Wien (OTS) – Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat in ihrem
aktuellen
Abschlussbericht zur Branchenuntersuchung Fernwärme unter anderem die
Einrichtung einer unabhängigen Schlichtungsstelle empfohlen, um die
Rechte von Kundinnen und Kunden zu stärken. Die
Verbraucherschlichtung Austria begrüßt die Initiative der BWB zu mehr
Transparenz im Fernwärmemarkt und weist in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass sie bereits seit 2016 erfolgreich als staatlich anerkannte
Verbraucherschlichtungsstelle für den Bereich Fernwärme und
Heizkostenabrechnung tätig ist. Die Feststellungen der
Bundeswettbewerbsbehörde, insbesondere zu den undurchsichtigen
Zuständigkeiten und schwer verständlichen Abrechnungen, decken sich
mit den Wahrnehmungen der Verbraucherschlichtung Austria.
Zwtl.: Erfolgreiche Schlichtungsarbeit: 1.800 Anträge und 420.000
Euro Ersparnis
Seit Beginn der Tätigkeit in diesem spezifischen Sektor
verzeichnete die Verbraucherschlichtung Austria rund 1.800 Anträge,
wobei sich die Antragszahlen seit dem Jahr 2023 bei 300 bis 400
Fällen pro Jahr eingependelt haben. Die hohe Relevanz und Akzeptanz
des Verfahrens zeigt sich in einer außerordentlich hohen
Beteiligungsquote der betroffenen Unternehmen von über 97 Prozent. In
etwa 70 Prozent der Fälle kann eine einvernehmliche Lösung erzielt
werden. Durch diese Verfahren wurden Konsumentinnen und Konsumenten
bis dato Zahlungen in Höhe von rund 420.000 Euro zurückerstattet oder
erlassen.
Zwtl.: Transparenz bei der Preisbildung unerlässlich
Die Untersuchung der BWB verdeutlicht die massiv eingeschränkten
Wahlmöglichkeiten von Haushalten bei bestehenden
Fernwärmeanschlüssen. Angesichts dieser besonderen Marktposition der
Anbieter und der damit verbundenen starken Bindung der Kundinnen und
Kunden unterstützt die Verbraucherschlichtung Austria die Forderung
nach mehr Kontrolle und Transparenz bei der Preisbildung. Wer sein
Heizsystem de facto nicht wechseln kann, muss sich auf eine faire und
nachvollziehbare Preisgestaltung verlassen können.
Zwtl.: Preise oft nur ein Teil des Problems – Die Praxis zeigt andere
Konfliktherde
Während auf systemischer Ebene meist die Tarifgestaltung im Fokus
steht, zeigt die Fallpraxis der Schlichtungsstelle ein
differenzierteres Bild: Die konkreten Beschwerden richten sich weit
seltener gegen die reinen Energiepreise an sich. Vielfach schlagen
bei der Schlichtungsstelle stattdessen komplexe Probleme rund um die
Erfassung und Abrechnung auf. Dazu zählen insbesondere hohe
Wärmeverluste innerhalb der Gebäude, angezweifelte Verbräuche sowie
veraltete Messmethoden. Auch nicht nachvollziehbare
Teilbetragsvorschreibungen führen regelmäßig zu Schlichtungsanträgen.
Ein weiteres, häufiges Problemfeld sind ungünstige Verschiebungen von
Energiegesamtkosten zwischen zwei Abrechnungsperioden, die in einem
Jahr zu kaum merklichen, im darauffolgenden Jahr jedoch zu extrem
hohen und teils existenzbedrohenden Kostenbelastungen für die
Haushalte führen.
Zwtl.: Kritik an langen Wartezeiten und voreiligen Inkasso-Maßnahmen
Auch wenn einige Unternehmen sehr schnell und lösungsorientiert
reagieren, stellt die teilweise mangelnde Reaktionsgeschwindigkeit im
Heizkostenabrechnungssektor ein größeres Problem dar. Rückmeldungen
der Akteure nehmen oft sehr viel Zeit in Anspruch. Kritisch zu
bewerten ist zudem die gängige Praxis, dass offene Forderungen
außerhalb des laufenden Schlichtungsverfahrens an Inkassounternehmen
übergeben werden, obwohl die betroffenen Rechnungen von den
Konsumentinnen und Konsumenten mehrfach beeinsprucht und dringend
benötigte Informationen erst noch erbeten wurden.
Zwtl.: Schlichtungspraxis
Die tägliche Schlichtungspraxis zeigt allerdings auch, dass
verbraucherrechtliche Beschwerden nicht in jedem Fall berechtigt
sind. Häufig erweisen sich die Abrechnungen der Unternehmen gemäß den
Vorgaben des Heizkostenabrechnungsgesetzes (HeizKG), das meist
Anwendung findet, als formal korrekt. In diesen Fällen liegt der
wertvolle Fokus der Schlichtungsarbeit vorrangig darin, die oft sehr
komplexen Abrechnungen detailliert und nachvollziehbar zu erklären.
Ebenso bestätigen Zählerüberprüfungen bei einer Eichstelle, die die
Schlichtungsstelle bei Zweifeln auf eigene Kosten in Auftrag gibt, in
nahezu allen Fällen die Korrektheit der angezweifelten
Messergebnisse.
Zwtl.: Bereit für mehr Verantwortung
Angesichts der Empfehlungen der BWB und der aktuellen
Herausforderungen im Fernwärme- und Heizkostensektor unterstreicht
die Verbraucherschlichtung Austria ihre Bereitschaft, künftig auch
mehr Verantwortung zu übernehmen. Durch die jahrelange Tätigkeit ist
bereits umfangreiches Know-how in der Aufarbeitung komplexer
Fernwärme- bzw. Heizkostenabrechnungs-Causen vorhanden. Die
bestehenden Strukturen der Schlichtungsstelle bieten eine ideale
Basis, um im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten – aber auch im
Interesse einer gut funktionierenden Branche – gegebenenfalls weiter
ausgebaut zu werden.