Wien (OTS) – Nach langwierigen Verzögerungen hat die Bundesregierung
einen Entwurf
für die Novellierung der Umweltverträglichkeitsprüfung in
Begutachtung geschickt. Für die UVP-erfahrene Umweltorganisation
VIRUS wäre mit seiner Umsetzung Rechtsunsicherheit vorprogrammiert.
Verfahrenskoordinator Wolfgang Rehm: „Dieses Chaos-Gesetz kommt einem
Götz-Zitat an die EU-Kommission und die Höchstgerichte gleich.
Anlass, mit der Novellierung zu beginnen war ein
Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der
Kumulierungsbestimmungen und zu hoher Schwellwerte. Nun will die ÖVP
völlig entgegengesetzt die Kumulierung abschaffen und sogar in
bereits erteilte Feststellungsbescheide zur UVP-Pflicht rückwirkend
eingreifen“.
Kumulierung bedeute, dass bei der Beurteilung, ob ein Vorhaben
eine UVP zu durchlaufen habe, andere Projekte im räumlichen und
sachlichen Zusammenhang zu berücksichtigen sind und fordere das die
Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des
Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Der dreiste Versuch, das nun einfach
komplett zu kübeln, weil die Verantwortlichen es nicht haben möchten,
werde nicht lange gut gehen und werde das Gesetz im Beschlussfall an
seiner Unvereinbarkeit mit Unionsrecht und basalen Rechtsgrundsätzen
zerschellen, auch wenn dies eine Weile dauern könne. „Wenn darüber
hinaus bereits UVP-pflichtig erklärte Projekte rückwirkend wieder
davon befreit werden sollen, dann wird sich jahrelang niemand mehr
auskennen und werden darunter vor allem Projektwerber zu leiden
haben, was aber der Wirtschaftskammer, die den UVP-Gesetzesmurks der
letzten Jahrzehnte vorwiegend zu verantworten hat, offenbar egal
ist“, kritisiert Rehm. Neben diesem ins Auge springenden „Highlight“
zeige der Gesetzesentwurf bereits nach erster Durchsicht zahlreiche
Problemzonen, etwa die Möglichkeit, an Projekten zu bauen, auch wenn
der VwGH die Genehmigungen aufgehoben hat oder, dass die Fiktion
eines vollständigen Projektes geschaffen werden soll, wenn die
Behörde nicht in Wochenfrist reagiere, anstatt den Projektwerbern
Beine zu machen. Diese würden, gerade wenn sie staatsnah und daher
„wichtig“ seien, oft in Jahren keine ordentlichen Unterlagen zustande
bringen. „Von Bürokratieabbau zu sprechen, wie aktuell die ÖVP-
Umweltsprecherin wird dann zur Farce, wenn in Wahrheit, wie geplant,
neue bürokratische Schikanen für Bürgerinitiativen hochgezogen werden
sollen. Verwaltungsvereinfachung sieht anders aus, ebenso hohe
Umweltstandards durch rechtstaatliche und effektive
Verwaltungsverfahren, wie sie der Entwurf als Ziele genauso benennt,
wie die nun gerade nicht erreichte Unionsrechtskonformität“, so Rehm.
Bestandteil österreichischer UVP-Folklore sei intensive Überdeckung
des Novellierungsgegenstandes mit Verfahrensbeschleunigungsfloskeln.
Diese gebe auch dieser Entwurf, wie auch alle anderen der letzten 20
Jahre nicht her und werde das Thema daher auch für die kommenden
Jahre jede Novelle als Ziel 1 zudecken. „Konkret ist volle
Verfahrenskonzentration auch bei Autobahnen und
Hochleistungseisenbahnstrecken vorgesehen aber wenn dann ausgerechnet
die überhebliche Schneckentempo-Straßenbehörde auch noch den
Landesnaturschutz übernehmen soll, wird damit nichts schneller,
sondern der Bock zum Gärtner gemacht,“ so Rehm abschließend.