Müll entsorgen: Das gilt für Mieter und Vermieter

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Konflikte stehen in einem Mehrfamilienhaus leider oft an der Tagesordnung – besonders häufig geht es dabei um die Müllentsorgung.

Es lassen sich jedoch bestimmte Aufgaben und Regeln in diesem Zusammenhang ausmachen, die sowohl die Mieter als auch den Vermieter betreffen. Beispielsweise liegt die Verantwortlichkeit für Abfallcontainer und -mulden mieten auf der Seite des Vermieters.

Welche Vorgaben außerdem die Müllentsorgung betreffen, zeigt der folgende Beitrag im Detail.

Pflichten und Rechten von Mietern und Vermieter

Für die Mieter besteht grundsätzlich die Pflicht, eine ordnungsgemäße Trennung und Entsorgung ihres Mülls vorzunehmen. Bereitgestellt werden müssen die entsprechenden Sammelbehälter allerdings durch den Vermieter. Generell fallen für die Müllentsorgung natürlich auch Kosten an. Getragen werden diese von allen Mietern gemeinsam in Form der Betriebskosten.

Legt die Hausordnung dies fest, kann es außerdem sein, dass die Mieter die Mülltonnen an die Straße und wieder zurückstellen müssen. In einigen Fällen tragen die Mieter auch Sorge dafür, dass die Mülltonnen und der Abstellplatz für den Müll stets als ordentlich und sauber zeigen.  Diese Arbeiten werden in der Regel abwechselnd von den jeweiligen Mietparteien ausgeführt. Der jeweilige Turnus ist jedoch durch den Vermieter festzulegen.

Mülltrennung durch die Mieter

Im Rahmen des KrWG, des Kreislaufwirtschaftsgesetz, besteht generell für alle Verbraucher die Pflicht zu einer korrekten Mülltrennung. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, ist es möglich, dass der Vermieter eine entsprechende Abmahnung gegen sie ausspricht.

Der normale Hausmüll lässt sich dabei in sechs unterschiedliche Kategorien einteilen, nämlich Restmüll, Gelber Sack, Altpapier, Glas, Sperr- und Biomüll. Abhängig von der jeweiligen Region, können sich die detaillierten Zuordnungen zu den einzelnen Kategorien allerdings durchaus ein wenig voneinander unterscheiden.

Problem: Immer wieder überquellende Mülltonnen

In vielen Mehrfamilienhäusern tritt das Problem auf, dass sich die Mülltonnen immer wieder als zu voll zeigen und regelrecht überquellen.

Lässt sich dies über einen längeren Zeitpunkt feststellen, sollte dies dem Vermieter gemeldet werden. Für diesen besteht schließlich die Verpflichtung, ausreichende Mülltonnen für seine Mieter bereitzustellen. Entsorgen die Mieter größere Mengen an Müll als die Mülltonnen fassen können, muss durch den Vermieter für größere Mülltonnen gesorgt werde. Allerdings sind damit selbstverständlich auch Mehrkosten verbunden, welche über die Betriebskosten von den Mietern zu zahlen sind.

Werden die nötigen Maßnahmen bei überquellenden Mülltonnen durch den Vermieter nicht getroffen, stellt dies einen Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz dar. Dieser ist als Mangel zu bewerten, für welchen die Mieter eine entsprechende Mängelanzeige stellen können. Kümmert sich der Vermieter dann noch immer nicht um das Problem, ist unter Umständen auch eine Mietminderung möglich.

Erhöhung der Müllgebühren durch den Vermieter?

Vermieter genießen grundsätzlich das Recht, für ihre Mieter die Müllgebühren zu erhöhen – schließlich steigen seine eigenen Betriebskosten, wenn durch die Gemeinde höhere Kosten für die Entsorgung festgelegt werden. Eine Weitergabe an die Mieter in Form der Betriebskosten ist dann also möglich, sodass sich diese gegen die höheren Kosten nicht wehren können.

Eine Lösung des Problems könnte lediglich darin bestehen, gemeinsam als Mieterschaft zu versuchen, so wenig Müll wie nur möglich zu produzieren. Reichen dann beispielsweise kleinere Mülltonnen aus, sinken die Kosten für die Entsorgung des Mülls wieder.