Von Pflegestufe 1 auf 4: Nach Klage durch AK Kärnten stellt Gutachter doppelten Pflegeaufwand fest

Kärnten (OTS) – Eine Kärntnerin, die aufgrund massiver
gesundheitlicher
Einschränkungen im Alltag auf umfassende Hilfe angewiesen ist, wandte
sich nach Erhalt des ersten Bescheids der
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) an die AK Kärnten. „Die Einstufung
in Pflegestufe 1 ging völlig an der Realität vorbei“, erklärt Gerald
Prein, Referatsleiter Sozialrecht, der eine Klage beim Arbeits- und
Sozialgericht in Klagenfurt einreichte. Das unabhängige medizinische
Gutachten bestätigte schließlich den Verdacht des AK-Experten: „Der
tatsächliche Pflegebedarf lag nicht bei den ursprünglich angenommenen
90 Stunden, sondern bei 179 Stunden pro Monat – ein Pflegeaufwand,
der rechtlich die Pflegestufe 4 begründet.“ Durch das Urteil erhält
die Frau nun rückwirkend das ihr zustehende Pflegegeld. Für die
Familie bedeutet dies eine massive finanzielle Entlastung, um die
notwendige Betreuung und professionelle Pflegeleistungen zu
finanzieren.

Zwtl.: Neue PVA-Richtlinien: ein längst überfälliger Schritt

Dass ab September neue Richtlinien für mehr Transparenz und
Objektivität bei Begutachtungen der PVA gelten, verbucht die AK
Kärnten als wichtigen Etappensieg. „Die neuen Regeln ab September
sind das Eingeständnis, dass im System etwas schiefläuft. Bis die
angekündigten Verbesserungen in der Praxis ankommen, bleibt der
kostenlose Rechtsschutz der AK die wichtigste Schutzmauer für
Pflegebedürftige. Wer Zweifel an seiner Einstufung hat, sollte
Kontakt mit uns aufnehmen“, so AK-Präsident Günther Goach.

Bei Fragen zu Pflegestufe und Pflegegeld:

050 477-1003 oder [email protected]

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