Wien (OTS) – Das Netzwerk Kinderrechte Österreich – National
Coalition hat seine
Stellungnahme zum Ministerialentwurf „Social-Media-Verbot“ (116/SN-
132/ME) abgegeben. Der gewählte, funktionsbezogene Ansatz einer
Zugangsbeschränkung statt eines generellen Nutzungsverbots wird
grundsätzlich begrüßt. Er trägt dem Anliegen Rechnung, dass Kinder
und Jugendliche im digitalen Raum sicher aufwachsen können, ohne von
einem wichtigen Teil ihrer Lebenswelt ausgeschlossen zu werden.
Gleichzeitig braucht es aus kinderrechtlicher Perspektive weitere
Maßnahmen. Schutz, Befähigung und Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen müssen bei der Gestaltung des digitalen Raums
gleichermaßen berücksichtigt werden.
Zwtl.: Zentrale Forderungen aus kinderrechtlicher Perspektive
Das Netzwerk Kinderrechte Österreich fasst seine Position in zehn
zentralen Punkten zusammen:
1.
Funktionsbezogenen Ansatz beibehalten: Zugangsbeschränkungen
sollen weiterhin an potenziell entwicklungsbeeinträchtigende
Funktionen geknüpft werden, statt ein generelles Nutzungsverbot
vorzusehen.
2.
Manipulative Belohnungssysteme ausschließen: Der Kriterienkatalog
soll um Belohnungssysteme ergänzt werden, die gezielt starke und
häufig negative Emotionen zur Nutzer*innenbindung einsetzen.
3.
Datensparsame Altersverifikation sicherstellen: Die Anforderungen
an Datensparsamkeit und Nichtbeobachtbarkeit müssen konsequent
durchgesetzt und im Rahmen der Evaluierung transparent überprüft
werden.
4.
Grenzüberschreitende Durchsetzung stärken: KommAustria braucht
ausreichende Ressourcen für die Durchsetzung gegenüber Plattform-
Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten. Gleichzeitig soll der
Austausch mit europäischen Aufsichtsstellen gestärkt werden.
5.
Kinder und Jugendliche an der Evaluierung beteiligen: Ihre
Perspektiven sollen strukturiert und frühzeitig in die für 2028
vorgesehene Evaluierung des Gesetzes einbezogen werden.
6.
Privatsphäre von Kindern stärker schützen: Plattformen sollen zu
Schutzmaßnahmen bei der Veröffentlichung von Kinderinhalten durch
Dritte, einschließlich Erziehungsberechtigter, verpflichtet und
strengere Regeln für „Kinder-Influencer“-Inhalte geprüft werden.
7.
Digitale Bildung stärken: Staatliche Akteure und Plattformen
sollen Ressourcen für digitale Bildung bereitstellen – für Kinder und
Jugendliche ebenso wie für ihre erwachsenen Bezugspersonen.
8.
Chancengleichheit und digitale Teilhabe mitdenken: Alle Kinder
und Jugendlichen müssen unabhängig von ihrem sozioökonomischen
Hintergrund die Möglichkeit haben, an der digitalen Lebenswelt
teilzuhaben.
9.
Transparenz von Algorithmen und KI-Inhalten erhöhen: Die
Transparenz algorithmischer Empfehlungssysteme und eine verlässliche
Kennzeichnung KI-generierter Inhalte sollen in einem gesonderten
Verfahren weiterverfolgt werden.
10.
Beteiligung dauerhaft verankern: Strukturierte, auch digitale
Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche sollen dauerhaft in
Gesetzgebungs- und Begutachtungsverfahren im Medien- und
Digitalbereich verankert werden.
In die Stellungnahme sind auch Perspektiven von Jugendlichen aus
der 2. Österreichischen Kinderrechte-Konferenz 2026 „Kinderrechte im
digitalen Raum“ eingeflossen.
Die vollständige Stellungnahme mit den ausführlichen
kinderrechtlichen Bewertungen und Empfehlungen ist abrufbar – Link
zur Stellungnahme