Graz (OTS) – Ein tragischer Brand in einem Grazer Innenstadtlokal zu
Silvester
2023/24, bei dem eine Person ums Leben kam und mehrere Gäste verletzt
wurden, endete im Frühjahr 2026 vor dem Straflandesgericht Graz mit
einer Verurteilung des Betreibers. Der Fall ist ein aktueller,
drastischer Beleg dafür, wie unmittelbar die betriebliche
Sicherheitsorganisation – Fluchtwege, Feuerlöscher,
Mitarbeiterverhalten im Ernstfall – über Leben und Gesundheit von
Gästen und Personal entscheidet.

Zwtl.: Die Pflicht gilt immer – verschärft in Risikobetrieben

Die Verpflichtung zur Brandschutzunterweisung nach § 12 ASchG
trifft jeden Arbeitgeber in Österreich, unabhängig von Branche oder
Betriebsgröße. Sie verlangt eine Unterweisung, die tatsächlich
verstanden wird, nicht nur formal dokumentiert ist – vor Aufnahme der
Tätigkeit, bei Versetzung, bei neuen Arbeitsmitteln und mit
erforderlicher Wiederholung.

In Betrieben mit erhöhter Brandgefahr – etwa in der Gastronomie
mit offener Küchentechnik, in der Beherbergung oder überall dort, wo
brennbare Materialien in Mengen vorhanden sind – kommen nach § 15
ASchG zusätzliche Anforderungen hinzu: die Benennung und gesonderte
Ausbildung von Mitarbeitern für Brandbekämpfung und Evakuierung sowie
eine entsprechend höhere Löschausstattung. Die Grundpflicht selbst
kennt jedoch keine Ausnahme für kleine oder vermeintlich risikoarme
Betriebe.

Zwtl.: Die praktische Hürde: nicht der Wille, die Umsetzung

In der betrieblichen Realität scheitert Unterweisung selten am
fehlenden Bewusstsein, sondern an der Organisation: Schichtbetrieb,
hohe Personalfluktuation und sprachlich gemischte Teams machen eine
klassische Präsenzschulung zu einem fixen Termin für alle Mitarbeiter
oft unpraktikabel – mit der Folge, dass sie ausfällt oder nur pro
forma abgehakt wird. Und selbst wenn sie stattfindet: Eine
Unterweisung, die ein Mitarbeiter sprachlich nicht versteht, erfüllt
die gesetzliche Pflicht nach § 12 ASchG nicht, auch wenn sie formal
dokumentiert wurde.

Zwtl.: Die Antwort: einfach, mehrsprachig, jederzeit verfügbar

Der Pölzl Fire Campus reagiert auf genau diese Lücke: ein
zeitunabhängiges E-Learning-Format, das aktuell in acht Sprachen
verfügbar ist – Deutsch, Türkisch, Bosnisch, Rumänisch, Kroatisch,
Ungarisch, Englisch und Arabisch. Möglich wird diese Skalierbarkeit
durch den Einsatz von KI in Produktion und Übersetzung; die
fremdsprachigen Inhalte werden vor Freischaltung fachlich geprüft.
Der brandschutzfachliche Inhalt selbst stammt aus 38 Jahren
praktischer Erfahrung im Brandschutzwesen und kommt so allen
Mitarbeitern zugute, unabhängig von ihrer Muttersprache.

Zwtl.: Was konkret unterwiesen werden muss

– Lage und Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen

– Feuerlöscherstandorte und deren praktische Bedienung

– Verhalten im Brandfall gegenüber Gästen

– Meldewege und Zuständigkeiten im Betrieb

– Regelmäßige Wiederholung, dokumentiert mit Unterweisungsnachweis

Zwtl.: Fazit

Brandschutzunterweisung ist eine gesetzliche Pflicht mit realer
Durchschlagskraft – der eingangs geschilderte Fall zeigt, was auf dem
Spiel steht, wenn sie versäumt wird. Für Betreiber, gerade in
personalintensiven und mehrsprachigen Branchen, ist die entscheidende
Frage nicht, ob unterwiesen werden muss, sondern wie das
organisatorisch tatsächlich gelingt.