Totschnig mit Aufruf an Sikawild-Betriebe: Bis 10. August melden!

Wien (OTS) – Bundesminister Norbert Totschnig startet gemeinsam mit
dem
Bundesverband österreichischer Wildhalter einen Aufruf an alle
Betriebe, die Sikawild halten. Hintergrund ist die 2025 erfolgte
Aufnahme des Sikawildes in die EU-Liste invasiver gebietsfremder
Arten. Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist darf Sikawild
grundsätzlich nicht mehr gehalten, gezüchtet oder gehandelt werden.
Österreich setzt sich deshalb bei der Europäischen Kommission für
eine Ausnahmeregelung ein, damit die Haltung von Sikawild auf
heimischen Betrieben auch künftig möglich bleibt. Voraussetzung dafür
ist, dass alle betroffenen Betriebe erfasst und an die Europäische
Kommission gemeldet werden. Bisher haben sich von rund 250 Betrieben
nur 90 gemeldet. Die Einmeldefrist endet am 10. August 2026.

Bundesminister Norbert Totschnig: „Für die meist familiengeführten
Betriebe hat die Haltung von Sikawild eine große wirtschaftliche und
soziale Bedeutung. Ein Verbot der Haltung würde diesen Betrieben die
wirtschaftliche Grundlage entziehen. Das darf nicht passieren,
deshalb setze ich mich auf europäischer Ebene mit Nachdruck für eine
praktikable Sonderlösung ein, die den berechtigten Anliegen des
Schutzes der Biodiversität ebenso Rechnung trägt wie den Interessen
unserer bäuerlichen Familienbetriebe. Wenn die Sonderlösung gelingt,
dann werden davon aber nur jene Betriebe profitieren, die sich jetzt
melden. Ich rufe daher alle Sikawild-Betriebe auf, sich bis
spätestens 10. August 2026 zu melden.“

Sikawild seit mehr als 100 Jahren in Österreich
Sikawild stammt ursprünglich aus Ostasien und wurde bereits im 19.
Jahrhundert nach Europa gebracht. In Österreich wurde die erste
Sikawild-Kolonie 1907 in Niederösterreich etabliert. Heute werden
rund 6.000 bis 7.000 Tiere auf etwa 250 landwirtschaftlichen
Betrieben gehalten, überwiegend zur Fleischproduktion. Nur zwei
kleinere Populationen leben freilebend im Bereich der Donau-Auen. Die
meisten Betriebe halten neben Sikawild auch Rot- und Damwild.

Ausnahmegenehmigung soll Betriebe absichern
Seit August 2025 steht Sikawild auf der EU-Liste invasiver
gebietsfremder Arten. Nach Ablauf der Übergangsfrist im August 2027
ist die Haltung, Zucht und Vermarktung grundsätzlich nicht mehr
zulässig. Das EU-Recht ermöglicht jedoch Ausnahmegenehmigungen, wenn
ein zwingendes öffentliches Interesse, insbesondere wirtschaftlicher
oder sozialer Natur, vorliegt. Genau dafür setzt sich Österreich auf
europäischer Ebene ein.

Voraussetzung für den Antrag ist die vollständige Erfassung aller
betroffenen Betriebe. Die Daten werden gemeinsam mit dem
österreichischen Antrag an die Europäische Kommission übermittelt.
Nach Zulassung durch die Europäische Kommission können die Betriebe
dann die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde im
jeweiligen Bundesland erhalten. Bislang haben sich bereits rund 90
Betriebe registriert. Das BMLUK und der Bundesverband
österreichischer Wildhalter rufen daher alle noch nicht erfassten
Sikawildhalter auf, sich bis spätestens 10. August anzumelden.

Zum Antrag: Antrag auf Ausnahmegenehmigung

Nähere Informationen finden sich auf der Website des BMLUK unter:
bmluk.gv.at/sika

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