Wien (OTS) – „Die Wirtschaft bekennt sich zur Beschäftigung und
Inklusion von
Menschen mit Behinderung. Der aktuelle Rechnungshofbericht bestätigt
aber, dass die Quotenvorgaben für Unternehmen so hoch sind, dass sie
diese nicht erfüllen können“, sagt Rolf Gleißner, Leiter der
Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ). Denn selbst nach vier Jahren Wirtschaftsflaute
machen die arbeitslos gemeldeten begünstigten Behinderten nur einen
Bruchteil der zu besetzenden Pflichtstellen aus. Angesichts
steigender Arbeitslosigkeit stehen diese zudem vermehrt im Wettbewerb
mit Arbeitslosen ohne Einschränkung. Dazu kommt, dass Branchen wie
Bau oder Verkehr nur begrenzte Einsatzmöglichkeiten für Menschen mit
Behinderung haben.

„Das Problem sind somit nicht die Einstellbereitschaft der
Unternehmen oder die zu geringe Ausgleichstaxe – denn auch
beschäftigungswillige Betriebe zahlen diese –, sondern das Matching
von offenen Stellen und potenziellen Beschäftigten mit Behinderung
und der wenig zielgerichtete Mitteleinsatz“, so Gleißner. Der
Rechnungshof fordert dementsprechend, Beschäftigungspflicht und
Ausgleichstaxe treffsicherer auf die Teilhabe am Arbeitsmarkt
auszurichten, die Förderungen besser mit den Ländern abzustimmen und
die Fondsverwaltung zu vereinfachen.

„Die Unternehmen nehmen ihre Verantwortung in schwierigen Zeiten
wahr, eine Mehrbelastung, wie sie der ÖGB fordert, ist strikt
abzulehnen und würde das Beschäftigungspotenzial der Betriebe
zusätzlich schwächen“, betont Experte Gleißner. (PWK532/DFS)