Wien (OTS) – Nach der aktuellen Kritik an Gutachten der
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat Arbeits- und Sozialministerin
Korinna Schumann zu Gesprächen mit der PVA geladen. Dabei wurde
gemeinsam vereinbart, Verbesserungen im System der Begutachtungen
voranzutreiben. „Österreich ist ein Sozialstaat. Wer Unterstützung
braucht, muss sie bekommen – und zwar auf Basis transparenter und
nachvollziehbarer Entscheidungen. Niemand soll sich als Bittsteller
fühlen“, betont Schumann. Ein treffsicheres System sei entscheidend:
Leistungen sollen jenen zugutekommen, die Anspruch darauf haben.
Besonderes Augenmerk gilt dem respektvollen Umgang: „Menschen in
Begutachtungsverfahren befinden sich in schwierigen Situationen und
haben Anspruch auf eine wertschätzende Behandlung.“ Gleichzeitig
brauche es auch Respekt gegenüber Gutachterinnen und Gutachtern.
Zur weiteren Verbesserung der Qualität werden erste konkrete
Maßnahmen umgesetzt:
Erstens: Verhaltenskodex für Gutachter:innen
Es wird umgehend ein verbindlicher Verhaltenskodex erstellt, der von
allen internen und externen Gutachter:innen einzuhalten ist. Dieser
soll klare Leitlinien für die Kommunikation mit Versicherten
festlegen und einen respektvollen, empathischen und wertschätzenden
Umgang sicherstellen. Die Einhaltung des Kodex wird systematisch
kontrolliert.
Zweitens: Stärkung der Kommunikation in Ausbildung und
Zertifizierung (ÖBAK)
Die im Verhaltenskodex festgelegten Standards werden verbindlich in
die Zertifizierungs- und Rezertifizierungslehrgänge der
Österreichischen Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung
(ÖBAK) integriert. Darüber hinaus wird das Thema Kommunikation
gezielt ausgebaut: Schulungen sollen verstärkt empathische
Gesprächsführung, aktives Zuhören sowie den professionellen Umgang
mit schwierigen Situationen vermitteln, um den unterschiedlichen
Bedürfnissen der Versicherten besser gerecht zu werden.
Drittens: Vertrauensperson bei Begutachtungen ermöglichen
Künftig soll die Mitnahme einer persönlichen Vertrauensperson – in
der Regel eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger – nicht nur
beim Pflegegeld, sondern auch bei Verfahren im Zusammenhang mit
Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen ausdrücklich ermöglicht
werden. Antragstellerinnen und Antragsteller sollen aktiv und
rechtzeitig auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.
Viertens: Verbesserung – erhöhte Transparenz
Die Rahmenbedingungen für Begutachtungen werden weiterentwickelt, um
fundierte und nachvollziehbare Entscheidungen zu ermöglichen. Dazu
zählen insbesondere eine der Fallkomplexität entsprechende Dauer der
Begutachtung sowie nachvollziehbare Begründungen von Entscheidungen
insbesondere bei Ablehnungen.
Fünftens: Beschwerdemanagement und Qualitätssicherung ausbauen
Zur weiteren Stärkung der Qualität sollen das Beschwerdemanagement
kontinuierlich verbessert sowie zusätzliche
Qualitätssicherungsmaßnahmen gesetzt werden, um die
Entscheidungsprozesse qualitativ weiterzuentwickeln. Fairness und
Nachvollziehbarkeit werden damit gewährleistet. „Es ist unabdingbar,
dass Entscheidungen fair, verständlich, mit Empathie und
Wertschätzung sowie auf hoher Qualität basieren. Kritik muss ernst
genommen werden“, verweist Schumann auf den verbindlichen Charakter
der Maßnahmen sowie deren Einhaltung, die durch PVA-interne Weisungen
sichergestellt sind.
Sechstens: Maßnahmen im Sozialministeriumservice (SMS)
Auch im Sozialministeriumservice, in dessen Auftrag ebenfalls
Begutachtungen durchgeführt werden, werden Verbesserungen umgesetzt.
Dazu zählt die Etablierung eines umfassenden, strukturierten
Beschwerdemanagements in allen Landesstellen, um Rückmeldungen
strukturiert zu erfassen, allfälligen Verfehlungen auf den Grund zu
gehen und konsequent für Qualitätsverbesserungen zu nutzen.
Zudem wird ein kompakter und praxisnaher Leitfaden für
Gutachter:innen etabliert. Dieser soll klare Leitlinien für den
Ablauf von Begutachtungen festlegen – etwa welche Standards
sicherzustellen sind, welche Inhalte zu dokumentieren sind und wie in
Konfliktsituationen professionell zu reagieren ist. Ein besonderer
Fokus liegt auch auf einer hohen Sensibilität im Umgang mit den
begutachteten Personen und transparenter Kommunikation gegenüber den
Betroffenen, beispielsweise durch ein verständliches Infoschreiben
zum Ablauf der Begutachtung – inklusive ausdrücklicher Information,
dass Vertrauenspersonen zur Begutachtung mitgenommen werden dürfen
und Atteste zu übermitteln sind, damit sie bestmöglich in die
Beurteilung einfließen können.





