ST. HELIER, Jersey und LONDON (OTS) – Petrus hat die Presse- und
Sell-Side-Berichterstattung der letzten
Monate zu SNP zur Kenntnis genommen, insbesondere in Bezug auf die
dort dargelegte Erwartung, dass ein Gericht die SNP-Aktie im
Spruchverfahren auf Grundlage des KPMG Financial Factbook mit
mindestens EUR 140 bewerten würde, und sieht sich angesichts des
Umfangs der Berichterstattung zu einer Stellungnahme veranlasst.

Petrus führt in Delaware zwei Beweishilfeverfahren nach 28 U.S.C.
§ 1782 betreffend Unterlagen von Cognizant Technology Solutions Corp.
(No. 1:26-cv-00924-CFC) und The Carlyle Group Inc. (No. 1:26-cv-00719
-CFC) zur Nutzung in verschiedenen deutschen Verfahren. Petrus sieht
in keinem von beiden einen Gegner; beide sind Inhaber relevanter
Unterlagen.

Die Schriftsätze in diesen Verfahren sind öffentlich, und Petrus
nimmt von ihnen keinen Abstand.