Tätigkeitsbericht 2025: Behindertenanwältin verzeichnet Rekord bei Beratungen und fordert Weiterentwicklung des Diskriminierungsschutzes

Wien (OTS) – Mehr Menschen denn je haben sich 2025 an die Anwältin
für
Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a
Christine Steger, gewandt. Insgesamt beantwortete ihr Büro 1.946
Anfragen, davon wurde in 1.201 Fällen rechtlich vertieft beraten.
Gleichzeitig wurde mit 119 begleiteten Schlichtungsverfahren ein
Höchststand erreicht. Das entspricht einem Plus von 120 Prozent
gegenüber dem Vorjahr. Der heute präsentierte Tätigkeitsbericht 2025
dokumentiert damit nicht nur die stark gestiegene Nachfrage nach
unabhängiger Beratung, sondern zeigt auch auf, welche strukturellen
Barrieren Menschen mit Behinderungen in Österreich nach wie vor daran
hindern, ihre Rechte gleichberechtigt wahrzunehmen.

Der Bericht versteht sich dabei nicht nur als Rückblick auf ein
arbeitsintensives Jahr. Vielmehr bündelt er die Erfahrungen aus
Beratung, Schlichtung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit und
leitet daraus konkrete Empfehlungen für Politik und Verwaltung ab. Im
Mittelpunkt stehen Themen wie Barrierefreiheit, Zugang zum Recht,
Bildung, Arbeitswelt, Digitalisierung sowie die Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention.

„Der Tätigkeitsbericht zeigt, wo Menschen mit Behinderungen im
Alltag auf Barrieren stoßen, aber auch, wo Lösungen möglich sind.
Hinter jeder Beratung steht ein persönliches Schicksal.
Zusammengenommen zeigen diese Fälle aber auch sehr deutlich, an
welchen Stellen unser Gleichstellungssystem weiterentwickelt werden
muss“, betont Steger.

Zwtl.: Mehr Menschen suchen Unterstützung – steigende Beratungszahlen
zeigen wachsendes Vertrauen

Die Arbeit der Behindertenanwältin war 2025 von einer deutlich
gestiegenen Nachfrage geprägt. Insgesamt wurden 1.946 Anfragen an das
Büro gerichtet. Daraus ergaben sich 1.201 umfassende Beratungsfälle
und ein Anstieg um rund 25% gegenüber dem Vorjahr.

Die steigenden Zahlen sind Ausdruck eines wachsenden Bewusstseins
für den bestehenden Diskriminierungsschutz und zeigen, dass Menschen
mit Behinderungen ihre Rechte zunehmend aktiv wahrnehmen.
Gleichzeitig verdeutlichen sie aber auch, dass Diskriminierungen und
strukturelle Benachteiligungen weiterhin zum Alltag vieler Menschen
gehören.

Die Anliegen reichen von fehlender Barrierefreiheit über
Benachteiligungen im Arbeitsleben bis hin zu Problemen beim Zugang zu
Bildung, Mobilität oder Dienstleistungen. Immer häufiger wenden sich
Menschen auch mit komplexen Fragestellungen an die
Behindertenanwältin, die mehrere Lebensbereiche gleichzeitig
betreffen.

Besonders deutlich zeigt sich, dass viele Diskriminierungen nicht
auf fehlenden guten Willen einzelner Personen zurückzuführen sind,
sondern auf strukturelle Defizite, unklare Zuständigkeiten oder
mangelnde Umsetzung bestehender gesetzlicher Verpflichtungen.

„Es freut mich, dass immer mehr Menschen den Weg zu meinem Büro
finden. Gleichzeitig ist jede einzelne Beratung auch ein Hinweis
darauf, dass gleichberechtigte Teilhabe noch längst keine
Selbstverständlichkeit ist. Unser Ziel ist es daher nicht nur, im
Einzelfall zu unterstützen, sondern aus den Erfahrungen nachhaltige
Verbesserungen für alle Menschen mit Behinderungen abzuleiten“, so
Steger.

Zwtl.: Regionalisierung und Digitalisierung stärken den Zugang zum
Recht

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Jahres 2025 war der weitere
Ausbau des Büros. Mit der Eröffnung und Ausstattung von Regionalbüros
in Graz, Salzburg und Wien wurde die Beratung näher zu den Menschen
gebracht. Gerade für viele Menschen mit Behinderungen bedeutet ein
wohnortnahes Beratungsangebot einen entscheidenden Unterschied, da
lange Anfahrtswege oder fehlende Barrierefreiheit häufig zusätzliche
Hürden darstellen.

Parallel dazu wurden die internen Arbeitsabläufe umfassend
modernisiert. Seit Juli 2025 arbeitet das Büro mit dem elektronischen
Aktensystem des Bundes (ELAK), wodurch Verfahren effizienter
bearbeitet und statistische Entwicklungen genauer ausgewertet werden
können. Auch die telefonische Beratung wurde weiter ausgebaut und
durch neue digitale Abläufe ergänzt.

Darüber hinaus fanden erstmals in allen Bundesländern regelmäßige
Vernetzungstreffen mit Organisationen von und für Menschen mit
Behinderungen, Selbstvertretungsorganisationen, Verwaltung und
Politik statt. Diese Treffen dienten nicht nur dem fachlichen
Austausch, sondern lieferten auch wertvolle Erkenntnisse über die
unterschiedlichen Herausforderungen in den Bundesländern.

Die Erfahrungen aus diesen Vernetzungstreffen flossen unmittelbar
in den Tätigkeitsbericht ein und bilden die Grundlage zahlreicher
Empfehlungen.

„Gleichbehandlung darf nicht vom Wohnort abhängen. Mit unseren
Regionalbüros und den neuen Vernetzungsformaten möchten wir
sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen überall in Österreich
niederschwellig Zugang zu Beratung und Unterstützung erhalten.
Gleichzeitig gewinnen wir dadurch ein noch besseres Bild davon,
welche Herausforderungen Menschen in ihrem Alltag tatsächlich
erleben“, erklärt Steger.

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