Linz (OTS) – Ein OGH-Urteil aus dem Jahr 2011 regelt, wann
Mieter:innen beim
Auszug ihre Wohnung ausmalen müssen. Dennoch verlangen
Hausverwaltungen oft das unbedingte Ausmalen und berufen sich auf
entsprechende Klauseln in Mietverträgen. Diese sind jedoch oft
ungültig. Eine aktuelle Erhebung des AK Wohnzufriedenheitsindex zeigt
ein dahinterliegendes Problem: Art und Qualität der Kommunikation
zwischen Hauseigentümer oder -verwaltung und Mieter:innen sind
ausbaufähig. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Mietverhältnissen im
privaten und geförderten Wohnbau. „ Die Ergebnisse unterstreichen
einmal mehr die Vorteile des geförderten Wohnbaus. Darum muss das
Land Oberösterreich alles daransetzen, diese attraktive Wohnform
auszubauen “, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Ein typischer Fall aus der Beratungspraxis: Eine Mieterin
kontaktiert die Arbeiterkammer. Sie ist unsicher, ob sie die Wohnung
ausmalen muss. Im Mietvertrag steht eine entsprechende Klausel, und
auch ihr Vermieter informierte sie, dass sie ausmalen müsse. Jedoch
hat die Mieterin weder Veränderungen vorgenommen noch Beschädigungen
hinterlassen.
Die Antwort ist klar: Laut OGH-Urteil (OGH 2 Ob 215/10x) sind
solche vorformulierten Ausmalverpflichtungen in der Regel
rechtsunwirksam, wenn sie in einem vom Vermieter stammenden
Vertragsformular getroffen wurden und es keine sachliche
Rechtfertigung dafür gibt. Der Begriff „Formular“ ist dabei nicht
streng zu verstehen. Es geht dabei um vom Vermieter stammende
„vorformulierte Vertragsbedingungen“. Die Mieterin muss die Wohnung
nur im übernommenen Zustand zurückgeben, normale Abnützung
eingeschlossen. Zum Ausmalen ist sie daher nicht verpflichtet.
Das Beispiel zeigt, wie wichtig verständliche und rechtssichere
Informationen durch die Hausverwaltung sind. Auf dringenden
Handlungsbedarf lassen dabei Zahlen des aktuellen AK
Wohnzufriedenheitsindex schließen: Ein Drittel der AK-Mitglieder in
Miete und mit Hausverwaltung sieht Aufholbedarf in Sachen
Informationen über rechtliche Belange. So geben 33 Prozent an, sie
wüssten (eher) nicht, für welche Arbeiten, Reparaturen oder Kosten
die Hausverwaltung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen aufkommen muss.
Dazu kommt, dass mehr als ein Viertel der Mieter:innen in
Oberösterreich der Kommunikation mit dem Vermieter oder der
Hausverwaltung ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Weitere elf Prozent
sehen die Kommunikation eher kritisch.
Bemerkenswert sind die Unterschiede zwischen gefördertem Wohnbau
und privater Miete: So finden 8 von 10 Mieter:innen von sogenannten
„Genossenschafts- oder Gemeindewohnungen“ die Informationen der
Hausverwaltung verständlich. Im Bereich der privaten Miete sind es
nur 7 von 10. Zwei Drittel der Mieter:innen in Genossenschafts- und
Gemeindewohnungen berichten von Hausverwaltungen, die rasch auf
Probleme reagieren (67 Prozent). Bei Mieter:innen im privaten Bereich
macht dieser Anteil rund die Hälfte aus (49 Prozent).
Mehr geförderter Wohnbau und Qualität bei Kommunikation
Der geförderte Wohnbau bringt Vorteile für die Menschen. Im Vergleich
zu „privaten Wohnungen“ ist die finanzielle Belastung geringer, der
Standard bei Heizung und Wärmedämmung oft höher. Unbefristete
Mietverhältnisse machen die Wohnform besonders attraktiv. Die
aktuelle Erhebung des AK-Wohnzufriedenheitsindex unterstreicht die
Attraktivität dieser Wohnform.
– Um dem Bedarf an leistbaren Wohnungen nachzukommen, fordert die AK
Oberösterreich, das Angebot an gemeinnützigen Wohnungen in
Oberösterreich noch stärker auszubauen. Während im Jahr 2025 in
Oberösterreich 2.284 gemeinnützige Wohnungen gebaut wurden, fordert
die AK, zumindest 2.800 gemeinnützige Wohnungen pro Jahr zu
errichten.
– Im Bereich der privaten Vermietung empfiehlt die AK, die
Transparenz und Kommunikationsqualität durch Hausverwaltungen,
insbesondere zu rechtlichen Pflichten und zur Kostenverteilung zu
verbessern.
Hintergrund: Der AK Wohnzufriedenheitsindex als starkes
Instrument
Der AK Wohnzufriedenheitsindex trifft wichtige Aussagen über Ängste
und Sorgen sowie Bedürfnisse und Erwartungen der Menschen zum Thema
Wohnen. Die aktuelle Erhebung unter 800 Personen durch das
renommierte Institut für empirische Sozialforschung (IFES) fand von
Februar bis März 2026 mittels telefonischer und Online-Interviews
statt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die unselbständig
Beschäftigten in Oberösterreich.





