FPÖ – Lugner: Handelsgericht weist Klage von Andreas Babler ab. Wichtiges Signal für Meinungsfreiheit

Wien (OTS) – Das Handelsgericht Wien hat die Klage von SPÖ-Chef
Andreas Babler
gegen Leo Lugner abgewiesen. Gegenstand des Verfahrens waren die
Bezeichnungen „Urin-Andi“, „Brunzbecken-Babler“ sowie „BBB“, die
Lugner im politischen Diskurs gemeinsam mit Nationalratsabgeordnetem
Michael Oberlechner im Zusammenhang mit seiner Kritik am rund 600.000
Euro teuren, aus öffentlichen Mitteln finanzierten österreichischen
Biennale-Beitrag in Venedig verwendet hatte.

„Das Gericht ist der Argumentation meiner Anwälte gefolgt, wonach
für jeden unvoreingenommenen Leser klar erkennbar ist, dass diese
Bezeichnungen in einem eindeutigen politischen Zusammenhang mit
meiner Kritik an diesem Kunstprojekt stehen“, erklärt Leo Lugner.

Für Lugner stellt das Urteil ein wichtiges Signal für die
Meinungsfreiheit und die Zulässigkeit pointierter politischer Kritik
dar.

„Andreas Babler hat damit gerichtlich feststellen lassen, dass
diese Bezeichnungen in diesem politischen Zusammenhang zulässig sind.
Ich gratuliere ihm zu dieser äußerst klugen Entscheidung, die sich
nahtlos in sein bisheriges politisches Wirken einfügt“, so Lugner
abschließend.

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