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Neue EU-Regeln zu Fahrverboten: Warum der legal erworbene EU-Führerschein bleibt, aber der Führerschein-Tourismus endet (FOTO)

Berlin (OTS) – Wer im Urlaub in Österreich mit Alkohol am Steuer
erwischt wird,
konnte sich bisher darauf verlassen, dass das Fahrverbot an der
Grenze endet. Damit ist bald Schluss. Seit dem 25. November 2025 ist
die Richtlinie (EU) 2025/2206 in Kraft, und sie ändert ein
Grundprinzip: Schwere Fahrverbote werden künftig an das Land
gemeldet, das den Führerschein ausgestellt hat, und dieses Land muss
sie selbst umsetzen. Betroffen sind Alkohol und Drogen am Steuer,
deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen und Unfälle mit Toten oder
Schwerverletzten. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 26. November 2028
Zeit, ihre Gesetze anzupassen. Angewendet werden die neuen Regeln ab
dem 26. November 2029.

Seit die Richtlinie durch die Medien geht, bekommt die
Dienstleistungskanzlei Consilium in Dublin fast täglich dieselbe
Frage gestellt: Ist der EU-Führerschein damit tot?

„Die Antwort ist nein, und das lässt sich klar begründen“, sagt
Alex Maria Kilincaslan, Director von Kanzlei Consilium. „Die
Richtlinie regelt, was mit Fahrverboten passiert, wenn jemand im
Ausland auffällig wird. Sie regelt nicht, in welchem Land jemand
seinen Führerschein machen darf. Dafür gilt weiterhin das
Wohnsitzprinzip.“ Wer seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich nach
Irland oder Rumänien verlegt, dort mindestens 185 Tage im Jahr lebt
und die Prüfung regulär ablegt, erhält eine Fahrerlaubnis, die
Deutschland anerkennen muss. Die einzige Bedingung, die schon heute
gilt: Es darf keine Sperrfrist mehr laufen.

Was die Richtlinie dagegen tatsächlich trifft, sind Anbieter, die
Führerscheine ohne echten Wohnsitz vermitteln. Schon jetzt gleichen
die Behörden ihre Daten über das EU-Register EUCARIS ab. Wenn ab 2030
der digitale Führerschein nach der Richtlinie (EU) 2025/2205 kommt
und die Länder sich gegenseitig über Fahrverbote informieren, wird
dieser Abgleich zur Routine. „Ein Führerschein, hinter dem kein
echter Wohnsitz steht, ist dann nicht mehr wert als das Plastik, auf
das er gedruckt ist“, so Kilincaslan.

Für alle, die bereits einen EU-Führerschein besitzen, gilt: Er
ist ein vollwertiger Führerschein mit allen Rechten, aber auch mit
allen Pflichten. Wer damit in einem anderen EU-Land ein schweres
Delikt begeht, muss ab Ende 2029 damit rechnen, dass der
Ausstellungsstaat davon erfährt und den Führerschein entzieht oder
aussetzt. Ein solcher Bescheid kann nur in dem Land angefochten
werden, in dem er ergangen ist, nicht später im Heimatland. Kurze
Fahrverbote unter drei Monaten bleiben vom Meldeverfahren
ausgenommen.

Eine ausführliche Einordnung mit Zeitplan, betroffenen Delikten,
Ausnahmen und drei Praxisbeispielen hat Kanzlei Consilium
veröffentlicht unter: https://kanzlei-consilium.eu/eu-weite-
fahrverbote-richtlinie-2025-2206/

Über Kanzlei Consilium

Kanzlei Consilium Ltd ist eine Dienstleistungskanzlei mit Sitz in
Dublin und Ansprechpartnern in Deutschland. Sie begleitet Mandanten
aus Deutschland, Österreich und der Schweiz organisatorisch beim
Führerscheinerwerb in Irland, Rumänien und Zypern, bei
Privatinsolvenzverfahren in Irland und bei Firmengründungen im
Ausland. Rechtsberatung übernimmt ein kooperierender Rechtsanwalt.

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