Kärnten (OTS) – Eine 56-jährige Kärntnerin stand kurz davor, alles zu
verlieren: Nach
35 Dienstjahren wurde ihr – ohne nachvollziehbaren Grund – gekündigt.
Doch statt zu verzweifeln, suchte sie Hilfe bei der Arbeiterkammer
Kärnten. Mit Erfolg! „Es ist sozialpolitisch beschämend, wenn ältere
Beschäftigte aus dem Unternehmen gedrängt werden und dann aus Angst
vor hohen Prozesskosten die Kündigung hinnehmen müssen. Mit unserem
kostenlosen Rechtschutz sichern wir Existenzen“, so AK-Präsident
Günther Goach.
Zwtl.: Prozesskosten bis zu 10.000 Euro
Durch das rasche Einschreiten des AK-Arbeitsrechtsexperten Fabio
Del Frate lenkte im Fall der 56-Jährigen der Arbeitgeber ein, nahm
die Kündigung zurück und ersparte allen Beteiligten einen
langwierigen Prozess vor Gericht. Dieser Fall zeigt eindrucksvoll den
Wert des kostenlosen AK-Rechtsschutzes. Denn: Wer im Alleingang bzw.
mit einem Anwalt eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht anfechten
möchte, bleibt in jedem Fall auf hohen Kosten sitzen. Del Frate dazu:
„Selbst wenn Beschäftigte den Prozess gewinnen, müssen sie ihre
Anwalts- und Verfahrenskosten selbst tragen.“ Und solche Verfahren
kosten schnell zwischen 5.000 und 10.000 Euro – ein finanzielles
Risiko, das Betroffene oft abschreckt, überhaupt um ihr Recht zu
kämpfen.
Zwtl.: Kündigung älterer Beschäftigter wird zum Problem
Der Fall der 56-Jährigen steht aber auch stellvertretend für ein
strukturelles Problem auf dem Arbeitsmarkt. Im Zuge von
Umstrukturierungen und Personalabbaumaßnahmen werden immer öfter
ältere – und damit meist besser bezahlte – Beschäftigte gekündigt,
„Es ist sozialpolitisch nicht in Ordnung, wenn langjährige, erfahrene
Beschäftigte aus rein wirtschaftlichen Überlegungen aussortiert
werden. Wir brauchen einen besseren gesetzlichen Schutz Älterer“, so
AK-Präsident Goach. Gerade für Ältere sei der Verlust des
Arbeitsplatzes dramatisch, da die Jobsuche trotz Fachkräftemangels
oft an Vorurteilen scheitere. Außerdem gelten recht kurze Fristen für
Kündigungsanfechtungen. Goach: „Daher rate ich, sofort unsere
kostenlose und vertrauliche Beratung in Anspruch zu nehmen.“
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