Wien (OTS) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) weist darauf
hin, dass
die Anmeldefrist für die laufende Sammelaktion zu Bestandsprovisionen
bei Fonds in Kürze endet. Konsument:innen, denen bis zum 31.12.2017
Fondsprodukte von Raiffeiseninstituten der Bundesländer Burgenland,
Tirol, Steiermark, Salzburg und Vorarlberg vermittelt wurden, können
sich nur noch bis 28.02.2026 unter www.vki.at/kick-back-2025
kostenlos anmelden und mögliche Rückzahlungen sichern.
–
Fristende für die VKI-Sammelaktion: 28. Februar 2026
Banken erhalten für die Vermittlung von Fonds häufig Provisionen
von Kapitalanlagegesellschaften. Werden diese sogenannten
Bestandsprovisionen den Kund:innen nicht ausreichend offengelegt,
sind sie nach Ansicht des VKI unzulässig und zurückzuzahlen. Der VKI
konnte mit den genannten Raiffeiseninstituten außergerichtliche
Lösungen erzielen. Anspruchsberechtigte Teilnehmer:innen der
Sammelaktion erhalten individuelle Rückerstattungsangebote –
Voraussetzung ist die rechtzeitige Anmeldung zur kostenlosen
Sammelaktion.
„Wir empfehlen allen betroffenen Kund:innen, die Frist nicht zu
versäumen und sich jetzt noch anzumelden. Über den VKI besteht die
Möglichkeit, ohne großen Aufwand eine Rückzahlung zu erhalten“, so
Mag. Stefan Schreiner, zuständiger Jurist im VKI.
SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf
www.vki.at/kick-back-2025




