Wien (OTS) – Gewalt, Belästigung und Machtmissbrauch am Arbeitsplatz
sind keine
Einzelfälle. Entscheidend ist, dass Organisationen hinschauen,
Betroffene schützen und klare Verfahren etablieren. Ina Lukl, IBG-
Expertin für Arbeitspsychologie, erklärt, worauf es ankommt.
▪ Grenzüberschreitungen sind oft Machtmissbrauch
Hierarchien, Abhängigkeiten und informelle Machtpositionen spielen
bei Übergriffen eine zentrale Rolle.
▪ Nicht die Absicht zählt, sondern die Wirkung
Sexuelle Belästigung beginnt nicht erst bei körperlichen Übergriffen.
Auch Bemerkungen, Nachrichten, „Witze“ oder unerwünschte Berührungen
können die Würde verletzen.
▪ Prävention braucht Konsequenz
Wirksam sind klare Leitfäden, Ansprechpersonen, transparente
Verfahren und sichtbare Konsequenzen – nicht bloße Symbolpolitik.
Zwtl.: Gewalt am Arbeitsplatz ist weit verbreitet
Fast jede vierte Person weltweit hat laut einer Erhebung der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bereits Gewalt oder
Belästigung im Arbeitskontext erlebt – in psychischer, physischer
oder sexueller Form. Besonders betroffen sind junge Menschen,
Migrant:innen und Frauen. Auch in Österreich zeigen Studien, dass
Herumschreien, Beleidigungen, Drohungen und sexuelle Belästigung am
Arbeitsplatz verbreitet sind. Mehr als jede vierte Frau hat laut
Statistik Austria sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt.
„ Ich glaube nicht, dass es heute mehr Fälle gibt – aber sie
werden glücklicherweise öfter aufgezeigt “, sagt Ina Lukl,
Arbeitspsychologin bei IBG. Unternehmen würden zunehmend erkennen,
dass sie handeln müssen: „ Arbeitgeber:innen haben die Pflicht, ein
diskriminierungsfreies Umfeld sicherzustellen. “
Zwtl.: Grenzüberschreitungen entstehen oft schleichend
Grenzüberschreitungen entstehen häufig nicht zufällig. Sie
entwickeln sich oft schrittweise: ein unangemessener Kommentar, ein
scheinbar harmloser „Witz“, eine unerwünschte Nachricht, ein
Übergriff bei einer Feier. „ Es kommt nicht darauf an, wie etwas
gemeint war, sondern wie es bei der betroffenen Person angekommen ist
“, betont Lukl. Gerade Machtgefälle verschärfen die Situation: Wer
abhängig ist, neu im Unternehmen, jung, in Ausbildung oder sozial
isoliert, hat oft größere Hemmungen, Vorfälle zu melden.
Das Gleichbehandlungsgesetz definiert sexuelle Belästigung klar:
Entscheidend ist, ob ein Verhalten der sexuellen Sphäre zugehörig
ist, die Würde verletzt und für die betroffene Person unerwünscht,
unangebracht oder anstößig ist. Flirten am Arbeitsplatz ist erlaubt –
aber nur, wenn sich beide Personen wohlfühlen und einverstanden sind.
Grenzüberschreitendes Verhalten ist kein Flirt.
Zwtl.: Klare Regeln statt Wegschauen
Für Organisationen bedeutet Gewaltprävention vor allem: klare
Haltung zeigen. „ Was tatsächlich wirkt, sind Leitfäden, klare
Verfahren und klare Konsequenzen “, sagt Lukl. Dazu zählen definierte
Ansprechpersonen, transparente Meldewege, geschulte Führungskräfte,
Betriebsvereinbarungen, externe Beratungsmöglichkeiten und eine
Kultur, in der Betroffene ernst genommen werden. IBG unterstützt
Unternehmen dabei mit Sensibilisierung, Workshops, Webinaren und auf
Wunsch auch durch moderierte Gespräche.
Zwtl.: Zivilcourage kann Betroffene schützen
Auch Zeug:innen spielen eine wichtige Rolle. Wer
Grenzüberschreitungen beobachtet, sollte nicht wegsehen, sondern
Betroffene stärken, Hilfe anbieten und Maßnahmen mit ihnen abstimmen.
„ In vielen Fällen könnte eine einzige Person durch beherztes
Eingreifen viel Schaden verhindern “, so Lukl.
Betroffenen rät sie, sich Unterstützung zu holen – intern oder
extern. Neben betrieblichen Ansprechpersonen können auch
Präventivfachkräfte, die Gleichbehandlungsanwaltschaft oder
spezialisierte Beratungsstellen erste vertrauliche Anlaufstellen
sein. „ Es ist Aufgabe der Arbeitgeber:innen, gegen Diskriminierung
vorzugehen. Betroffene müssen damit nicht allein bleiben. “
IBG GmbH , gegründet 1995, ist mit über 200 Mitarbeiter:innen,
davon 80 Arbeitsmediziner:innen, Österreichs größte
Unternehmensberatung im Bereich des Betrieblichen
Gesundheitsmanagements. IBG ist in ganz Österreich vertreten.





