ÖAMTC: Was ändert sich 2026 im österreichischen Straßenverkehr? Wo wird’s teurer? (Teil 1 – Verkehrswirtschaft)

Wien (OTS) – 2026 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in
Österreich einige
Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt
bekannt bzw. absehbar ist.

Zwtl.: Inflationsangleichung bei Vignette, Preiserhöhungen bei
Öffis

2026 wird es zum letzten Mal eine Klebevignette in Österreich
geben. Der Preis steigt gemäß der Inflationsrate: Die Jahresvignette
kostet dann für einen Pkw 106,80 Euro (drei Euro mehr als 2025), für
ein Motorrad 42,70 Euro (plus 1,20 Euro). Auch die unterjährigen
Varianten (2-Monats-, 10-Tages- und Tagesvignette) werden
entsprechend valorisiert.

Teurer werden auch die Öffis: Nach der Erhöhung im August steigt
der Preis für das österreichweite Klimaticket mit Jahreswechsel ein
weiteres Mal binnen weniger Monate, und zwar von 1.300 auf 1.400
Euro. Auch die regionalen Klimatickets werden mit Jahreswechsel zum
Teil teurer. Besonders drastisch ist der Preisanstieg für die
Jahreskarte der Wiener Linien: Diese wird um 102 Euro und damit 28
Prozent teurer und kostet per Jahreswechsel 467 Euro (digital: 461
Euro) pro Jahr.

Zwtl.: Motorbezogene Versicherungssteuer – Erhöhungen für
Neuzulassungen

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich bei der
motorbezogenen Versicherungssteuer nichts. Bei neuzugelassenen Pkw
kann es hingegen – abhängig vom Antrieb – zu einer höheren Belastung
kommen.

* Verbrenner: Bei neuen Pkw mit Verbrennungsmotor, die nicht
extern aufgeladen werden können, steigt die Steuer meist um rund 35
Euro pro Jahr gegenüber einer Erstzulassung im Jahr 2025. Nur bei
sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer
geringeren Steuererhöhung.

* Plugin-Hybride: Bei der Ermittlung der CO2-Emissionen für die
Papiere von neuen Plugin-Hybriden wird mit der strengeren Abgasnorm
„Euro-6E-bis“ angenommen, dass diese im Realbetrieb weniger
elektrisch gefahren werden. Hat der Hersteller nicht ausreichend
gegengesteuert – z. B. mit einer größeren Batterie –, fallen durch
die verpflichtende Abgasnorm auch die CO2-Emissionen in den Papieren
höher aus. Obwohl diese Steigerung bei der motorbezogenen
Versicherungssteuer im kommenden Jahr berücksichtigt wurde, sollten
sich insbesondere Käufer:innen von Plugin-Hybriden vorab über die
Höhe der laufend zu zahlenden Steuer informieren.

* E-Autos: Bei reinen E-Autos gibt es keine Änderung der seit
April 2025 gütigen motorbezogenen Versicherungssteuer. Wie bei allen
Antrieben gilt es auch hier, die laufende Belastung vorab zu
berechnen, um keine böse Überraschung zu erleben.

Wer sich also ein neues Fahrzeug anschafft, sollte vorab klären,
wie hoch die regelmäßig zu zahlende Steuer ausfallen wird. So bietet
zum Beispiel der Club auf online einen Rechner an: Motorbezogene
Versicherungssteuer | ÖAMTC.

Zwtl.: NoVA (Normverbrauchsabgabe) – Aus für Rückerstattung,
jährliche Erhöhung

Die NoVA, die einmalig zu zahlen ist, steigt mit Jahreswechsel
für viele Neufahrzeuge, bei etlichen ändert sich nichts. Entscheidend
ist das einzelne Gramm CO2, das in den Fahrzeugpapieren eingetragen
ist. Für vereinzelte Hybrid-Modelle, das Gros an Plug-In-Hybriden und
alle Elektroautos zahlt man aufgrund der geringen oder gänzlich
fehlenden CO2-Emissionen auf der Straße weiterhin keine NoVA.

Auch für 2026 gilt eine Übergangsregelung: Wer für ein NoVA-
pflichtiges Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen
Kaufvertrag bis 1. Dezember 2025 abgeschlossen hat, zahlt noch die
niedrigere NoVA gemäß den Werten von 2025, sofern das Fahrzeug bis
zum 1. April 2026 geliefert wird.

Neu ist das Aus für die Rückerstattung bei älteren Fahrzeugen: Ab
Mitte nächsten Jahres kann man sich die anteilige NoVA beim Verkauf
oder der Verbringung ins Ausland nicht mehr zurückholen, außer es
handelt sich um ein Fahrzeug dessen Erstzulassung maximal vier Jahre
her ist. Neu ist auch: Least man ein neues Auto bei einem
Leasingunternehmen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (bzw. EWR) über
maximal 4 Jahre und geht das Fahrzeug anschließend wieder gesichert
ins Ausland, muss man vorab nur die anteilige NoVA für den
Nutzungszeitraum zahlen.

Zwtl.: CO2-Bepreisung unverändert

Die nationale CO2-Bepreisung, die u. a. beim Tanken fällig wird,
bleibt im kommenden Jahr bei 55 Euro je Tonne. Mit dem Entfall des
Klimabonus wirkt sie weiterhin wie eine Mineralölsteuer-Erhöhung.
Damit gehen an der Zapfsäule inklusive Umsatzsteuer 16,5 Cent je
Liter Diesel und 15 Cent je Liter Benzin auf die CO2-Bepreisung
zurück.

Zwtl.: Entlastung durch Erhöhung von Verkehrsabsetzbetrag und
Pendlereuro

Der Verkehrsabsetzbetrag, der automatisch jährlich von der
Lohnsteuer abgezogen wird und durch den die Kosten für Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal abgegolten werden, steigt
2026 auf 496 Euro. Auch für jene, die wenig oder gar keine
Einkommensteuer bezahlen, steigt hier die Entlastung.

Durch eine Verdreifachung des Pendlereuros kommt es zudem für
Pendler:innen zu einer Teilkompensation des gestrichenen Klimabonus.
2026 werden so für jeden Kilometer Entfernung zwischen Arbeitsstätte
und Wohnort sechs Euro von der jährlich zu zahlenden Lohnsteuer
abgezogen. Diese Erhöhung unterstützt alle Bezieher:innen der
Pendlerpauschale, egal ob sie mit Pkw, Rad oder Öffis in die Arbeit
fahren.

Zwtl.: Laden des E-Firmenautos zu Hause

Für das Laden des E-Firmenautos zu Hause können im Jahr 2026 von
Arbeitgeber:innen 32,806 Cent je Kilowattstunde steuerfrei ersetzt
werden.

Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter
www.oeamtc.at/neuerungen2026 .