VKI-Sammelaktion: Bestandsprovisionen bei Fonds – Einigung mit weiteren Raiffeiseninstituten

Wien (OTS) – Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von den
Kapitalanlagegesellschaften oftmals Provisionen in Form von
sogenannten Bestandsprovisionen. Legen Banken diese
Provisionszahlungen den Kund:innen gegenüber nicht offen, sind sie
nach Rechtsauffassung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)
unzulässig und an die Kund:innen zurückzuzahlen. Der VKI konnte sich
nach intensiven Verhandlungen nun mit weiteren Raiffeiseninstituten
auf eine Rückzahlung an deren Kund:innen einigen. Konsument:innen,
denen bis zum 31.12.2017 ein Fondsprodukt von einem
Raiffeiseninstitut der Bundesländer Burgenland, Tirol, Steiermark,
Salzburg und Vorarlberg vermittelt wurde, können sich bis zum
28.02.2026 unter www.vki.at/kick-back-2025 kostenlos zu einer
Sammelaktion anmelden.

Nachdem sich der VKI im Oktober bereits mit dem
Raiffeiseninstitut NÖ-Wien auf eine außergerichtliche Lösung zum
Thema Bestandsprovisionen geeinigt hatte, fanden auch mit den anderen
Raiffeiseninstituten Gespräche statt. Nach Ansicht des VKI betrifft
die unzureichende Offenlegung von erhaltenen Bestandsprovisionen die
gesamte Bankenbranche, sofern Kund:innen im Wertpapiergeschäft Fonds
angeboten wurden. Das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996/2007/2018)
sieht strenge Regelungen vor, unter welchen Voraussetzungen
Bestandsprovisionen von Banken einbehalten werden dürfen.

Nach Ansicht des VKI wurden die Bestandsprovisionen bei der
Vermittlung von Fonds der Raiffeiseninstitute jedenfalls bis zum
31.12.2017 nicht ausreichend offengelegt und können daher aus
rechtlicher Sicht zurückverlangt werden. Die Raiffeiseninstitute
vertreten eine andere Rechtsansicht.

Die Lösung, auf die sich der VKI mit den Raiffeiseninstituten
einigen konnte, sieht vor, dass die Bank anspruchsberechtigten
Teilnehmer:innen der VKI-Sammelaktion einen individuellen
Rückerstattungsbetrag anbieten wird. Für die Inanspruchnahme der
außergerichtlichen Lösung ist die Anmeldung an der kostenlosen
Sammelaktion des VKI unter www.vki.at/kick-back-2025 erforderlich.
Die Anmeldung ist bis zum 28.02.2026 möglich.

„Wir freuen uns, dass wir mit weiteren Raiffeiseninstituten eine
gute Lösung für betroffene Konsument:innen erzielen konnten“, so Mag.
Stefan Schreiner, zuständiger VKI-Jurist für Verbraucherrecht.

SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf
www.vki.at/kick-back-2025 .