Kärnten (OTS) – Der junge Mann hatte in dem Handelsunternehmen
bereits erfolgreich
seine Ausbildung absolviert, bevor er seinen ordentlichen
Präsenzdienst beim österreichischen Bundesheer ableistete. Als er mit
einer Verletzung zurückkehrte und vorerst nicht arbeiten konnte,
reagierte die Firmenleitung prompt und setzte ihn massiv unter Druck.
Eingeschüchtert unterschrieb der junge Mann die vorbereitete
einvernehmliche Auflösung. Dennoch suchte er Rat in der AK-
Bezirksstelle St. Veit. Bezirksstellenleiter Philipp Parteder
konfrontierte den Betrieb mit der klaren Rechtslage. „Das
Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz (APSG) zieht hier extrem strenge
Schutzgrenzen. Ohne eine offizielle, vorherige Aufklärung – durch das
Gericht oder die Arbeiterkammer – über die rechtlichen Konsequenzen,
ist eine solche Unterschrift absolut wertlos“, erklärt der Jurist.
Der Arbeitgeber musste die Auflösung des Dienstverhältnisses
rückgängig machen.
AK-Präsident Goach rät abschließend: „Beschäftigte sollten sich
im Zweifel niemals zu einer schnellen Unterschrift drängen lassen,
sondern die kostenlose Beratung durch unsere Expertinnen und Experten
in Anspruch nehmen. In diesem Fall konnten wir zugunsten des
Betroffenen glücklicherweise helfen, aber leider lassen sich
unüberlegte Unterschriften nicht immer rückgängig machen.“
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