TKG bringt Beschwerde gegen das Integrationsbarometer 2025 ein

wien (OTS) – Mit großer Betroffenheit und Sorge weist die Türkische
Kulturgemeinde
in Österreich (TKG) auch am 31.12.2025 darauf hin, dass pauschale
religiöse Diskriminierung, Herabwürdigung sowie kollektive
Zuschreibungen gegenüber Musliminnen und Muslimen in Österreich
verfassungsrechtlich unzulässig sind. Dies gilt insbesondere für
politisch zugespitzte Aussagen wie: „ Wusstest du, dass zwei Drittel
das Zusammenleben mit Muslimen als schwierig empfinden? “ wenn diese
unter dem Anschein wissenschaftlicher Objektivität parteipolitisch
weiterverwertet werden.

Staatlich finanzierte Meinungsforschung darf nicht zur politischen
Nutzung gesellschaftlicher Stimmungen und zur pauschalen
Problematisierung religiöser Minderheiten herangezogen werden.

Öffentliche politische Bezugnahme

Diese politische Bezugnahme wurde öffentlich bestätigt

Der Generalsekretär der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), Nico
Marchetti , erklärte am 30. Dezember 2025 im Ö1-Mittagsjournal
sinngemäß, dass das Integrationsbarometer 2025 das „Stimmungsbild der
Österreicherinnen und Österreicher“ abbilde und man sich auch mit
„unangenehmen Wahrheiten“! (
„Wusstest du, dass zwei Drittel das Zusammenleben mit Muslimen als
schwierig empfinden?“ )

Diese Aussage erfolgte im Zusammenhang mit der politischen
Verwendung der Ergebnisse des Integrationsbarometers 2025 und in
zeitlicher Nähe zu parteipolitischen Social-Media-Kampagnen der ÖVP,
die ausdrücklich auf diese Ergebnisse Bezug nahmen.
Das Integrationsbarometer wurde vom Meinungsforscher Peter Hajek
durchgeführt.
(Quelle: Ö1-Mittagsjournal, 30.12.2025; mediale Berichterstattung u.
a. heute.at )

Solche Generalisierungen widersprechen dem Gleichheitssatz, dem
Gleichbehandlungsgebot sowie dem Verbot der Verhetzung (§ 283 StGB).
Maßgeblich sind insbesondere Art. 7 B-VG , Art. 14 StGG , das
Gleichbehandlungsgesetz sowie Art. 10 und Art. 21 der EU-
Grundrechtecharta .

Im Geiste der Höflichkeit, des Respekts und der Anständigkeit ersucht
die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG Think Tank) die ÖVP,
pauschalisierende Kampagnen gegen Musliminnen und Muslime auf
offiziellen Parteiseiten sowie in den sozialen Medien zu beenden .
Wir bitten höflich darum, die Spreu vom Weizen zu trennen. Die Gründe
dürfen wir nach unseren APA-OS-Meldungen vom 18.12.2024 mit dem Titel
„ TKG-Stellungnahme zum Integrationsbarometer und zur Einhaltung des
§ 283 StGB ” und vom 24.12.2024 mit dem Titel „ Weihnachten als
Mahnung: Zusammenleben stärken statt gesellschaftliche Gruppen
pauschal stigmatisieren” unten kurz erwähnen.

Aus unserer kritischen Perspektive möchten wir zum Jahresende und in
aller Freundschaft zum Gemeinwohl und zur Wertegemeinschaft kurz
unsere Forderungen für die Zukunft der Meinungsforschung und Distanz
darlegen.

Staatliche Verantwortung

Damit wird eine staatlich finanzierte Meinungsumfrage nicht als
analytisches Instrument verwendet, sondern zur politischen
Instrumentalisierung gesellschaftlicher Stimmungen herangezogen. Da
die eingesetzten Mittel aus Steuergeldern aller Bürgerinnen und
Bürger stammen, trägt der Staat eine besondere Verantwortung für
Konzeption, Methodik, Wirkung und Verwendung solcher Erhebungen sowie
für den Schutz der verfassungsmäßigen Grundordnung der Republik
Österreich.

Zur Durchführung des Integrationsbarometers 2025

Die wissenschaftliche Durchführung des Integrationsbarometers
2025 lag beim Meinungsforscher Peter Hajek .

Das Barometer beansprucht, das „Stimmungsbild der Österreicherinnen
und Österreicher“ abzubilden. Tatsächlich handelt es sich um eine
Meinungsumfrage mit rund 1.000 Befragten , die überwiegend
telefonisch durchgeführt wurde.

Erwünschtheitseffekte

Bei sensiblen Themen wie Religion, Migration und
gesellschaftlichem Zusammenleben ist in der empirischen
Sozialforschung seit Jahren bekannt, dass Telefoninterviews
erhebliche soziale Erwünschtheitseffekte erzeugen können. Diese
möglichen Moduseffekte werden im Bericht jedoch nicht ausreichend
transparent dargestellt oder kritisch reflektiert.

Anstelle differenzierter sozialwissenschaftlicher Analysen werden
affektive Momentaufnahmen erhoben, die stark von medialen Diskursen,
politischen Kampagnen und gesellschaftlichen Ängsten beeinfluss t
sein können. Werden solche Ergebnisse anschließend politisch
verallgemeinert und als objektive gesellschaftliche „Wahrheiten“
präsentiert, entsteht ein erhebliches demokratietheoretisches und
verfassungsrechtliches Problem.

Kulturalisierte Problemzuschreibung

Im Integrationsbarometer 2025 wird die Religionsgemeinschaft der
Musliminnen und Muslime selektiv herausgelöst, normativ bewertet und
über Zeitreihen hinweg beobachtet, während andere Religions- oder
Weltanschauungsgemeinschaften nicht vergleichbar erhoben werden.

Dadurch werden Menschen muslimischen Glaubens implizit als
homogene Gruppe konstruiert – ungeachtet ihrer unterschiedlichen
Herkunft, sozialen Lage, Bildungsbiografien, politischen
Einstellungen und individuellen Lebensentwürfe.

Nach Auffassung der TKG entspricht diese Vorgehensweise dem, was
in der internationalen Forschung als kulturalisierter Rassismus (
„Rassismus ohne Rasse“) bzw. Neorassismus beschrieben wird:
Unterschiedliche Menschen werden aufgrund zugeschriebener kultureller
oder religiöser Merkmale zu einer einheitlichen Problemkategorie
zusammengefasst – in einer Sprache, die sich wissenschaftlich tarnt,
gesellschaftlich normalisiert und politisch anschlussfähig gemacht
wird.

In Österreich leben schätzungsweise 800.000 Menschen muslimischen
Glaubens oder aus muslimisch geprägten Familien. Viele von ihnen sind
hier geboren und besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft,
einige in zweiter, dritter oder vierter Generation. Sie arbeiten in
Verwaltung, Justiz, Gesundheitswesen, Bildung, Wirtschaft, als
Krankenschwestern und -pfleger, Ärztinnen und Ärzte,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, in den Medien und in der
Zivilgesellschaft, als Unternehmerinnen und Unternehmer,
Arbeiterinnen und Arbeiter bis hin zu Taxifahrerinnen und -fahrern.
Sie sind ein untrennbarer Bestandteil dieser Republik.

Und dennoch wird ihre religiöse Zugehörigkeit im Rahmen dieser
staatlich finanzierten Erhebung so behandelt, als wäre sie eine
unveränderliche, quasi naturhafte Eigenschaft – vergleichbar mit
einer biologischen Kategorie. Religion erscheint nicht als
vielfältige, individuelle Überzeugung oder Praxis, sondern als
kollektiver Marker, der Menschen dauerhaft definiert – unabhängig von
individueller Lebensführung, rechtlicher Stellung oder sozialer
Realität.

Konkrete methodische Problempunkte

Im Integrationsbarometer 2025 wird auf Seite 20 (Abbildung 9)
folgende Frage gestellt:
. „Wie würden Sie alles in allem das Zusammenleben zwischen
Österreichern und Zuwanderern, Muslimen und Nicht-Muslimen,
Österreichern und Flüchtlingen sowie Österreichern und ukrainischen
Kriegsvertriebenen in Österreich beurteilen?“

Religion ist jedoch kein Rechtsstatus

Hier wird eine religiöse Zugehörigkeit auf derselben normativen
Bewertungsskala gemessen wie rechtlich definierte Statusgruppen .
„Religion ist kein Rechtsstatus. Die religiöse Zugehörigkeit einer
Person – etwa als Muslimin oder Muslim, Christin oder Christ, Jüdin
oder Jude – stellt keine rechtlich definierte Kategorie dar, die
durch staatliche Behörden zuerkannt, verwaltet oder mit spezifischen
Rechtsfolgen verbunden wird. Diese Gleichsetzung ist methodisch nicht
sachlich begründbar und wissenschaftlich nicht haltbar.

Art. 14 StGG – Glaubens- und GewissensfreiheitReligion ist
Privatsache, kein staatlicher Status.
Art. 7 B-VG – Gleichheitssatz- Keine rechtliche Differenzierung nach
Religion zulässig.

EMRK Art. 9 & EU-Grundrechtecharta Art. 10- Religion ist
geschütztes Freiheitsrecht, kein Verwaltungsmerkmal.

Zusätzlich wird das Zusammenleben mit Musliminnen und Muslimen
als eigene Zeitreihe dargestellt (Seite 24, Abbildung 13), ohne
vergleichbare Darstellungen für andere Religionsgemeinschaften.
Gleichzeitig fehlen zentrale Kontextvariablen wie Kontaktqualität,
Diskriminierungserfahrungen, soziale Lage oder räumliche Bedingungen.

Der im Bericht verwendete Begriff „politischer Islam“, den wir
als TKG seit über 35 Jahren als Missbrauch der Religion auf allen
Ebenen definieren, kritisch hinterfragen und zu dem wir
kontinuierlich aufklären, bleibt im Bericht undefiniert und nicht
operationalisiert, erzeugt jedoch hohe Angstwerte.. In Kombination
mit der selektiven Darstellung des Zusammenlebens entsteht dadurch
ein impliziter Zusammenhang zwischen religiöser Identität und einer
vermeintlichen Sicherheitsbedrohung. Pauschale Zuschreibungen auf
Grundlage religiöser Zugehörigkeit sind wissenschaftlich unzulässig
und gesellschaftlich hochproblematisch..

Gesellschaftliche Wirkung und rechtlicher Rahmen

Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine Frage
subjektiver Sensibilität. Internationale Forschung zeigt, dass
selektive Problematisierung religiöser Gruppen in staatlicher
Kommunikation reale soziale Folgen haben kann – für Behördenpraxis,
Medienberichterstattung, gesellschaftliche Interaktionen und das
Sicherheitsgefühl der Betroffenen.

Religiöse Diskriminierung und pauschale Zuschreibung sind in
Österreich ausdrücklich verboten (Art. 7 B-VG, Art. 14 StGG,
Gleichbehandlungsgesetz, § 283 StGB; EU-Grundrechtecharta Art. 10 und
21).

Formelle Beschwerden

Vor diesem Hintergrund bringt die Türkische Kulturgemeinde in
Österreich formelle Beschwerden und Eingaben unter anderem bei
folgenden Stellen ein:

– bei der Gleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt

– bei ESOMAR – World Association for Social, Opinion and Market
Research

– bei den berufsständischen Vertretungen der Markt- und
Meinungsforschung in Österreich (VMÖ, VdMI)

Zentrale Forderung der TKG

Wir haben sehr viele Probleme in Österreich, die TKG in seiner
Reihe immer wieder aufgegriffen, kritisiert und die Öffentlichkeit
als wehrhafte Demokraten aufgeklärt hat. Dabei hat er sich stets für
das Gemeinwohl sowie für die freiheitlich-demokratische,
pluralistische und säkulare Republik Österreich eingesetzt. Aber!
Konkrete Problempunkte – wie politisierte Formen von Religion (
einschließlich des sogenannten „Politischen Islam“ bzw. jeder Form
des Missbrauchs von Religion), extremistische Gruppierungen wie der
IS und alle seine Derivate sowie Fragen irregulärer Migration –
müssen klar, differenziert und rechtsstaatlich benannt werden. Dies
darf jedoch nicht durch kollektive Schuldzuschreibungen gegenüber
Musliminnen und Muslimen erfolgen, die mit diesen Entwicklungen
nichts zu tun haben und vielfach selbst am stärksten betroffen sind.

Darüber hinaus fordert die TKG, dass staatliche Erhebungen zum
gesellschaftlichen Zusammenleben ausschließlich von nachweislich
unabhängigen und wissenschaftlich anerkannten
Meinungsforschungsinstituten durchgeführt werden. Methodische
Transparenz, strukturelle Unabhängigkeit und Distanz zu
parteipolitischer Verwertung sind unerlässlich, um das Vertrauen in
staatlich finanzierte Meinungsforschung zu sichern.

Integration darf nicht dadurch gemessen werden, dass Minderheiten
markiert und gesellschaftliche Stimmungen politisch ausgenutzt
werden.

Das TKG wünscht allen Menschen in Österreich – unabhängig von ihrer
religiösen Zugehörigkeit – alles Gute für das Jahr 2026 und einen
guten Rutsch.