Wien (OTS) – 2026 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in
Österreich einige
Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt
bekannt bzw. absehbar ist.
Zwtl.: Neuerungen bei Assistenzsystemen und Konstruktion ab 7.
Juli 2026
Ab 7. Juli 2026 müssen in neu zugelassenen Fahrzeugen folgende
weiterentwickelte Helferlein verbaut sein:
* Notbremssystem zum Schutz von Fußgänger:innen und
Radfahrern:innen
* Warnsystem bei nachlassender Konzentration (Müdigkeitswarner)
* Der Notfall-Spurhalteassistent ist nun auch für Fahrzeuge mit
hydraulischer Servolenkung vorgeschrieben (da gab es zwei Jahre
Toleranzfrist).
Im Bereich Konstruktion muss zudem der Kopfaufschlagschutz im
Frontbereich des Wagens mehr Schutz für Fußgänger:innen bieten als
bisher.
Zwtl.: Next-Generation-eCall, Abgasnorm Euro 7
Bei der Typengenehmigung neuer Pkw-Modelle ab 1. Jänner 2026 wird
das eCall-System auf ein neues Level gehoben: Next-Generation-eCall (
NG eCall) muss 4G, LTE oder 5G unterstützen. Für neu zugelassene Pkw
gilt diese Regelung erst ein Jahr später.
Ab 29. November 2026 gilt für die Typengenehmigung von neuen Pkw-
Modellen die Abgasnorm Euro 7 (für Neuzulassungen ab 2027).
Hersteller müssen dann u. a. eine Pkw-Dauerhaltbarkeit über eine
Lebensdauer von 160.000 Kilometern bzw. acht Jahre nachweisen. Für E-
Autos und Plug-in-Hybride werden erstmals Anforderungen an die
Haltbarkeit der Antriebsbatterien festgelegt. Zudem muss für jedes
Fahrzeug ein Umweltpass (Environmental Vehicle Passport, EVP)
ausgestellt werden, der Angaben zu Schadstoff- und CO2-Emissionen,
Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrischer Reichweite,
Motorleistung sowie Dauerhaltbarkeit der Batterie beinhaltet.
Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter
www.oeamtc.at/neuerungen2026 .




