Linz (OTS) – Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung – bei extremen
Wetterereignissen sind Hausbesitzer:innen und Autofahrer:innen oft
verunsichert, welche Versicherung zahlt. Die Arbeiterkammer
Oberösterreich gibt Tipps für den Ernstfall.
Heftige Unwetter verursachen jährlich Schäden in Millionenhöhe.
Von abgedeckten Dächern über zerstörte Elektronik bis hin zu
überfluteten Kellern: Die Folgen sind häufig gravierend. Doch welche
Versicherung zahlt bei Unwetterschäden? Die AK Oberösterreich warnt
vor falschen Annahmen und gibt einen Überblick über die wichtigsten
Versicherungsleistungen.
Sturm und Hagel
Ein Sturm liegt laut Definition ab Windspitzen von mehr als 60 km/h
vor. Schäden am Gebäude, wie etwa ein abgedecktes Dach, werden in der
Regel von der Eigenheimversicherung (Sparte Sturm) übernommen.
Folgeschäden am Hausrat, etwa durch eindringenden Regen, deckt die
Haushaltsversicherung. Hagelschäden, die die Funktionsfähigkeit oder
Nutzungsdauer von Gegenständen beeinträchtigen, sind meist voll
versichert. Bei rein optischen Beeinträchtigungen (z.B. Dellen an
Rollläden) hängt die Leistung jedoch vom konkreten
Versicherungsprodukt ab; hier sind oft Zusatzdeckungen notwendig.
Blitzschlag
Bei Blitzschäden unterscheidet die Versicherung zwischen direktem und
indirektem Einschlag. Ein direkter Blitzschlag in das Gebäude ist
durch die Feuerversicherung gedeckt. Bei einem indirekten
Blitzschlag, der zu Überspannungen in den Hausleitungen führt, ist
eine entsprechende Deckung in der Eigenheim- und
Haushaltsversicherung erforderlich. Blitzableiter und Schutzschalter
können hier präventiv wirken.
Baumstürze und Haftung
Fällt ein eigener oder ein Nachbarbaum auf ein Haus, übernimmt die
Eigenheimversicherung die Reparatur- und Entsorgungskosten. Fällt der
eigene Baum hingegen auf das Nachbarhaus, deckt dessen
Eigenheimversicherung den verursachten Schaden. Zusätzlich kann der
Nachbar auch Ihre Gebäudehaftpflichtversicherung (meist Teil der
Eigenheimversicherung) in Anspruch nehmen, wenn nachgewiesen werden
kann, dass notwendige Sicherheitsmaßnahmen unterlassen wurden (z. B.
bei einem morschen Baum).
Hochwasser und Überschwemmung
Bei Schäden am Haus oder Hausrat durch Hochwasser, Überschwemmung,
Vermurung oder aus witterungsbedingten Niederschlägen (wie etwa
Starkregen) bieten die meisten aktuellen Haushalts- und
Eigenheimversicherungen Produkte mit begrenzter Deckung an (häufig
zwischen 4.000 und 10.000 Euro jeweils für das Gebäude und den
Hausrat). Gegen Aufpreis können bei manchen Versicherungen höhere
Versicherungssummen vereinbart werden. In hochwassergefährdeten
Gebieten kann es jedoch sein, dass man gar keine Deckung bekommt.
Schäden am Fahrzeug
Sturmschäden an Autos werden nicht von der Kfz-Haftpflicht-, sondern
nur von der Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) gedeckt. Steht
das Auto gerade in der Werkstatt, haftet der Werkstattbetreiber für
Hagelschäden – sofern er keine zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat
und unabhängig vom Bestehen einer Kaskoversicherung.
Was ist im Schadensfall zu tun?
– Sicherheit geht vor: Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.
– Schaden melden: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung.
– Dokumentieren: Machen Sie Fotos oder Videos und notieren Sie Datum
und Uhrzeit.
– Schadensminderung: Treffen Sie rechtzeitig zumutbare Maßnahmen, um
den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen (z.B. Fenster schließen,
lose Gegenstände sichern).
– Kein vorzeitiges Entsorgen: Werfen Sie beschädigte Gegenstände
nicht weg, bevor ein Sachverständiger der Versicherung den Schaden
begutachtet hat.
Rechtliche Beratung bei Ablehnung
Lehnt die Versicherung die Leistung ohne nachvollziehbaren Grund ab
oder zahlt nur einen Teil, sollten sich Betroffene durch die
Arbeiterkammer Oberösterreich rechtlich beraten lassen. Diese prüft
die Vertragsunterlagen, berät über Ansprüche und interveniert im
Streitfall bei der Versicherung.
AK-Tipp
Viele Leistungen, etwa für Photovoltaikanlagen, Carports,
Poolüberdachungen oder Wintergärten, müssen oft explizit
mitversichert sein. Schauen Sie in Ihrer Polizze nach, was alles
mitversichert ist.
Weitere Informationen finden Sie hier .