ÖAMTC: Probleme mit dem Fluggepäck? Das sollten Reisende wissen

Wien (OTS) – Jedes Jahr gehen weltweit Millionen Gepäckstücke auf
Flugreisen
verloren, kommen verspätet an oder werden beschädigt. Für Betroffene
ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch mit Unsicherheit verbunden.
Der ÖAMTC informiert darüber, welche Rechte Reisende haben, welche
Fristen einzuhalten sind und wie man im Schadensfall richtig vorgeht.

„Wer am Gepäckband vergeblich auf seinen Koffer wartet, sollte
den Vorfall noch am Flughafen am Schalter des Gepäckdienstes melden.
Dafür wird in der Regel ein sogenannter Property Irregularity Report
(PIR) ausgefüllt. Eine Kopie dieses Formulars – oder die digitale
Bestätigung – sollte man unbedingt selbst aufbewahren, da sie für die
weitere Abwicklung wichtig werden könnte“, erklärt Nikolaus Authried
aus der ÖAMTC-Rechtsberatung.

Fristen beachten und Ansprüche sichern

Geht aufgegebenes Gepäck verloren, kommt es verspätet an oder
wird beschädigt, muss dies der Fluggesellschaft zusätzlich
schriftlich gemeldet werden, wenn man Ansprüche geltend machen will.
Dabei gelten klare Fristen: Beschädigungen sind unverzüglich nach
Entdeckung des Schadens, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach
Erhalt des Gepäcks zu melden. Bei verspätetem Gepäck gilt eine Frist
von 21 Tagen ab Zustellung.
Nach Ablauf von 21 Tagen (ab dem Tag der geplanten Übergabe) gilt ein
Gepäckstück als verloren. Für diesen Fall ist keine weitere Frist
vorgesehen. Jedenfalls wichtig ist, jeden Verlust so rasch wie
möglich bei der Fluglinie zu melden.

Für verlorenes oder beschädigtes Reisegepäck haften
Fluggesellschaften derzeit bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.600
Euro. „Werden besonders wertvolle Gegenstände oder hochwertige
Kleidungsstücke im aufgegebenen Gepäck transportiert, sollte eine
Reisgepäckversicherung abgeschlossen oder der höhere Gepäckwert beim
Check-In – gegebenenfalls gegen Aufpreis – deklariert werden“, rät
der ÖAMTC-Rechtsberater.

Kommt das Gepäck verspätet an, stellen manche Fluggesellschaften
ein sogenanntes „Overnight-Kit“ mit den wichtigsten Hygieneartikeln
zur Verfügung. Meist muss man jedoch die notwendigen Ersatzkäufe
zuerst selbst besorgen und auslegen und erhält das Geld für
notwendige Ausgaben dann von der Airline refundiert. „Die Kosten für
die Ersatzkäufe werden in der Regel recht rasch rückerstattet.
Wichtig ist, dass sich Reisende vernünftigerweise nur das
Notwendigste zu nachvollziehbaren Preisen kaufen. Was notwendig ist,
hängt auch vom Reisezweck ab. Selbstverständlich kann man
Nachtwäsche, Hygieneartikel, Unterwäsche und frische Kleidung für die
Tage ohne das eigene Gepäck kaufen. Die Belege für die Käufe müssen
für die Rückerstattung vorgelegt werden“, betont Authried.

Gepäckbestimmungen vor Reiseantritt prüfen

Generell ist es wichtig, sich bereits vor der Flug-Buchung mit
dem Gepäck zu beschäftigen: Welcher Tarif beinhaltet nur Handgepäck?
Welche Freigepäckmenge ist erlaubt? Und – falls man teure Sachen mit
auf Reisen nimmt – brauche ich eine extra Versicherung?

Mit dem ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz können sich Reisende
zusätzlich gegen Gepäckverlust sowie gegen Kosten absichern, wenn
eine Reise unerwartet storniert werden muss.

Weitere Informationen rund um Gepäckbestimmungen und Flugreisen
gibt es unter www.oeamtc.at/reise . Bei rechtlichen Fragen oder
Problemen mit der Fluggesellschaft bietet die ÖAMTC-Rechtsberatung
kostenlose Unterstützung. In reiserechtlichen Notfällen stehen die
Jurist:innen des Mobilitätsclubs betroffenen Mitgliedern auch
außerhalb der Bürozeiten (in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen
) mit Rat und Tat zur Seite – unter der Nummer des Schutzbrief-
Notrufs [+43 (0)1 25 120 00].

Alle Infos und Kontaktmöglichkeiten unter
www.oeamtc.at/rechtsberatung . Eine Rechtsschutzversicherung
erleichtert im Streitfall die Rechtsdurchsetzung.

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