Wien (OTS) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im
Auftrag des
Sozialministeriums die Online-Plattform Booking geklagt. Streitpunkt
war, ob Booking Kund:innen im Zuge einer Buchung über die Identität
privater Unterkunftgeber informieren muss. Der Oberste Gerichtshof (
OGH) hat diese Informationspflicht nun bejaht und damit die
Entscheidung der Vorinstanzen bestätigt.
Während gesetzlich eindeutig vorgeschrieben ist, dass Kund:innen
über die Identität und Anschrift gewerblicher Unterkunftgeber bereits
vor der Buchung informiert werden müssen, ist dies für die Buchung
einer privaten Unterkunft nicht ausdrücklich gesetzlich
festgeschrieben. Dies führt in der Praxis dazu, dass Kund:innen über
Online-Plattformen Verträge abschließen können, ohne die Identität
ihres Vertragspartners zu kennen. Gerade wenn es im Rahmen der
Vertragsabwicklung bei der Unterkunft zu Problemen kommt, kann das
erhebliche Nachteile haben: Ohne Kenntnis der Identität und Anschrift
des Vertragspartners lassen sich vertragliche Ansprüche nur erschwert
oder gar nicht durchsetzen.
Auch auf der Plattform Booking werden zahlreiche Unterkünfte von
privaten Anbietern angeboten. Häufig konnten Kund:innen lediglich
über die von Booking bereitgestellten Kontaktformulare mit dem
Unterkunftgeber in Verbindung treten. Eine wirksame Durchsetzung von
Ansprüchen gegenüber dem Unterkunftgeber war auf diesem Weg jedoch
nicht gewährleistet.
Gegen diese Praxis ist der VKI mit Verbandsklage vorgegangen –
mit Erfolg. Der OGH stellte klar, dass Vermittlungsplattformen wie
Booking verpflichtet sind, die Identität und die Kontaktdaten
privater Unterkunftgeber zumindest unverzüglich nach Abschluss der
Buchung bekannt zu geben. Es reicht nicht aus, diese Informationen
erst auf ausdrückliche Nachfrage der Kund:innen zu übermitteln. Auch
die von Booking vorgebrachten datenschutzrechtlichen Bedenken stehen
dieser Informationspflicht nach Auffassung des OGH nicht entgegen.
„Wer einen Vertrag abschließt, muss wissen, mit wem. Nur wenn
Konsument:innen ihren Vertragspartner kennen, können sie ihre Rechte
im Anlassfall auch wirksam durchsetzen. Das gilt unabhängig davon, ob
es sich um gewerbliche oder private Anbieter handelt”, kommentiert
Dr. Barbara Bauer, Juristin in der Abteilung Intervention des VKI.
„Die OGH-Entscheidung stärkt die Rechtsposition von Konsument:innen
und schafft mehr Transparenz bei der Buchung privater Unterkünfte
über Online-Plattformen.”
SERVICE: Weitere Informationen zum Thema www.vki.at/booking082026
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