Wien (OTS) – Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von den
Kapitalanlagegesellschaften oftmals Provisionen in Form von
sogenannten Bestandsprovisionen. Legen Banken diese
Provisionszahlungen den Kund:innen gegenüber nicht offen, sind sie
nach Rechtsauffassung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)
unzulässig und an die Kund:innen zurückzuzahlen. Der VKI konnte sich
nun mit den Verbundbanken des Volksbanken-Verbunds („Volksbanken“)
auf eine Rückzahlung an deren Kund:innen einigen.
Konsument:innen, denen bis einschließlich 31.12.2017 ein
Fondsprodukt über eine Volksbank vermittelt wurde, haben die
Möglichkeit, sich bis zum 23.06.2026 unter www.vki.at/kick-back-2026
kostenfrei zur Sammelaktion anzumelden.
Nachdem der VKI im Frühjahr 2025 bereits mit zwei Bankinstituten
eine Lösung zur Rückzahlung einbehaltener Provisionen gefunden hatte,
wurden auch andere Bankinstitute aufgefordert, ihren Kund:innen ein
entsprechendes Angebot zu machen. Nach Ansicht des VKI betrifft die
unzureichende Offenlegung von erhaltenen Bestandsprovisionen die
gesamte Bankenbranche, sofern Kund:innen im Wertpapiergeschäft Fonds
angeboten wurden. Das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996, 2007 und
2018) sieht strenge Regelungen für die Zulässigkeit von Provisionen
und sonstigen Zuwendungen an Banken vor, um ein bestmögliches Handeln
im Interesse der Kund:innen zu gewährleisten. Nach Ansicht des VKI
wurden die Bestandsprovisionen bei der Vermittlung von Fonds der
Volksbanken jedenfalls bis zum 31.12.2017 nicht ausreichend
offengelegt und sind daher an die Kund:innen herauszugeben. Die
Volksbanken vertreten hier eine gegenteilige Rechtsauffassung.
Im Rahmen der Einigung zwischen dem VKI und dem Volksbanken-
Verbund wird berechtigten Teilnehmer:innen der VKI-Sammelaktion die
Möglichkeit eingeräumt, eine Rückerstattung zu erhalten.
Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Anmeldung unter
www.vki.at/kick-back-2026 – spätestens bis zum 23.06.2026 .
„Wir freuen uns, dass wir mit dem Volksbanken-Verbund eine gute
Lösung für betroffene Konsument:innen erzielen konnten. Kund:innen,
die über mehrere Jahre in Fonds investiert haben, können – abhängig
von der Investitionssumme – mit einer Rückerstattung von mehreren
hundert Euro rechnen“, so Mag. Stefan Schreiner, zuständiger Jurist
im Bereich Intervention des VKI.
SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf
www.vki.at/kick-back-2026 .





