Wien (OTS) – Das Verbraucherkreditgesetz 2026 (VKrG 2026) tritt in
Österreich am
20. November 2026 in Kraft und soll Verbraucher besser vor
Überschuldung schützen. Dazu werden vorvertragliche und vertragliche
Informationspflichten gegenüber den Konsumenten ausgeweitet. Zudem
wird eine umfassendere Bonitätsprüfung als bisher notwendig. Dadurch
soll auch die Gefahr von Zahlungsausfällen für Unternehmen eingedämmt
werden. Die neuen Regelungen gelten künftig auch für Kleinkredite,
zinsfreie Kredite und „Buy now, pay later“-Modelle. Um den Vorgaben
zu entsprechen, steigt der prozessuale Aufwand für Unternehmen
deutlich. Der KSV1870 unterstützt Betriebe bei der Umsetzung mit
zielgerichteten Produkten im Bereich des Risikomanagements.

Um das Risiko privater Überschuldung einzudämmen, hat die
Europäische Union mit der Verbraucherkreditrichtlinie die juristische
Grundlage für mehr Transparenz, fairen Wettbewerb und besseren
Verbraucherschutz geschaffen. In Österreich wird diese mit dem
Verbraucherkreditgesetz 2026 entsprechend umgesetzt: „Auch wenn die
regulatorischen Anforderungen für Unternehmen zuletzt tendenziell
zugenommen haben, ist das Verbraucherkreditgesetz aufgrund neuer
Schutzmechanismen zu begrüßen: Einerseits sollen Konsumenten besser
vor Überschuldung geschützt werden, gleichzeitig kann dadurch das
Risiko von Zahlungsausfällen für Unternehmen gesenkt werden“, erklärt
Gerhard Wagner, Geschäftsführer der KSV1870 Information GmbH.

Nachdem private Verschuldung nicht nur im Zuge von größeren
Anschaffungen, sondern auch durch kleinteilige Finanzierungen
geschieht, wird der bisherige Anwendungsbereich mit Inkrafttreten des
Gesetzes auf Kleinkredite (unter 200 Euro), zinsfreie Kredite und
digitale Finanzierungsmodelle – wie zum Beispiel „Buy now, pay later“
– ausgeweitet. Während letztere ab 20. November als Verbraucherkredit
klassifiziert werden, sind Immobilienkredite davon nicht betroffen.
„Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass in Zukunft Kredite etwas
weniger häufig gewährt werden, doch das entspricht der Intention des
Gesetzgebers“, so Wagner.

Prüfpflichten steigen
„Konkret bedeutet das, dass Verbraucher vor Vertragsabschluss
verständlich, umfassend und kostenlos über Kreditbedingungen, etwa
über Zinsen oder das Rücktrittsrecht, informiert werden müssen“, so
Wagner. Und das kreditgebende Unternehmen ist verpflichtet, die
Kreditwürdigkeit des Konsumenten eingehend zu prüfen. Fällt die
Beurteilung negativ aus, darf kein Kredit vergeben werden. Das
Verhältnis von Vorverschuldung und laufendem Einkommen gewinnt
deutlich an Bedeutung. Zudem ist eine Kreditvergabe ohne
ausdrückliche Anforderung seitens des Kunden nicht zulässig. Darüber
hinaus müssen im Falle von Zahlungsschwierigkeiten angemessene
Maßnahmen angeboten werden und Verbraucher mit Rückzahlungsproblemen
sind auf entsprechende Beratungsdienste hinzuweisen.

Nicht alle Unternehmen sind betroffen
Auf Unternehmensseite bedeutet die neue Gesetzesvorgabe, dass sich
Banken und Leasingunternehmen ebenso gut vorbereiten sollten, wie
Kreditvermittler oder Anbieter von „Buy now, pay later“-Modellen.
Betroffen sind davon der Handel und im Speziellen Unternehmen aus dem
E-Commerce-Business wie auch Mobilfunkunternehmen, aber unter
Umständen auch Versicherungen und Energieanbieter. Im Zuge der
Vorbereitungen sollten vor allem innerbetriebliche Prozesse in puncto
Kreditwürdigkeitsprüfung, Informationspflichten, digitalen
Abschlussprozessen und Abläufe bei Zahlungsschwierigkeiten auf die
zukünftige Gesetzeskonformität überprüft werden.

KSV1870 unterstützt mit zielgerichteten Lösungen
Der KSV1870 hat in den vergangenen Jahren sein Produktportfolio
sukzessive ausgebaut und an regulatorische Vorgaben angepasst. Damit
die Vorgaben gesetzeskonform umgesetzt werden können, unterstützt der
KSV1870 etwa mit dem sogenannten PersonenProfil. Dieses liefert eine
objektive Information zur Kreditfähigkeit der jeweiligen Person. Für
die kreditgebende Wirtschaft führt der KSV1870 die
KonsumentenKreditEvidenz, die Kreditverträge beinhaltet. Zudem bietet
der KSV1870 seit einigen Jahren über das Tochterunternehmen
FINcredible GmbH einen PSD2-Kontocheck. Dabei handelt es sich um
Echtzeit-Informationen aus Girokonten. Dieser Service wird – mit
ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person – zur
Identifikation, zur Bonitätsprüfung und für ein sicheres Onboarding
potenzieller Kunden genutzt. Damit haben die Unternehmen einen
Dienstleister an ihrer Seite, mit dem sie die jeweiligen
regulatorischen Vorgaben im Rahmen eines professionellen
Risikomanagements durchführen und erfüllen können.