„Bitte Hilfe für diesen Bub“

Wien (OTS) – Ein anonymer Hinweisgeber berichtet von Kind im
versperrten
Transporter, Alkoholfahrt, Schlägen und schmerzhaftem Vorfall im
Intimbereich, Gefährdungsmeldung seit 28. Juli, Mutter erhält bislang
keine Antworten.

„ Machen Sie bitte dringend Hilfe für diesen Bub. “ Mit diesen
Worten endet ein anonymes Schreiben, das Ende Juli beim
Bezirksgericht Neunkirchen eingelangt und abgelegt worden ist. Es
betrifft den vierjährigen „Lukas“, dessen Pflegschaftsfall bereits
mehrfach von uns öffentlich thematisiert wurde. Die Identität des
Kindes bleibt weiterhin geschützt.

Die Anschuldigungen in dem Schreiben sind massiv: Der Verfasser
gibt an, ein ehemaliger Arbeitskollege des Kindesvaters zu sein und
aus Angst vor diesem anonym zu bleiben. Er behauptet, selbst
beobachtet zu haben, wie Lukas auf Baustellen mitgenommen wurde und
wie der Vater mit dem Kind „schlecht“ umgegangen ist.

Besonders schwer wiegt die Schilderung eines Vorfalls bei großer
Hitze. Lukas soll in einem großen Transporter „viele Stunden“
eingesperrt gewesen sein, während sein Vater in einer örtlichen
Lokalität mit anderen Männern mehrere Biere konsumiert habe. Danach
soll er mit dem Kind im Fahrzeug weggefahren sein. Der Verfasser
warnt ausdrücklich vor einem möglichen Unfall.

Zwtl.: Zwei „große Watschen“ und ein schmerzhafter Vorfall

Der anonyme Hinweisgeber behauptet außerdem, gesehen zu haben,
wie der Vater Lukas „ zwei starke Ohrfeigen“ gegeben habe. Auffällig
sei für ihn gewesen, dass das Kind dabei nicht geweint habe. Noch
drastischer ist eine weitere Schilderung: Als der vierjährige Bub
beim Urinieren Hilfe benötige, soll der Vater zunächst verärgert
reagiert und anschließend am Penis des Kindes gezogen und gedrückt
haben . Lukas habe dabei laut geschrien und geweint. Der Vater soll
darüber gelacht und sich zugleich abfällig über die Mutter des Kindes
geäußert haben.

All diese Angaben sind bislang nicht als Tatsachen erwiesen . Der
anonyme Brief allein beweist keine Misshandlung. Doch die daraufhin
von uns erstattete Gefährdungsmeldung stützt sich nicht
ausschließlich auf dieses Schreiben.

Zwtl.: Weitere Quelle bestätigt Transporter-Vorfall

In der Gefährdungsmeldung vom 28. Juli 2026 werden neben dem
anonymen Schreiben zwei weitere Informationsquellen genannt. Eine
Angehörige des Kindesvaters hat vertraulich mitgeteilt, dass sie das
Einsperren von Lukas in den Transporter bei großer Hitze selbst
beobachtet hat. Sie habe sich damals nicht getraut, die Polizei zu
verständigen. Zusätzlich wird festgehalten, dass bereits die frühere
Kinderärztin am 24. April 2026 die Kinder- und Jugendhilfe
verständigt hat, nachdem der Kindesvater ihr gegenüber äußerst
aggressiv aufgetreten ist.

Unsere Gefährdungsmeldung spricht ausdrücklich von möglicher
körperlicher Misshandlung, einer möglichen schmerzhaften und
entwürdigenden Behandlung im Intimbereich, erheblicher
Vernachlässigung der Aufsichtspflicht und, im Zusammenhang mit dem
behaupteten Zurücklassen im Fahrzeug, sogar von einer möglichen
akuten Gesundheits- und Lebensgefahr .

Zwtl.: Mutter wartet auf Antworten – Lukas fährt mit Vater auf
Auslandsurlaub

Trotz dieser Gefährdungsmeldung hat die Kindesmutter bis heute
keine nachvollziehbare Rückmeldung darüber erhalten, welche konkreten
Abklärungsschritte die zuständige Kinder- und Jugendhilfe gesetzt
hat. Auch vom Kindesvater bekam sie, trotz mehrmaliger
Kontaktaufnahme, keine Antworten zu diesen schwerwiegenden
Anschuldigungen. Besonders brisant: Lukas befindet sich weiterhin
beim Kindesvater. Auch die nun angetretene Urlaubsreise mit dem Vater
wurde von der Kinder- und Jugendhilfe nicht verhindert.

Damit stellt sich eine zentrale Frage: Wie kann ein vierjähriges
Kind trotz einer Gefährdungsmeldung mit derart schwerwiegenden
Vorwürfen mit jenem Elternteil auf Urlaub ins Ausland fahren, auf den
sich die Vorwürfe beziehen, während die Mutter gleichzeitig keine
Auskunft über den Ablauf und das Ergebnis der Gefährdungsabklärung
erhält?

Eine Gefährdungsmeldung ist keine Verurteilung. Auch der
Kindesvater hat Anspruch darauf, dass die gegen ihn erhobenen
Vorwürfe objektiv überprüft werden. Aber ebenso wenig dürfen konkrete
Hinweise auf mögliche Gewalt und eine mögliche Gefährdung des Lebens
eines vierjährigen Kindes einfach im Behördenweg verschwinden.

Der anonyme Verfasser hat sein Schreiben mit einem einfachen
Appell beendet: „Machen Sie bitte dringend Hilfe für diesen Bub.“

Fast zwei Wochen später stellt sich deshalb mehr denn je die
Frage: Wer hilft Lukas tatsächlich?

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