Linz (OTS) – Nach der Amputation seines zweiten Beines kann ein
AK-Mitglied sein
Leben nur mehr im Rollstuhl sitzend bewältigen und ist auf
umfangreiche Pflege angewiesen. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA
) sprach ihm allerdings nur die Pflegestufe 2 zu. Erst mit Hilfe der
AK erhält der Mann nun das Pflegegeld der Stufe 3.
Einen Mann aus dem Bezirk Grieskirchen traf das Schicksal
besonders hart. Fünf Jahre nachdem das linke Bein amputiert worden
war, musste ihm auch das rechte abgenommen werden. Nach einem
Arterieninfarkt war das Anbringen von Prothesen nicht möglich, der
Mann ist seitdem auf den Rollstuhl angewiesen. Trotz dieser massiven
Verschlechterung seiner Lebenssituation sprach die
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zunächst nur das Pflegegeld der
Stufe 2 zu. Dem Betroffenen erschien die Einstufung zu niedrig. Er
wandte sich an die AK, die für ihn vor Gericht ging.
Nach einer gerichtlichen Begutachtung wurde dem Mann Pflegestufe
3 zugesprochen. Der Differenzbetrag wurde rückwirkend ausbezahlt. „
Dieser Fall ist ein weiterer Beleg dafür, dass es bei der
Begutachtungspraxis zu deutlichen Verbesserungen im Sinne der
Versicherten kommen muss. Es kann nicht sein, dass laufend die
Gerichte angestrengt werden müssen, um korrekte Einstufungen zu
erreichen. Weiters gehört zu einem respektvollen Umgang mit den
Versicherten, dass es in Zukunft eine standardmäßige und
nachvollziehbare Begründung von ärztlichen Entscheidungen und eine
automatische Zustellung sämtlicher entscheidungsrelevanter Gutachten
sowie einer Einspruchsmöglichkeit gibt. Auch die Vorbefunde der
Betroffenen müssen stärker berücksichtigt werden “, sagt AK-Präsident
Andreas Stangl.





