Wien (OTS) – Die Prozessfinanziererin Artemis Legal Solutions FlexCo
brachte zwei
aufsehenerregende Klagen gegen die prominente Abmahnkanzlei von
Oliver Luesgens, die ZUPFDI (ZD Besitzschutz GmbH) und die
Besitzwacht GmbH ein. Für zunächst zehn Geschädigte werden am
Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien Schadenersatzforderungen von
insgesamt EUR 100.480 geltend gemacht. Hintergrund ist eine
„Besitzstörungsfalle“ in Wien Leopoldstadt, die zahlreiche
Autofahrer:innen in Angst und Schrecken versetzte und weitreichende
Datenschutzverletzungen mit sich brachte. Die aufgedeckten Praktiken
könnten nur die Spitze des Eisbergs einer systematischen
Vorgehensweise sein.
Zwtl.: Der Vorwurf: Eine perfekt inszenierte Autofahrer-Falle mit
weitreichenden Konsequenzen
Im März 2024 installierte die ZUPFDI auf einem Parkplatz in Wien
Leopoldstadt Videokameras und sammelte systematisch Bilddaten von
Autofahrer:innen, die ihre Kinder zur Sport- und Funhalle brachten.
Was folgte, war eine massive Abmahnwelle durch Rechtsanwalt Oliver
Luesgens.
Die Umstände lassen den Parkplatz als Prototyp einer gezielten
Falle erscheinen:
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Irreführende Kennzeichnung: Kaum Hinweise auf einen
Privatparkplatz.
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Funktionsloser Schranken: Der vorhandene Schranken war stets
hochgeklappt.
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Fehlende Transparenz: Es fehlten die vorgeschriebenen
Hinweisschilder zur Videoüberwachung.
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Zweifelhaftes Timing: Die Abmahnwelle begann Wochen vor dem Ende
des Pachtvertrags.
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Städtische Intervention: Die Stadt Wien als Verpächterin zäunte
den Parkplatz zum Schutz der Autofahrer:innen ein.
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Scheinklagen: Alibi-Klagen wurden schnell zurückgezogen.
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Fortgesetzte Drohungen: Trotz Besitzaufgabe am 4. Juni 2024
gingen die Abmahnungen bis weit in den Dezember 2024 weiter.
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Zweite Abmahnwelle: Im Sommer 2025 versuchte die Besitzwacht,
eine Schwester der ZUPFDI, erneut Beträge von 156 Euro unter falschen
Behauptungen einzutreiben.
Zwtl.: Brisanter Verdacht: Urkundenfälschung und unrechtmäßige
Forderungen
Der frühere Pächter des Parkplatzes kontaktierte Rechtsanwalt
Thomas Breuss. Seine Aussage ist brisant: Er habe nie Kontakt zu der
Abmahnkanzlei gehabt, die in seinem Namen agierte und behördliche
Eingaben machte. Unterschriften auf Vollmachten seien Fälschungen.
Noch schwerwiegender: Er habe wohl nie Forderungen an die Besitzwacht
abgetreten.
Zwtl.: Die Klagen: Ein starkes Signal gegen illegale Praktiken
Hunderte Personen wurden durch die Beklagten gefilmt, unter Druck
gesetzt und erlebten Scham, Angst und erheblichen Stress. „Die Kosten
stehen nicht im Vordergrund. Viele Betroffene hatten enorme Angst vor
der Gerichtssituation und befürchteten, dass sie vom Richter und vom
gegnerischem Anwalt rüde abgekanzelt werden“, erklärt Rechtsanwalt
Thomas Breuss.
Die Datenverarbeitung war nicht nur unzulässig, sondern verstieß
auch gegen grundlegende Datenschutzpflichten wie Datenminimierung,
Transparenz- und Hinweispflichten. Auf Basis deutscher Rechtsprechung
bewerten wir den datenschutzrechtlichen Schadenersatzanspruch
konservativ mit EUR 5.000 pro Person und Klage.
Die aktuellen Klagen sind angesichts der spärlichen
Rechtsprechung in Österreich strategische Testklagen. Wir haben
zahlreiche weitere Anmeldungen von Geschädigten erhalten und werden
die Klagen ausdehnen oder weitere Klagen einbringen.
Über Artemis Legal Solutions FlexCo
Artemis entstand aus einer Klage für ein psychisch angeschlagenes
Opfer, dem von der ZUPFDI übel mitgespielt worden war. Im Jänner 2025
verurteilte das Gericht die ZUPFDI rechtskräftig zu einem
datenschutzrechtlichen Schadenersatz von EUR 4.200. Wie damals wird
Artemis von Rechtsanwalt MMag. Thomas Breuss vertreten, einem
ausgewiesenen Spezialisten für Prozessführung, Datenschutzrecht und
Bankenaufsichtsrecht.




