Nationalrat liefert Abgeordneten Hörl nicht aus

Wien (PK) – Der Nationalrat stimmt einer behördlichen Verfolgung des
ÖVP-
Abgeordneten Franz Hörl nicht zu. Hintergrund sind umstrittene
Aussagen zum Abschuss von Wölfen bei einer Versammlung des
Bauernbundes im Vorfeld der Nationalratswahl 2024, die von der
Staatsanwaltschaft als Aufruf zum Gesetzesbruch interpretiert werden.
Alle Fraktionen sind der Ansicht, dass ein Zusammenhang zwischen der
inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Mandatars
besteht.

Einstimmig zur Kenntnis genommen wurden vom Nationalrat Berichte
des Rechnungshofs zu verteidigungs- und sicherheitspolitischen
Themen, konkret zur Cyber-Abwehr des Bundesheers, zur
Einsatzbereitschaft der 4. Panzergrenadierbrigade sowie zur Blackout-
Vorbereitung.

Kritik an Qualität des Auslieferungsbegehrens

Dem Auslieferungsbegehren des Landesgerichts Innsbruck zur
behördlichen Verfolgung des ÖVP-Abgeordneten Franz Hörl unter anderem
wegen § 181f StGB (Vorsätzliche Schädigung des Tier- und
Pflanzenbestands) und § 282 StGB (Gutheißen bzw. Aufforderung zu
einer Straftat) wird nicht stattgegeben. Hörl wurde im Sommer vom
Landesgericht Innsbruck freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hat
laut Medienberichten aber Berufung gegen das Urteil eingelegt. Da
Hörl seit September wieder Nationalratsabgeordneter ist, kann das
Verfahren aktuell jedoch nur bei einer Aufhebung der Immunität Hörls
fortgeführt werden. Dazu kommt es nun nicht.

In der Plenardebatte bemängelten die Mitglieder des
Immunitätsausschusses die Qualität des vorliegenden
Auslieferungsbegehrens. Es sei inhaltlich derartig dürftig, dass der
Immunitätsausschuss auf dessen Basis nichts feststellen konnte und
sich daher im Zweifel schützend vor den Abgeordneten stelle, meinte
Norbert Nemeth (FPÖ). Die Justiz bleibe weit hinter den Ansprüchen
ihrer eigenen Erlässe kritisierte er. Er ging wie auch Selma Yildirim
(SPÖ) darauf ein, dass sich der Nationalratspräsident mit einem Brief
an die Justizministerin gewandt und die Einhaltung der entsprechenden
Erlässe eingemahnt habe. Yildirim gab sich optimistisch und meinte,
es sei davon auszugehen, dass die formale Vorgehensweise künftig
besser funktioniere.

Auch Christoph Zarits (ÖVP) und Nikolaus Scherak (NEOS) schlossen
sich der vorgebrachten Kritik an. Die schlechte Qualität eines
Auslieferungsbegehrens erschwere die Ausschussarbeit, meinte Zarits,
betonte dabei allerdings, dass der Immunitätsausschuss nicht zu
entscheiden habe, ob eine strafbare Handlung vorliege oder nicht,
sondern nur, ob ein Zusammenhang mit der inkriminierten Handlung und
der politischen Tätigkeit des Abgeordneten besteht. Die Justiz sollte
den Sachverhalt allerdings schon begründen, meinte Scherak ebenso wie
Yildirim.

Rechnungshof-Empfehlungen zu Cyber-Abwehr und Blackout-
Vorbereitung

Zur Koordination der Cyber-Defence im Verteidigungsministerium
empfahl der Rechnungshof, die Fähigkeiten zur Abwehr von Cyber-
Angriffen zügig auszubauen. Es müsse ein koordiniertes, strategisch
geleitetes und rasches Eingreifen sichergestellt werden, heißt es im
Prüfbericht. Laut Rechnungshof haben zum Prüfzeitpunkt neben
Personalressourcen auch Konzepte gefehlt, wann und mit welchen
Schritten eine Cyber-Krise in einen Cyber-Defence-Fall überzuleiten
ist. Zudem wurden spezifische Übungen eingemahnt, um im Falle einer
Souveränitätsgefährdung gerüstet zu sein. Angesichts der zunehmenden
Bedrohungslage im Bereich der Cyber-Sicherheit gelte es laut
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker zu klären, welches Ausmaß ein
Cyber-Angriff erreichen müsse, um militärisch einzugreifen.

Einen kritischen Prüfbericht gab es auch zur Aufgabenerfüllung
und Einsatzbereitschaft der 4. Panzergrenadierbrigade , der auf ein
Prüfverlangen der FPÖ zurückgeht. Demnach waren im
Überprüfungszeitraum durchschnittlich bis zu 64 % der Fahrzeuge nicht
feldverwendbar. Auch Personalmangel wurde vom Rechnungshof
konstatiert. Zu den Empfehlungen gehörten unter anderem ein
Lebenszyklusmanagement für Neuanschaffungen und eine strategische
Neubeurteilung der Fähigkeiten des Bundesheers, wie Kraker im Plenum
erläuterte.

Zur Vorbereitung auf einen möglichen Blackout-Fall bemängelte der
Rechnungshof unter anderem eine fehlende gesamtstaatliche
Koordination und eine einheitliche Blackout-Definition sowie unklare
Zuständigkeiten. Es handle sich um ein sehr relevantes Thema, meinte
die Rechnungshofpräsidentin. Empfohlen wird die Erarbeitung einer
österreichweiten Blackout-Strategie mit eindeutigen Zuständigkeiten
und eine regelmäßige Evaluierung und Abstimmung der Maßnahmen im
Rahmen des beim Innenministerium eingerichteten
Koordinierungsausschusses des Staatlichen Krisen- und
Katastrophenschutzmanagements (SKKM).

Die Opposition nutzte die Plenardiskussion über die
Rechnungshofberichte für Appelle an die Regierung zur Umsetzung der
vielfältigen Empfehlungen. Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen
wiesen ebenso auf die Bedeutung der militärischen Infrastruktur hin,
gingen aber auch darauf ein, dass einige der Empfehlungen des
Rechnungshofs inzwischen bereits umgesetzt wurden. (Fortsetzung
Nationalrat) fan

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