Wien (OTS) – Österreichs Weinbaubetriebe stehen derzeit unter
erheblichem
wirtschaftlichem Druck. Steigende Kosten, schwierige
Absatzbedingungen und zunehmende Herausforderungen im internationalen
Wettbewerb belasten viele Betriebe. Mit der sechsten Anpassung der
GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung setzt das
Landwirtschaftsministerium deshalb gezielt bei den Investitions- und
Förderbedingungen an .
Die Änderungen bringen höhere Fördersätze, mehr Flexibilität bei
laufenden Projekten und zusätzliche Fördermöglichkeiten für moderne
Kellertechnik. Gleichzeitig sollen die verfügbaren EU-Mittel in Höhe
von 13,155 Millionen Euro bestmöglich für den österreichischen
Weinbau genutzt werden. Die Verordnung befindet sich nun in
Begutachtung.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Unsere Winzerinnen und
Winzer produzieren Weine von internationaler Spitzenqualität.
Gleichzeitig kämpfen viele Betriebe mit schwierigen Marktbedingungen,
steigenden Kosten und neuen Herausforderungen durch
Pflanzenkrankheiten. Deshalb sorgen wir dafür, dass Förderprojekte
flexibler angepasst, verfügbare Mittel besser genutzt und
Investitionen stärker unterstützt werden können. Außerdem ermöglichen
wir bei Pflanzenkrankheiten wie der Rebzikade rascheres Handeln,
statt wertvolle Zeit durch langwierige Verfahren zu verlieren. Mit
höheren Fördersätzen, mehr Flexibilität und schnelleren Verfahren
stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Winzerinnen und Winzer
und geben dem heimischen Weinbau eine klare Zukunftsperspektive.“
Schnelleres Handeln bei Pflanzenkrankheiten
Auch im Kampf gegen Pflanzenkrankheiten werden bürokratische Hürden
abgebaut. Das ist insbesondere angesichts der aktuellen Ausbreitung
der Rebzikade von Bedeutung, die eine ernsthafte Gefahr für den
heimischen Weinbau darstellt.
Künftig können betroffene Weingärten, die jünger als zehn Jahre sind,
gerodet und anschließend mit Unterstützung der Umstellungsbeihilfe
wieder ausgepflanzt werden, ohne zuvor eine behördliche
Rodungsanordnung abwarten zu müssen. Damit können Weinbaubetriebe bei
ersten Anzeichen einer Erkrankung schneller reagieren, befallene
Bestände rasch entfernen und so dazu beitragen, die weitere
Ausbreitung von Pflanzenkrankheiten einzudämmen.
Mehr Flexibilität bei Förderprojekten und höhere Unterstützung
Förderprojekte im Bereich der Absatzförderung können künftig
flexibler an veränderte Marktbedingungen angepasst werden. Können
geplante Maßnahmen aufgrund schwieriger wirtschaftlicher
Rahmenbedingungen nicht wie vorgesehen umgesetzt werden, werden
Änderungen und Umschichtungen zwischen vergleichbaren Maßnahmen
erleichtert. Zudem kann künftig bereits ein neues Förderprojekt
beantragt werden, auch wenn ein vorheriges Projekt noch nicht
vollständig abgeschlossen ist. Damit erhalten die Betriebe mehr
Handlungsspielraum, können rascher auf Marktveränderungen reagieren
und verfügbare Fördermittel besser nutzen.
Darüber hinaus wird die finanzielle Unterstützung für die Umstellung
von Weingärten und für Maßnahmen der Absatzförderung ausgeweitet. Die
Pauschalzahlungen für Umstellungsmaßnahmen steigen um 15 Prozent je
Hektar. Gleichzeitig wird der Fördersatz für
Absatzförderungsmaßnahmen von bisher 50 auf 60 Prozent erhöht. Damit
werden notwendige Investitionen erleichtert und die
Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Weinbaubetriebe gestärkt.
Mehr Unterstützung für Investitionen
Die maximal förderbaren Investitionssummen steigen um 50 Prozent. In
mehreren Bereichen werden die Fördersätze angehoben:
– Abfüllung und Lagerbehälter aus Metall oder Holz: von 25 auf 30
Prozent
– Klärungseinrichtungen und Trubaufbereitung: von 30 auf 35 Prozent
– Rotweinverarbeitung, Rebler, Pressen, Mostkonzentration und
Weinsteinstabilisierung: von 30 auf 40 Prozent
Neu förderbar sind außerdem Lagertanks aus Holz ab 1.000 Litern,
Ozonreinigungsgeräte für die Desinfektion von Kellerausstattung sowie
Geräte zur Elektrodialyse und Ionentauscher für die
Weinsteinstabilisierung.