Wien (OTS) – Mit 1. Jänner 2026 hat die Stadt Wien die Parkgebühren
auf 1,70 Euro
pro halbe Stunde erhöht. Für zuvor erworbene Parkscheine zum alten
Tarif wurde eine Übergangsfrist eingeräumt, die jedoch mit 30. Juni
2026 endet. Danach verlieren die alten Parkscheine ihre Gültigkeit
und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Wer sein Fahrzeug in einem Wiener Bezirk abstellt, für den kein
gültiges Parkpickerl vorliegt, sollte daher rechtzeitig darauf
achten, ausschließlich Parkscheine zum aktuellen Tarif zu verwenden.
Andernfalls drohen Verwaltungsstrafen.
„Erfahrungsgemäß befinden sich auch nach Ablauf der
Übergangsfrist noch alte Parkscheine in Fahrzeugen, Geldbörsen oder
Haushalten. Deshalb appellieren wir an die Parkraumüberwachung, in
den ersten Wochen nach Fristablauf Augenmaß walten zu lassen und
zunächst auf Information und Verwarnungen zu setzen, anstatt sofort
Strafen zu verhängen“, erklärt Matthias Nagler, ÖAMTC-
Verkehrsexperte.
ÖAMTC erneuert Forderung nach Umtauschmöglichkeit
Für den Mobilitätsclub ist es weiterhin unverständlich, dass
nicht verwendete Parkscheine nach Ablauf der Übergangsfrist faktisch
wertlos werden. „Die Stadt Wien verweigert nach wie vor eine
unkomplizierte Möglichkeit, alte Parkscheine gegen Aufzahlung auf den
aktuellen Tarif umzutauschen. Wer nach Ablauf der Frist noch
Restbestände hat, bleibt auf den Kosten sitzen. Das ist aus
Konsument:innensicht nicht nachvollziehbar“, hält Nagler fest. Der
ÖAMTC appelliert daher erneut an die Stadtregierung, die rechtlichen
Voraussetzungen für einen Umtausch zu schaffen. „Niemand erwartet,
dass alte Parkscheine unbegrenzt gültig bleiben. Es sollte aber
möglich sein, den Differenzbetrag aufzuzahlen und vorhandene
Parkscheine weiterzuverwenden. Das wäre eine faire und praktikable
Lösung für die Betroffenen“, so der ÖAMTC-Experte.
Kritik an steigenden Mobilitätskosten
Der Mobilitätsclub weist zusätzlich darauf hin, dass die
Anpassung der Parkgebühren Teil einer breiten und anhaltenden
Kostensteigerung im gesamten Mobilitätsbereich ist. „In den
vergangenen Jahren wurden zahlreiche Gebühren und Tarife erhöht.
Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sollten solche
Erhöhungen besonders sorgfältig abgewogen und nachvollziehbar
begründet werden. Mobilität ist ein Grundbedürfnis und darf nicht
schrittweise zu einem immer größeren Kostenfaktor werden“, betont der
Verkehrsexperte.
Damit verweist Nagler auch auf die jüngsten Entwicklungen beim
Parkpickerl, dessen Preis um rund 30 Prozent von zehn auf 13 Euro
angehoben wurde, sowie auf die spürbaren Tariferhöhungen im
öffentlichen Verkehr. Besonders betroffen sind dabei Senior:innen und
Student:innen, für die die Preise teils um bis zu 40 Prozent
gestiegen sind. Diese Maßnahmen, die im vergangenen Spätsommer
angekündigt wurden, sorgen beim Mobilitätsclub weiterhin für großes
Unverständnis. „Wer mehr Menschen für nachhaltige Verkehrsmittel
gewinnen möchte, sollte nicht primär auf Gebührenerhöhungen setzen –
schon gar nicht zu Lasten jener Gruppen, die ohnehin besonders
preissensibel sind“, kritisiert Nagler.





