Wien (OTS) – Heute startet die zweite große Ferienwelle und auch
hunderttausende
Arbeitnehmer:innne starten in ihren wohlverdienten Urlaub. 5 Wochen
sind in Österreich Standard – die sechste Urlaubswoche gibt es
hingegen erst nach 25 Dienstjahren. „Zwar können Vordienst-, Schul-,
Studien- und Karenzzeiten angerechnet werden, die aktuelle Regelung
geht aber an der Realität einer modernen Arbeitswelt vorbei“, sagt
Martin Müller, ÖGB-Arbeitsrechtsexperte.
„Das Urlaubsrecht stammt aus einer Zeit, in der Menschen ihr
gesamtes Berufsleben bei einem Arbeitgeber verbracht haben. Heute
wechseln viele Beschäftigte mehrfach den Job. Die 6. Urlaubswoche
bleibt für die meisten also ein Wunschtraum“, so Müller. „Erholung
darf aber kein Privileg für wenige sein. Und ein Anspruch, der immer
weniger Beschäftigte erreicht, erfüllt seinen ursprünglichen Zweck
nicht mehr. Der ÖGB fordert daher die 6. Urlaubswoche für alle“, so
der Gewerkschafter.
Arbeitsbelastung steigt – Erholungsbedarf auch
Der ÖGB verweist darauf, dass die Arbeitsbelastung in vielen
Branchen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. Hoher
Leistungsdruck, zunehmende Verdichtung der Arbeit, ständige
Erreichbarkeit und längere Arbeitszeiten führen zu mehr Stress und
Belastungen im Berufsalltag. Gerade deshalb seien ausreichende und
längere Erholungsphasen wichtiger denn je.
„Wer dauerhaft leistungsfähig bleiben soll, braucht ausreichend
Zeit zur Erholung. Urlaub ist kein Luxus, sondern ein wesentlicher
Beitrag zu Gesundheit, Motivation und Produktivität“, betont Müller:
„Von einer sechsten Urlaubswoche profitieren nicht nur die
Beschäftigten, sondern letztlich auch die Betriebe.“
Aktuelle Rechtslage für die 6. Urlaubswoche
Derzeit erhöht sich der gesetzliche Urlaubsanspruch von fünf auf
sechs Wochen grundsätzlich erst nach 25 anrechenbaren Dienstjahren.
Darüber hinaus sind für die 6. Urlaubswoche anzurechnen:
– Dienst-/Lehrzeiten aus einem im Inland bzw. im EU- und EWR-Raum
zugebrachten Arbeitsverhältnis sowie Zeiten einer selbständigen
Erwerbstätigkeit, wenn diese mindestens 6 Monate gedauert haben, bis
insgesamt höchstens 5 Jahre.
– Schulzeiten einer höheren oder berufsbildenden mittleren oder
höheren Schule bis höchstens 4 Jahre.
– Mit Erfolg abgeschlossene Hochschulstudienzeiten im Ausmaß der
gewöhnlichen Dauer, höchstens jedoch 5 Jahre.
Insgesamt können dadurch bis zu zwölf Jahre angerechnet werden.
Wer diese Möglichkeiten vollständig ausschöpft, erreicht die sechste
Urlaubswoche bereits nach 13 statt nach 25 Jahren beim selben
Arbeitgeber. „Viele Arbeitnehmer:innen wissen gar nicht, dass
Vordienst-, Schul- oder Studienzeiten angerechnet werden können“, so
der ÖGB-Arbeitsrechtsexperte abschließend und empfiehlt diese Daten
dem Arbeitgeber bekannt zu geben.
www.oegb.at/6Urlaubswoche
Über uns:
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) vertritt rund 1,2
Millionen Arbeitnehmer:innen in Österreich. Gemeinsam mit seinen
sieben Gewerkschaften setzt sich der ÖGB als überparteiliche
Interessenvertretung für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und
Gehälter sowie soziale Gerechtigkeit ein.
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