Wien (OTS) – Ein E-Scooter darf in Österreich auf öffentlichen
Straßen nur unter
bestimmten Voraussetzungen genutzt werden, darunter eine auf 25 km/h
begrenzte Bauartgeschwindigkeit und eine Höchstleistung von maximal
600 Watt. Gerade letzteres führt oft zu Unsicherheiten, weiß ÖAMTC-
Verkehrsjurist Matthias Wolf: „Uns erreichen immer häufiger Anfragen,
in denen wir um Klarstellung gebeten werden, ob bestimmte Roller in
Österreich erlaubt sind – meist geht es um die Differenzierung
zwischen Höchst- und Dauerleistung.“
Das Problem: Die Herstellerangaben sind oft nicht eindeutig und
können suggerieren, dass die Begrenzung auf 25 km/h ausreiche, um
eine Nutzung im Straßenverkehr zu erlauben. „Es steht zu vermuten,
dass die uneinheitliche Gesetzgebung in Europa die Ursache dafür ist.
So darf der Elektromotor eines E-Scooters in Österreich zu keinem
Zeitpunkt mehr als 600 Watt Leistung abgeben. In Deutschland ist
hingegen die Nenndauerleistung maßgeblich – und nicht, was der Motor
kurzzeitig, z. B. beim Anfahren, leisten kann“, erklärt der ÖAMTC-
Experte.
Zwtl.: Club fordert runden Tisch zu Leistungsgrenze
Dass hier Handlungsbedarf besteht, zeigt auch ein aktueller E-
Scooter-Test des Mobilitätsclubs und seiner Partnerorganisationen:
Alle zehn untersuchten Modelle überschritten die in Österreich
erlaubte Höchstleistung von 600 Watt. Bei den meisten Scootern wurde
von den Herstellern sogar über 1.000 Watt maximale Leistung
angegeben. Damit darf keiner dieser Roller, die problemlos im Handel
oder über das Internet gekauft werden können, hierzulande auf
öffentlichen Straßen genutzt werden.
Eigentlich standen beim Test u. a. Sicherheit und
Alltagstauglichkeit im Mittelpunkt. Dafür wurden bewusst Modelle
ausgewählt, die zu einem stabileren Fahrverhalten beitragen. „Dass
zehn von zehn Testkandidaten an der österreichischen Leistungsgrenze
scheitern, legt nahe, dass es sich um keine Einzelfälle handelt. Wir
gehen vielmehr davon aus, dass in Österreich viele E-Scooter
unterwegs sind, die nach derzeitiger Rechtslage illegal sind – und
das trotz regelkonformer Begrenzung auf 25 km/h
Höchstgeschwindigkeit“, fasst Wolf zusammen. Über die tatsächliche
Anzahl gibt es – mangels Zulassungspflicht – allerdings keine
offiziellen Angaben.
Aus Sicht des ÖAMTC sollte die österreichische Rechtslage in
Hinblick auf die Leistungsgrenze umgehend und ergebnisoffen geprüft
werden. „Wir schlagen dafür einen runden Tisch mit allen Akteuren,
darunter die zuständigen Ministerien, Handel, Hersteller und
Konsument:innenschutz, vor“, hält Wolf fest. Denn nur gemeinsam, so
der ÖAMTC-Experte, könne man eine Lösung, die sowohl im Sinne der
Verkehrssicherheit als auch im Interesse der Konsument:innen sei,
finden.
Zwtl.: Begrenzung auf 25 km/h weiterhin sinnvoll – Leistungsgrenze
ist zu diskutieren
Außer Diskussion steht für den ÖAMTC, dass die
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25 km/h bleiben muss. Es sei aber zu
hinterfragen, so Wolf, ob ein E-Scooter wegen einer kurzfristig
höheren Motorleistung vollständig vom öffentlichen Straßenverkehr
ausgeschlossen werden soll – oder ob z. B. die in Deutschland gültige
Nenndauerleistung ein sinnvollerer Zugang sein könnte. Im Zuge einer
etwaigen Neuregelung sollte – im Sinne der Verkehrssicherheit – auch
noch einmal über eine Helmpflicht nachgedacht werden.
Wer einen handelsüblichen Roller kauft, muss aus Sicht des ÖAMTC
jedenfalls darauf vertrauen können, dass das Fahrzeug
bestimmungsgemäß verwendet werden darf. „Derzeit besteht die Gefahr,
dass man erst bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall erfährt,
dass der im guten Glauben gekaufte Scooter eigentlich verboten ist“,
warnt Wolf. Mögliche Folgen reichen von Verwaltungsstrafen bis zu
haftungs- und versicherungsrechtlichen Problemen. Im Ernstfall können
auch Schadenersatz- oder Regressforderungen drohen.
Alle Infos, Fragen & Antworten zu diesem Thema gibt es auf der
Website des Mobilitätsclubs .