künftiger gentechnisch veränderter Pflanzen
weitgehend zurückgedrängt. Die Verordnung nimmt sogenannte NGT-
Pflanzen der Kategorie 1 aus zentralen Teilen des Gentechnikrechts
heraus; für sie entfallen insbesondere die bisher üblichen
Anforderungen an Risikoprüfung vor dem Inverkehrbringen sowie weite
Teile der Kennzeichnung. Diese Rechtsänderung wird damit begründet,
dass diese NGT-Pflanzen mit herkömmlichen Pflanzen gleichwertig
seien. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) werden
über 94 % der künftigen gentechnisch veränderten Pflanzen als NGT-
Pflanzen der Kategorie 1 eingestuft werden. Gerade deshalb ist die
Neuregelung aus Sicht der Aurelia Stiftung kein technisches Detail,
sondern ein tiefgreifender Systemwechsel im europäischen
Gentechnikrecht.
„Mit der neuen NGT-Verordnung werden weitreichende Entscheidungen
über Umwelt und Landwirtschaft aus der öffentlichen Kontrolle
herausgenommen. Wer Risikoprüfung und Mitsprache abschafft, schwächt
nicht nur das Vorsorgeprinzip, sondern auch ein zentrales
demokratisches Recht. Dagegen gehen wir vor,“ so Gregor Erkel,
Vorstand der Aurelia Stiftung.
Statusprüfung ersetzt keine Risikoprüfung
An die Stelle einer echten Risikobewertung tritt bei NGT-Pflanzen
der Kategorie 1 künftig eine Statusprüfung durch die zuständige
Behörde eines Mitgliedstaats oder durch die EU-Kommission. Geprüft
wird dabei im Kern nur, ob eine Pflanze die in der Verordnung
festgelegte Art und Zahl bestimmter molekularbiologischer
Veränderungen einhält, um als „gleichwertig“ mit konventionellen
Pflanzen eingestuft zu werden. Ob die Pflanze oder daraus
hergestellte Erzeugnisse Risiken für Umwelt, Landwirtschaft, Imkerei
oder Gesundheit mit sich bringen, ist für diese
Gleichwertigkeitsentscheidung gerade nicht maßgeblich. Das ist der
zentrale Einwand der Beschwerde.
Beschwerde beim internationalen Compliance-Ausschuss
Die Aarhus-Konvention verpflichtet die EU und ihre
Vertragsstaaten zu Mindeststandards für frühzeitige und wirksame
Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bei umweltrelevanten
Entscheidungen. Auf Grundlage der Aarhus-Konvention wurde das Aarhus
Convention Compliance Committee (ACCC), kurz Compliance-Ausschuss,
eingerichtet. Hieran kann sich wenden, wer sich in seinen durch die
Konvention garantierten Informations- und Beteiligungsrechten
verletzt sieht. Nach Auffassung der Aurelia Stiftung ist diese
Verletzung gegeben. Mit ihrer Beschwerde setzt sich die Aurelia
Stiftung dafür ein, die Stimme von Bürger:innen, Imker:innen und
Umweltverbänden zu hören, bevor neue gentechnisch veränderte Pflanzen
auf Felder und in den Markt gelangen.
Stellt das ACCC einen Verstoß fest, kann es die EU zum Handeln
auffordern – für mehr Transparenz, echte Mitsprache und den Schutz
unserer Lebensgrundlagen.
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