Wien (OTS) – Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket werden die Regeln
für
Kurzzeitvermietungen in Wien weiter verschärft. Um die
Gesetzesänderungen zu fixieren, brachte die Koalition aus SPÖ und
NEOS am Dienstag einen Initiativeintrag ein, der im Wohnbau-Ausschuss
mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, FPÖ und Grünen eine Mehrheit fand.
Weniger Ausnahmen für gewerbliche Kurzzeitvermietung, strengere
Regeln für Umwidmungen, ein verpflichtendes Register, mehr
Kontrollmöglichkeiten und schärfere Strafen. Das oberste Gebot ist
es, dringend benötigten Wohnraum besser zu schützen und zu
verhindern, dass Wohnungen aus Profitgründen dauerhaft dem regulären
Wohnungsmarkt entzogen werden.
„Mit der Beschränkung von Kurzzeitvermietungen auf 90 Tage hat
Wien internationale Pionierarbeit geleistet. Obwohl dieser Vorstoß
bereits erfolgreich war, hat die Praxis gezeigt, dass sich neue
Geschäftsmodelle entwickelt haben, um diese zu umgehen. Diese
Umgehung werden wir unterbinden, indem wir eine Registrierungspflicht
für Anbieterinnen und Anbieter einführen, die Umwidmung von Wohnraum
in Beherbergungsstätten wird rigoros eingeschränkt und die Strafen
empfindlich erhöht. Mit dem heutigen Beschluss im zuständigen
Gemeinderats-Ausschuss ist der erste Schritt getan. In der Landtags-
Sitzung soll das Gesetz endgültig beschlossen werden, um ein
Inkrafttreten per Jahreswechsel sicherzustellen. Wohnen ist ein
Grundrecht, das wir in Wien mit aller Kraft schützen“, so der
Bürgermeister Michael Ludwig.
„Eine aktive Wohnpolitik ist für die Zukunft jeder Stadt
entscheidend. Dazu gehört es, auf aktuelle Entwicklungen zu
reagieren. Wien ist hier federführend. Während in anderen Metropolen
durch die gewerbliche Kurzzeitvermietung wichtiger Wohnraum im großen
Stil verloren gegangen ist, hat Wien rechtzeitig reagiert. Jetzt ist
es an der Zeit das Regulativ nachzuschärfen und die
Kontrollmöglichkeiten zu verbessern. Die Stadt Wien hat damit einmal
mehr gezeigt, wie eine progressive, nachhaltige und konsequente
Wohnpolitik funktioniert. Denn leistbares und qualitätsvolles Wohnen
steht seit mehr als 100 Jahren im Fokus des Wiener Wohnbaumodells“,
zeigt sich auch Stadträtin Elke Hanel-Torsch zufrieden mit dem nun
erfolgreich beschlossenen Maßnahmenpaket.
„Wer die eigene Wohnung während des Urlaubs zeitweise vermietet,
soll das auch weiterhin tun können. Gleichzeitig darf Wohnraum nicht
dauerhaft durch die Umwidmung von Wohnungen oder gar ganzer
Wohnhäuser in Beherbergungsstätten verloren gehen. Dafür braucht es
klare, faire Regeln und eine wirksame Kontrolle. Das
Kurzzeitvermietungsregister macht nachvollziehbar, welche Wohnungen
zur Kurzzeitvermietung angeboten werden, und erleichtert die gezielte
Kontrolle, ob die Regeln eingehalten werden“, erklärt NEOS-Klubobfrau
Selma Arapović.
Nun sind die strengeren Regeln also beschlossene Sache. Aber was
heißt das eigentlich genau? Einerseits soll die Umwandlung von
Wohnungen in Beherbergungsstätten künftig im gesamten Wiener
Stadtgebiet stärker eingeschränkt werden.
Strengere Regeln bezüglich Umwidmung in Beherbergungsstätten
Der besondere Schutz bestehender Wohnungen nach den Prinzipien
der Wohnzone wird nun auch sinngemäß auf Wohnungen außerhalb von
Wohnzonen – und damit für das ganze Stadtgebiet – ausgeweitet. So
werden die Möglichkeiten zur Umwidmung von Wohnungen in
Beherbergungsstätten zur Nutzung für Kurzzeitvermietung deutlich
erschwert. Für eine solche Umwidmung müssen zukünftig noch strengere
Kriterien erfüllt werden: Dies betrifft unter anderem einerseits das
Ausmaß der verbleibenden Wohnnutzung im Gebäude. So müssen gemäß dem
neu geschaffenen Paragraph 7g der Bauordnung für Wien künftig
mindestens 80 Prozent aller Nutzflächen im Gebäude weiterhin als
Wohnnutzfläche erhalten bleiben. Darüber hinaus wurde nun auch
festgelegt, dass die Beherbergungsstätte über mindestens drei
Zimmereinheiten verfügen muss. Die einzelnen Zimmereinheiten müssen
außerdem zueinander in räumlicher Nähe im Gebäude liegen. Eine
weitere Maßnahme dient dem Schutz der regulären Bewohner*innen vor
Störungen durch stetig wechselnde Tourist*innen: So muss eine
Beherbergungsstätte künftig einen gesonderten Zugang von der Straße
aufweisen.
Von den Regelungen der erschwerten Umwidmung von Wohnungen sind
lediglich „klassische Hotels“ ausgenommen, in denen Gästen Hotel-
typische Dienstleistungen angeboten werden. Übrigens gelten diese
verschärften Regelungen auch rückwirkend: Verfahren, die ab 11.
Oktober eingereicht wurden, müssen bei der Baupolizei bereits nach
den neuen Regelungen beurteilt werden.
Verpflichtendes Register ab 1. Jänner 2027
Gleichzeitig wird die Ausnahme für die private Kurzzeitvermietung
enger gefasst: Wer die eigene Wohnung während einer vorübergehenden
Abwesenheit bis zu 90 Tage im Jahr vermieten möchte, kann dies
weiterhin tun, allerdings künftig nur für eine Wohnung und unter der
Voraussetzung, dass der Wohnsitz dort aufrechtbleibt.
Ein verpflichtendes Wiener Kurzzeitvermietungsregister soll
außerdem für mehr Transparenz sorgen. Gastgeber*innen müssen jede
Wohneinheit gesondert registrieren. Angegeben werden muss etwa die
genaue Anschrift, Angaben zur Vermieter*in sowie die Höchstzahl der
verfügbaren Schlafgelegenheiten innerhalb einer Wohneinheit. Nach
Eingabe der nötigen Informationen erhält der bzw. die Gastgeber*in
eine eigene Registrierungsnummer. Diese ist bei Inseraten auf
Plattformen wie Airbnb oder Booking.com anzugeben – selbst dann, wenn
man unter der Freigrenze von 90 Tagen pro Jahr bleibt. Die
Plattformen werden außerdem in die Pflicht genommen, Registrierungen
stichprobenartig zu kontrollieren, unzulässige Inserate zu entfernen
und dem Magistrat relevante Informationen zur Verfügung zu stellen.
Verstöße gegen die Registrierungspflicht können teuer werden
Für wiederholte Verstöße gegen die baurechtlichen Bestimmungen
sind künftig Mindeststrafen vorgesehen. Bei Verstößen gegen das neue
Registergesetz drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro pro Verstoß.
Begleitende Änderungen präzisieren bestehende Ausnahmeregelungen
und verbessern die behördlichen Kontrollmöglichkeiten. Das
Registergesetz soll am 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Für bereits
inserierte Wohnungen ist eine Übergangsfrist bis Ende März 2027
vorgesehen.
Register unterstützt die Arbeit der Baupolizei
Dass auch diese neuen, strengeren Regeln entsprechend eingehalten
werden, kontrolliert auch weiterhin das eigens gegründete Referat
Kontrolle Kurzzeitvermietung bei der Baupolizei (MA 37). Das neun-
köpfige Team arbeitet stetig daran, Fälle von illegaler
Kurzzeitvermietung im Wiener Stadtgebiet aufzudecken. Neben der
Internet-Recherche von auffälligen Inseraten, sind vor allem auch die
Kontrollen vor Ort ein wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeit.
Diese werden nun durch das neue Register deutlich erleichtert.
Dennoch reißt die Arbeit nicht ab: Allein seit Gründung des Referats
im Juli 2024 sind in Summe 2.484 Anzeigen bezüglich vermuteter
illegaler Kurzzeitvermietung bei der Baupolizei eingebracht worden.
Positiv beurteilt auch Ilja Messner, Leiter der Wiener Baupolizei,
die Neuerungen: „Die neuen Regelungen schaffen zusätzliche
Rechtssicherheit, erleichtern die Überprüfung der Einhaltung der
Vorschriften und unterstützen uns dabei, auch künftig rasch und
zielgerichtet auf Entwicklungen im Bereich der Kurzzeitvermietung zu
reagieren.“