Kärnten (OTS) – Seit 2019 lebt die Frau in der kleinen Wohnung.
Damals wurde eine
Pauschalmiete von 350 Euro vertraglich festgelegt. Mit diesem Betrag
sind sämtliche Wohnkosten – also Hauptmietzins, Betriebskosten,
Heizung und Strom – abgedeckt und eine separate Abrechnung von
Nebenkosten somit ausgeschlossen. Jahresabrechnungen wurden nie
vorgelegt. Mieterin und Vermieter einigten sich dennoch in weiterer
Folge einvernehmlich auf eine Erhöhung der Pauschalmiete auf 370 Euro
ab 2025. Im Jänner 2026 folgte dann aber die böse Überraschung im
Briefkasten: Die Jahresabrechnung der Betriebs- und Heizkosten für
2024 samt einer saftigen Nachforderung in der Höhe von mehr als 1.200
Euro.
Die Mieterin stimmte zunächst einer Ratenzahlung zwar zu, wandte
sich im nächsten Schritt aber an die Mietrechtsexpert:innen der AK
Kärnten. Nach Durchsicht der vorliegenden Unterlagen intervenierte
Juristin Claudia Prettner und erwirkte, dass die bereits überwiesenen
410 Euro zurückerstattet werden und auch von weiteren Forderungen
abgesehen wird.
Zwtl.: Abrechnungen kostenlos überprüfen lassen
„Wir sehen in unserer täglichen Beratung vermehrt Versuche, die
gestiegenen Kosten auf Mieterinnen und Mieter umzuwälzen. Wir raten
dringend dazu, jede Forderung vor der Zahlung von unseren Expertinnen
und Experten kostenlos prüfen zu lassen“, betont Goach und verweist
auf den „Betriebskosten-Check 2026“, eine gemeinsame Aktion von AK
und Land Kärnten: „Bis 31. Juli können Mieterinnen und Mieter, aber
auch Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Betriebskostenabrechnung bei
uns kostenlos überprüfen lassen. Diese Aktion hat auch präventiven
Charakter. Wenn Vermieterinnen und Vermieter wissen, dass
kontrolliert wird, geben sie sich bei Abrechnungen mehr Mühe.“ Alle
Informationen dazu gibt es auf der Website
kaernten.arbeiterkammer.at/wohnen , per Mail an [email protected] oder
telefonisch unter 050 477-6000.





