Werbung mit erfundenem Urteil: Einstweilige Verfügung gegen Wiener Datenschutzanwalt und Prozessfinanziererin erlassen

Wien (OTS) – Die Prozessfinanziererin Artemis Legal Solutions FlexCo
hat auf ihrer
Website im Zuge der Bewerbung datenschutzrechtlicher Sammelklagen iZm
angeblicher „Parkplatzabzocke“ behauptet, eine Entscheidung des
Handelsgerichts Wien habe das Geschäftsmodell des Inkassobüros
Vindobona Collection Agency GmbH für rechtswidrig erklärt. Der Wiener
Datenschutzanwalt MMag. Thomas Breuss verlinkte per Pop-up-Banner auf
seiner Kanzleihomepage auf diese Website.

Das Problem: Ein solches Urteil existiert nicht. Das HG Wien
erließ daher am 09.05.2026 eine einstweilige Verfügung, welche beiden
die Verbreitung dieser Behauptung untersagt und als „ unwahr und
kreditschädigend “ einstuft.

Auch der erhobene Einwand der Beklagten, es würde sich um eine
SLAPP-Klage ( Strategic Lawsuit Against Public Participation)
handeln, sowie ein Antrag auf Erlag einer Sicherheitsleistung von EUR
20.000 wurden abgewiesen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Stimmen zum Beschluss:

„Es existiert kein Urteil, das unsere Tätigkeit als rechtswidrig
qualifiziert — wer das Gegenteil behauptet, sagt die Unwahrheit. Dass
die Gegenseite sich dann als Opfer einer Einschüchterungsklage
darstellt, sagt eigentlich alles.“

— Mag. iur. Stefan F. Saverschel, Geschäftsführer, Vindobona
Collection Agency GmbH

„Eine nicht existente Gerichtsentscheidung ist kein zulässiges
Werbemittel. Der SLAPP-Schutz wurde als Richtlinie der EU erkämpft,
um Journalisten und Aktivisten zu schützen — nicht um einem Kollegen
oder einer Prozessfinanziererin zu helfen, die mit einem erfundenen
Urteil werben und dann vor den Konsequenzen Schutz suchen.“

— Oliver Luesgens, LL.M., Rechtsanwalt und Klagevertreter