Zoll stoppt 4.714 illegale Feuerwerkskörper vor Silvester

Wien (OTS) – Illegale Pyrotechnik ist kein harmloser Spaßartikel,
sondern ein
ernstes Sicherheitsrisiko. Die aktuellen Aufgriffe des Zollamts
Österreich zeigen, wie groß die Gefahr tatsächlich ist. Im Dezember
2025 wurden 39 Aufgriffe verzeichnet, bei denen 4.714 pyrotechnische
Gegenstände wie zum Beispiel Raketen, Böller, Kracher,
Feuerwerksbatterien, Fontänen oder Vulkane sichergestellt wurden, die
illegal eingeführt, gelagert oder weitergegeben wurden.

Den größten Anteil der sichergestellten Gegenstände machten
pyrotechnische Erzeugnisse ohne jegliche Kennzeichnung aus. Insgesamt
wurden 3.111 Stück solcher Produkte aus dem Verkehr gezogen. Gerade
bei nicht gekennzeichneter Pyrotechnik ist das Gefahrenpotenzial
besonders hoch, da weder Sicherheitsstandards, Herkunft noch die
zulässige Verwendung nachvollziehbar sind. Für Konsumentinnen und
Konsumenten besteht hier ein erhöhtes Risiko schwerer Verletzungen.

„Wer das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßen möchte, sollte
generell auf die dafür vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen
achten. Keinesfalls aber sollen illegale Böller oder Raketen
verwendet werden. Man macht sich nicht nur strafbar damit, sondern
bringt sich und andere Menschen in große Gefahr“, warnt
Finanzminister Markus Marterbauer.

„Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist für viele Menschen eine
schöne Tradition. Dabei darf jedoch keine Gefahr für die eigene oder
die Gesundheit anderer entstehen. Illegale Böller und Raketen bergen
erhebliche Risiken und sollten daher keinesfalls zum Einsatz kommen,
damit einem sicheren und stimmungsvollen Jahreswechsel nichts im Weg
steht“, ergänzte Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.

Es wurden 619 Feuerwerkskörper der Kategorie F3 aufgegriffen.
Diese Kategorie umfasst Feuerwerkskörper mit mittlerer Gefahr, die
ausschließlich für die Verwendung in weiten, offenen Bereichen im
Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit
nicht gefährden darf.

Besonders sicherheitsrelevant sind zudem die 320 sichergestellten
Feuerwerkskörper der Kategorie F4, die eine große Gefahr darstellen
und ausschließlich von Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen
verwendet werden dürfen. Die missbräuchliche Verwendung solcher
Gegenstände kann gravierende Folgen für Personen und Sachwerte haben
– ein Moment der Unachtsamkeit kann reichen, um schwere Verletzungen
oder Brände zu verursachen.

Auch Feuerwerkskörper geringerer Kategorien waren Teil der
Aufgriffe. So wurden 516 Stück der Kategorie F2 festgestellt, die
zwar als pyrotechnische Gegenstände mit geringer Gefahr und geringem
Lärmpegel gelten, jedoch nur in abgegrenzten Bereichen im Freien
verwendet werden dürfen. Zusätzlich wurden 110 sonstige
pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 sichergestellt, bei denen
von einer geringen Gefahr ausgegangen wird. Weitere 38 Gegenstände
entfielen auf die Kategorie T1, also pyrotechnische Gegenstände für
die Verwendung auf Bühnen und in Theatern, die ebenfalls als Produkte
mit geringer Gefahr eingestuft sind.

Der Kauf und die Verwendung illegaler Pyrotechnik setzen nicht
nur die eigene Gesundheit, sondern auch unbeteiligte Dritte einer
realen Gefahr aus. Illegale Feuerwerkskörper unterliegen keiner
Sicherheitsprüfung, keiner Alterskontrolle und keinen klaren
Gebrauchsvorschriften. Wer solche Produkte erwirbt oder verwendet,
riskiert schwere Unfälle und empfindliche rechtliche Konsequenzen.

Im Jahr 2024 wurden durch die österreichische Zollverwaltung
insgesamt 143 Aufgriffe illegaler Pyrotechnik verzeichnet. Dabei
wurden insgesamt 11.731 pyrotechnische Gegenstände sichergestellt.
Den größten Anteil stellten Feuerwerkskörper der Kategorie F3 mit
6.714 Stück, gefolgt von 1.985 nicht gekennzeichneten pyrotechnischen
Gegenständen. Darüber hinaus wurden 1.854 Stück der Kategorie F2, 610
Stück der Kategorie F4, 226 Stück der Kategorie F1, 211 sonstige
pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1, 130 pyrotechnische
Gegenstände der Kategorie T1 sowie ein Gegenstand der Kategorie P2
aufgegriffen. Feuerwerksbatterien (Mehrfachschuss) wurden dabei
jeweils als einzelnes Stück gezählt.