Linz (OTS) – Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat zehn raffinierte
Rapsöle
untersuchen lassen. Im Test waren Eigenmarken österreichischer
Handelsketten und Markenöle, für die Raps aus Österreich verwendet
wird. Das Ergebnis ist erfreulich: Bei keinem der zehn Produkte
wurden die geltenden Höchstgehalte für Pestizidrückstände,
Weichmacher oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
überschritten.
Rapsöl enthält einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren,
darunter die Omega-3-Fettsäure Alpha-Linolensäure. Für die
Untersuchung wurden die Öle auf Pestizidrückstände, Weichmacher und
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) geprüft. Alle
getesteten Produkte hielten die dafür geltenden Höchstgehalte ein.
Die Preise der getesteten Öle lagen zwischen 1,89 und 7,99 Euro pro
Liter. Die günstigsten Produkte waren Eigenmarken österreichischer
Handelsketten.
Warum werden Speiseöle auf Schadstoffe geprüft?
Schadstoffe können auf unterschiedlichen Wegen in Lebensmittel
gelangen – etwa durch Rückstände aus dem Anbau oder während der
Verarbeitung. Da Rapsöl ein fettreiches Lebensmittel ist, wird es im
Rahmen von Produkttests auch auf Stoffe untersucht, die sich in Fett
lösen können. Im AK-Test lagen alle zehn Öle innerhalb der geltenden
Höchstgehalte.
Mit Rapsöl braten
Raffiniertes Rapsöl eignet sich gut zum Braten. Es verträgt höhere
Temperaturen und hat einen neutralen Geschmack, der den
Eigengeschmack der Speisen nicht überdeckt. Kaltgepresstes Rapsöl ist
hitzeempfindlicher und passt besonders gut in die kalte Küche, zum
Beispiel für Salate.
Was gilt für Gentechnik im Rapsöl?
Derzeit ist der Anbau gentechnisch veränderter Rapssorten in
Österreich nicht erlaubt. Ab dem 17. Juli 2028 gilt eine neue EU-
Verordnung für bestimmte Pflanzen, die mit neuen genomischen
Techniken (NGT) entwickelt wurden. Damit sind moderne Verfahren
gemeint, mit denen das Erbgut gezielt verändert wird. Nach EU-
Kriterien könnten solche Veränderungen jedoch auch natürlich oder
durch herkömmliche Züchtung entstehen.
Pflanzen der Kategorie NGT-1, die Behörden als gleichwertig mit
konventionell gezüchteten Pflanzen einstufen, sind dann von den
bisherigen EU-Gentechnikregeln ausgenommen. Damit könnten
grundsätzlich auch entsprechende Rapssorten in Österreich angebaut
werden. NGT-1-Pflanzen und daraus hergestellte Produkte müssen nicht
als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Für Konsument:innen
wird ihre Verwendung am Produkt daher grundsätzlich nicht mehr
erkennbar sein.