Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert grundlegende Reform der Leistungsvergabe

Wien (OTS) – Wie gelangen Menschen mit Behinderungen zu jenen
Unterstützungsleistungen, auf die sie angewiesen sind? Die Antwort
auf diese Frage ist in Österreich häufig mit einem hohen
bürokratischen Aufwand, zahlreichen Begutachtungen und langen
Verfahrenswegen verbunden. Ein neues Policy Briefing der Anwältin für
Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag. a
Christine Steger, zeigt nun deutlich auf, dass es sich dabei nicht um
vereinzelte Probleme handelt, sondern um strukturelle Schwächen des
gesamten Systems.

Grundlage des Policy Briefings sind die bundesweiten
Vernetzungstreffen der Anwältin im ersten Halbjahr 2026 zum Thema
„Strukturelle Hürden bei der Leistungsvergabe“. Mehrere hundert
Vertreter:innen von Selbstvertretungsorganisationen,
Interessensvertretungen, Behörden, Sozialversicherungsträgern sowie
Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis beteiligten sich an den
Gesprächen. Das Ergebnis ist eindeutig: Über alle Bundesländer hinweg
werden nahezu identische Probleme geschildert.

Zwtl.: Zersplittertes System führt zu unnötigen Belastungen

Menschen mit Behinderungen müssen in Österreich häufig bei
unterschiedlichen Behörden dieselben Informationen immer wieder
vorlegen. Für Pflegegeld, Behindertenpass, erhöhte Familienbeihilfe,
Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension oder Leistungen der
Länder gelten unterschiedliche Verfahren, unterschiedliche
Zuständigkeiten und oftmals unterschiedliche, aber inhaltlich sehr
ähnliche Begutachtungen.

Diese Parallelstrukturen führen nicht nur zu einem hohen
Verwaltungsaufwand, sondern auch zu erheblichen Belastungen für die
Menschen und ihre Familien, die dieses System navigieren müssen.
Viele berichten von langen Verfahrensdauern, widersprüchlichen
Einschätzungen und dem Gefühl, ihre Behinderungen und
Beeinträchtigungen immer wieder aufs Neue „beweisen“ zu müssen.

„Viele Menschen erzählen uns, dass der Weg durch das
Unterstützungssystem selbst oft das ist, was sie an einer Teilhabe an
der Gesellschaft hindert. Wer mehrere Behörden durchlaufen, immer
wieder dieselben Unterlagen einreichen und sich mehrfach begutachten
lassen muss, verliert Zeit, Energie und oftmals auch Vertrauen in den
Sozialstaat“, erklärt Steger.

Zwtl.: Medizinisches Denken dominiert weiterhin die Begutachtungen

Das Policy Briefing zeigt außerdem, dass Begutachtungen und das
Rechtssystem, das diese vorschreibt, in Österreich noch immer
überwiegend auf einem medizinischen Verständnis von Behinderung
beruhen. Im Mittelpunkt stehen Diagnosen, Funktionseinschränkungen
und Defizite. Die tatsächlichen Auswirkungen auf das tägliche Leben
sowie bestehende Barrieren und der konkrete Unterstützungsbedarf
werden hingegen vielfach zu wenig oder gar nicht berücksichtigt.

Damit bleibt Österreich hinter dem menschenrechtlichen
Verständnis der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Diese versteht
Behinderung nicht als Eigenschaft einer Person, sondern als Ergebnis
des Zusammenwirkens individueller Beeinträchtigungen mit
gesellschaftlichen Barrieren. Ziel muss daher sein, die tatsächliche
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

„Nicht die Diagnose entscheidet darüber, welche Unterstützung ein
Mensch benötigt. Entscheidend ist, welchen Barrieren Menschen im
Alltag begegnen und welche Unterstützung notwendig ist, damit sie
gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können“, so
Steger.

Zwtl.: Begutachtungen müssen Vertrauen schaffen

Besonders häufig wurde bei den Vernetzungstreffen auch die
Qualität der Begutachtungen thematisiert. Sehr kurze
Untersuchungstermine, uneinheitliche Beurteilungen, fehlende
Spezialisierung der Gutachter:innen und mangelnde Barrierefreiheit
führen dazu, dass Begutachtungen vielfach als belastend erlebt
werden.

Viele Menschen schildern respektlose Kommunikation oder fühlen
sich unter Generalverdacht gestellt, Leistungen unberechtigt
beantragen zu wollen. Hinzu kommt, dass Begleitpersonen teilweise
nicht zugelassen werden oder notwendige Dolmetschleistungen fehlen.
Gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Erkrankungen
oder neurodivergente Personen erleben dadurch zusätzliche Hürden.
Positiv dabei ist jedoch hervorzuheben, dass der Gesetzgeber in der
Zwischenzeit zumindest die Möglichkeit der Mitnahme einer
Vertrauensperson bei zahlreichen Begutachtungen gesetzlich verankert
hat.

„Begutachtungen entscheiden oftmals über existenzielle
Leistungen. Umso wichtiger ist es, dass diese Verfahren transparent,
nachvollziehbar, respektvoll und barrierefrei gestaltet sind.
Menschen müssen sich ernst genommen fühlen und nicht das Gefühl
haben, sich rechtfertigen oder ihre Behinderungen unter Beweis
stellen zu müssen“, betont Steger.

Zwtl.: Familien werden durch Wiederbegutachtungen unnötig belastet

Als besonders belastend werden regelmäßige Wiederbegutachtungen
bei dauerhaften oder progressiven Beeinträchtigungen beschrieben.
Obwohl sich die gesundheitliche Situation vielfach nicht verändert,
müssen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen immer wieder
neue Anträge stellen, Gutachten organisieren und Untersuchungen
absolvieren.

Das verursacht nicht nur unnötige Kosten und Verwaltungsaufwand,
sondern bindet auch erhebliche personelle Ressourcen innerhalb der
Verwaltung.

„Wenn eine dauerhafte Behinderung zweifelsfrei feststeht, braucht
es keine routinemäßigen Wiederbegutachtungen. Diese schaffen keinen
zusätzlichen Erkenntnisgewinn, verursachen aber großen bürokratischen
Aufwand und belasten ganze Familien erheblich“, sagt Steger.

Zwtl.: Reformvorschläge liegen auf dem Tisch

Das Policy Briefing enthält daher konkrete Empfehlungen für
Politik und Verwaltung. Dazu gehören insbesondere:

– die Schaffung einer unabhängigen, multiprofessionellen
Begutachtungsstelle,

– die Bündelung von Zuständigkeiten und die Vermeidung von
Mehrfachbegutachtungen,

– ein menschenrechtsbasiertes Begutachtungsmodell mit Fokus auf
Teilhabebarrieren und Unterstützungsbedarf,

– bundesweit einheitliche Qualitätsstandards und verpflichtende
Schulungen für Gutachter:innen,

– barrierefreie Verfahren einschließlich Dolmetschung, Leichter
Sprache und der Möglichkeit, Begleitpersonen beizuziehen,

– der Verzicht auf nicht unbedingt notwendige Wiederbegutachtungen,

– unabhängige Beschwerdestellen und ein systematisches Monitoring der
Begutachtungspraxis.

Zwtl.: Bürokratieabbau und Menschenrechte gehören zusammen

Die Behindertenanwältin sieht in einer grundlegenden Reform des
Begutachtungssystems nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern auch eine Chance für
einen wirksamen Bürokratieabbau.

„Ein modernes Begutachtungssystem schafft mehr Teilhabe und
gleichzeitig weniger Bürokratie. Werden Verfahren besser koordiniert,
Begutachtungen gebündelt und Zuständigkeiten klar geregelt,
profitieren davon sowohl Menschen mit Behinderungen als auch die
Verwaltung. Menschenrechte und effiziente Verwaltung sind kein
Widerspruch, sondern bedingen oft einander“, so Steger.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit
Behinderungen hat das Policy Briefing den zuständigen Bundes- und
Landesministerien sowie weiteren Entscheidungsträger übermittelt und
erklärt sich bereit, die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen aktiv
zu begleiten.

Redaktioneller Anspruch

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