Wissenschaftsausschuss: Einfachere Zulassung von FH-Studiengängen einstimmig beschlossen

Wien (PK) – Die Vereinfachung der Zulassung von
Fachhochschulstudiengängen ist
das Ziel eines Gesetzesantrags der Regierungsfraktionen, den der
Wissenschaftsausschuss vor zwei Wochen in Begutachtung geschickt
hatte. Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens befasste sich der
Ausschuss in seiner heutigen Sitzung erneut mit der Initiative und
genehmigte sie einstimmig.

Vertagt wurden hingegen mehrere Oppositionsanträge zur
Hochschulthematik, darunter eine FPÖ-Initiative zur vollständigen
Offenlegung der Vergütungen von Rektoratsmitgliedern öffentlicher
Universitäten sowie drei Anträge der Grünen zu den
Weiterbildungsangeboten Pädagogischer Hochschulen, zu verpflichtenden
Lateinkenntnissen als Studienzulassungsvoraussetzung und zur
Forschungsförderung für postvirale Erkrankungen. Keine Mehrheit fand
ein wiederaufgenommener FPÖ-Entschließungsantrag, der sich gegen
„ideologische Einflussnahme“ auf die EU-Forschungsförderung wendet.

Außerdem befasste sich der Ausschuss mit mehreren Initiativen der
Grünen im Bereich der Digitalisierung, etwa zu den Themen Deepfakes,
digitaler Souveränität, künstlicher Intelligenz, dem Data Act der EU
und der ID Austria. Auch die Verhandlungen zu diesen Anträgen wurden
mehrheitlich vertagt.

Verschlankung der Programmakkreditierungsverfahren von
Fachhochschulen

Mit Änderungen im Fachhochschulgesetz (FHG) und im Hochschul-
Qualitätssicherungsgesetz sollen laut Gesetzesantrag die Verfahren
zur Akkreditierung neuer FH-Studiengänge vereinfacht werden ( 865/A )
. So soll etwa der Begriff „Studienplan“ einheitlich durch die
Bezeichnung „Curriculum“ ersetzt werden. Als wesentliche Bestandteile
eines Curriculums werden dazu etwa der Inhalt und der Aufbau des
Studiengangs, die Zugangsvoraussetzungen, die Aufnahmeordnung, die
Art, der Umfang und die Beschreibung der Lehrveranstaltungen genannt.
Neu ist, dass die Prüfungsordnung als Teil des Curriculums verstanden
und gesetzlich definiert wird. Studiengangsübergreifende
Prüfungsordnungen sollen weiterhin möglich sein.

Weitere Änderungen zielen auf die Beseitigung von Redundanzen und
die Ausweitung der Autonomie der Fachhochulen ab. Zudem soll für die
Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria
) die Möglichkeit für ein abweichendes Verfahren geschaffen werden,
wodurch die im FHG festgelegten Akkreditierungsvoraussetzungen nicht
mehr im Detail geprüft werden müssen. Das Board der AQ Austria soll
aber als Ergebnis eines Aufsichtsverfahrens eine spezifische
Aufsichtsmaßnahme ergreifen können. Der Antrag wurde unter
Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit redaktionellen
Anpassungen einstimmig angenommen. Einhellige Zustimmung gab es zudem
für eine Ausschussfeststellung, die Präzisierungen zu Lehr- und
Forschungsberechtigungen der Fachhochschulen bei der Erstellung von
Curricula sowie zum Aufsichtsverfahren der AQ Austria beinhaltet.

Im Ausschuss zeigte sich Rudolf Taschner (ÖVP) „begeistert“
darüber, dass die heimischen Fachhochschulen „so gut aufgestellt“
seien, dass man sich eine solche Vereinfachung „erlauben“ dürfe.
Heinrich Himmer (SPÖ) ergänzte, dass mit dem Abänderungsantrag und
der Ausschussfeststellung Bedenken aus dem Begutachtungsverfahren
Rechnung getragen werde. Martin Graf (FPÖ) und Martina von Künsberg
Sarre (NEOS) hoben die Vorteile der Novelle im Sinne der
Entbürokratisierung hervor. Auch Sigrid Maurer (Grüne) drückte
„ungeachtet der extrem kurzen Begutachtungsfrist“ ihre Zustimmung
aus. Laut ihr sei jedoch „ein Auge darauf zu werfen“, ob die
Vereinfachung möglicherweise Nachteile hinsichtlich internationaler
Anrechenbarkeiten zeitige.

FPÖ fordert Transparenz bei Gehältern von Universitätsleitungen

Die Universität Graz, die Medizinische Universität Wien und die
Medizinische Universität Innsbruck hätten entgegen den gesetzlichen
Vorgaben ihre Rektoratsvergütungen nicht offengelegt, zeigen FPÖ-
Abgeordnete Manuel Litzke und Martin Graf in einem
Entschließungsantrag auf ( 653/A(E) ). Sie fordern daher
Wissenschaftsministerin Holzleitner auf, sicherzustellen, dass
sämtliche öffentlichen Universitäten, die Vergütungen ihrer
Rektoratsmitglieder vollständig und transparent offenlegen. Weiters
solle geprüft werden, ob eine gesetzliche Klarstellung notwendig sei.

Litzke untermauerte im Ausschuss die Relevanz des Antrags mit dem
Hinweis auf die aktuelle Budgetsituation. Juliane Bogner-Strauß
zeigte Verständnis für das Anliegen der FPÖ. Die Rechtslage sei
jedoch klar und die betreffenden Rektorate auf ihre Säumigkeit
bereits hingewiesen worden, begründete sie den Vertagungsantrag, dem
neben den Regierungsfraktionen auch die Grünen zustimmten.

Grüne für Ausbau der Weiterbildungsangebote Pädagogischer
Hochschulen

Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer spricht sich in einem
Entschließungsantrag für eine Anpassung des Hochschulgesetzes 2005 im
Sinne einer Stärkung und Vereinheitlichung der Weiterbildungsangebote
an Pädagogischen Hochschulen aus ( 809/A(E) ). Pädagogische
Hochschulen sollten nach Ansicht der Grünen vergleichbare
Weiterbildungsangebote wie Universitäten und Fachhochschulen anbieten
können. Die Grünen ersuchen die Wissenschaftsministerin, eine
entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes auf den Weg zu bringen.
Dabei sei insbesondere die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik
zu berücksichtigen.

Maurer geht davon aus, dass es sich um ein „Versehen“ handelt,
dass hier auf die Pädagogischen Hochschulen „vergessen“ worden sei,
erklärte sie im Ausschuss. Den Vertagungsantrag begründete Rudolf
Taschner (ÖVP) damit, dass die Pädagogischen Hochschulen nicht in die
Zuständigkeit des Wissenschafts-, sondern des Bildungsressorts
fielen. Maurer hielt entgegen, dass das Hochschulgesetz sehr wohl in
die Kompetenz des Wissenschaftsministeriums falle. Hermann Brückl (
FPÖ) lehnte den Antrag ab, da er eine „Überakademisierung“ fördere,
die keinerlei Mehrwert bringe. Der Antrag der Grünen wurde mit den
Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.

Grüne: Verpflichtende Lateinkenntnisse für Studienzulassung
überdenken

In einem weiteren Entschließungsantrag hinterfragt Sigrid Maurer
(Grüne) die Verpflichtung zum Nachweis von Lateinkenntnissen bzw. zur
Ablegung einer Ergänzungsprüfung als Zulassungsvoraussetzung für
bestimmte Studienrichtungen ( 826/A(E) ). Angesichts veränderter
wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen sollten
Lateinkenntnisse keine strukturelle Zugangshürde darstellen,
argumentiert sie. In einem Entschließungsantrag fordert Maurer die
Wissenschaftsministerin auf, die Regelung zu überprüfen und bei
Fehlen fachlich zwingender Gründe ihre Abschaffung einzuleiten.
Fachlich notwendige Inhalte müssten dabei weiterhin adäquat und
zeitgemäß im Studium vermittelt werden.

Innerhalb der Bundesregierung fänden bereits Gespräche dazu
statt, begründete Martina von Künsberg Sarre (NEOS) ihren
Vertagungsantrag, dem neben den Koalitionsparteien auch die FPÖ
zustimmte.

Grüne für Forschungsförderung zu postviralen Erkrankungen

Erheblichen Forschungs- und Wissensbedarf zu postviralen
Erkrankungen konstatieren die Grünen-Abgeordneten Sigrid Maurer und
Ralph Schallmeiner in einem weiteren Entschließungsantrag ( 606/A(E)
). Zu wenig erforscht sind laut ihnen insbesondere Myalgische
Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS), Long-COVID,
Post-COVID-Syndrome sowie weitere postinfektiöse Langzeitfolgen. Sie
fordern daher von der Wissenschaftsministerin, unter konzeptioneller
Einbindung des Nationalen Referenzzentrums für postvirale Syndrome
der Medizinischen Universität Wien eine neue, zusätzliche
langfristige Forschungsförderung für postvirale Erkrankungen
einzurichten. Diese Forschungsförderung solle ein Gesamtvolumen von
mindestens 50 Mio. Ꞓ über einen Zeitraum von zehn Jahren umfassen.

Im Ausschuss verwiesen sowohl Wissenschaftsministerin Eva- Maria
Holzleitner als auch Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) auf verschiedene
bereits vorhandene Forschungsförderungsstrukturen, etwa im Rahmen des
Österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF). Der Antrag wurde mit den
Stimmen der Koalitionsparteien und der FPÖ vertagt.

FPÖ-Anträge auf Herkunftsprinzip beim Medizinstudium und gegen
„ideologische Einflussnahme“ auf Forschungspolitik

Von den Koalitionsparteien vertagt wurde die wiederaufgenommene
Forderung der FPÖ-Abgeordneten Martin Graf und Manuel Litzke nach
Einführung des Herkunftslandprinzips für Studierende der Medizin in
Österreich ( 511/A(E) ). Ausländische Studienbewerber sollen nur dann
zum Medizinstudium in Österreich zugelassen werden, wenn sie auch im
Herkunftsland die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

In der Minderheit blieb ein weiterer wiederaufgenommener
Entschließungsantrag von Litzke, der ein klares österreichisches
„Nein zur ideologischen Einflussnahme“ auf die EU-Forschungsförderung
fordert und sich gegen das geplante EU-Konzept der „Fünften Freiheit“
wendet ( 429/A(E) ). Das EU-Vorhaben gefährdet laut Litzke die
nationale Souveränität und die Unabhängigkeit der Wissenschaft.

Grünen: Behörden zur Durchsetzung des Data Acts benennen

Grünen-Abgeordneter Süleyman Zorba kritisierte, dass die
Bundesregierung noch immer keine Behörden für die Durchsetzung des
Data Acts der EU benannt hat. Der Data Act sei damit in Österreich
zwar rechtlich in Geltung, es bestehe aber keine klare Instanz, die
die Einhaltung der Verordnung überprüfe, Beschwerden kläre, Verstöße
konsequent sanktioniere und rechtliche Unsicherheiten reduziere. Die
Grünen fordern von der Bundesregierung, unverzüglich eine oder
mehrere zuständige Behörden sowie allenfalls einen Datenkoordinator
zu benennen ( 886/A(E) ). Diese Benennung werde derzeit vorbereitet
und „zeitnah“ erfolgen, begründete Manfred Harrer (SPÖ) den
Vertagungsantrag, dem FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS zustimmten.

Grüne fordern EU-Konformität der ID Austria

Die eIDAS-Verordnung (Electronic Identification, Authentication
and Trust Services) der EU regelt die gegenseitige Anerkennung
nationaler elektronischer Identitäten (eIDs) in Europa. Abgeordneter
Süleyman Zorba (Grüne) weist darauf hin, dass Österreich bis Ende
2026 eine Novelle der eIDAS-Verordnung umsetzen müsse. Sie solle die
Sicherheits- und Datenschutzstandards bestehender eIDs stärken und
deren verbesserte Interoperabilität sicherstellen. So müssten EU-
Mitgliedstaaten künftig auch die digitalen Brieftaschen aus anderen
Mitgliedstaaten akzeptieren. Die EU-Verordnung mache ein Update der
ID Austria notwendig, insbesondere im Hinblick auf Sicherheits- und
Datenschutzstandards, merkte Zorba an. In einem Entschließungsantrag
fordern die Grünen vom Bundeskanzler, die ID Austria zeitgerecht an
die Vorgaben der EU-Verordnung anzupassen ( 838/A(E) ).

Unter Verweis auf eine „potenzielle Missbrauchsanfälligkeit“
stellte Katayun Pracher-Hilander (FPÖ) den Vertagungsantrag, dem auch
die Koalitionsparteien zustimmten.

Anträge der Grünen zu Deep-Fakes, digitaler Souveränität und KI-
Behörde

Mehrere Anträge der Grünen zu rechtlichen Problemen im Kontext
der Digitalisierung, die in früheren Sitzungen vertagt worden waren,
standen erneut auf der Tagesordnung des Wissenschaftsausschusses. So
fordert etwa Süleyman Zorba (Grüne) ein entschlossenes Vorgehen gegen
böswillige, betrügerische und irreführende Deepfakes und Regelungen,
die eine Mitverantwortung von Plattformen festlegen. ( 578/A(E) )

In einem weiteren Entschließungsantrag fordert er die
Bundesregierung auf, einen Ausweg aus der digitalen Abhängigkeit in
der Verwaltung zu suchen und die digitale Souveränität jetzt
sicherzustellen ( 148/A(E) ). Zudem ist es laut Abgeordnetem Zorba
überfällig, dass die Bundesregierung im Gefolge der EU-Richtlinie
eine KI-Behörde benennt ( 517/A(E) ). Auch diese Anträge wurden mit
einer Stimmenmehrheit der Koalitionsparteien und der FPÖ vertagt. (
Fortsetzung Wissenschaftsausschuss) wit