Maria-Theresien-Platz: Burghauptmannschaft Österreich plant eine Interessentensuche für die Wintersaison 2026

Wien (OTS) – Der Maria-Theresien-Platz ist ein zentraler Ort im
städtischen Gefüge
und zugleich Teil des baukulturellen Erbes Österreichs. In den
vergangenen Jahren war er in den Wintermonaten auch Veranstaltungsort
eines Weihnachtsmarktes. Aufgrund beabsichtigter Baumaßnahmen und der
damit verbundenen Planungsunsicherheit ist eine längerfristige
Bestimmung als möglicher Veranstaltungsort in den kommenden Jahren
nicht möglich. Um dennoch die Voraussetzungen für ein attraktives
Angebot für die städtische Bevölkerung sowie Touristinnen und
Touristen zu schaffen, beabsichtigt die Burghauptmannschaft
Österreich einen Teil des Maria-Theresien-Platzes in den Monaten
November und Dezember 2026 zu vermieten. Da derzeit noch unklar ist,
wie es mit den geplanten Baumaßnahmen zur barrierefreien Erschließung
der angrenzenden Museen in den kommenden Jahren weitergeht, kann die
Entscheidung, ob eine Vermietung für die jeweils kommende Saison
möglich ist, immer nur kurzfristig erfolgen.

„Die derzeitige Situation einer fehlenden Nutzung des Maria-
Theresien-Platzes über die Weihnachtszeit hinweg ist für uns nicht
zufriedenstellend. Ab nächstem Jahr soll daher wieder die Möglichkeit
gegeben werden, entsprechende Projekte umzusetzen“, so Burghauptmann
Reinhold Sahl. „Wir sehen in der jährlichen Interessentensuche eine
große Chance: Sie eröffnet Jahr für Jahr Raum für neue Ideen und
frische Impulse. Der Maria-Theresien-Platz ist ein besonderer Ort und
wir laden alle Interessierten herzlich ein, zur Vielfalt und
Lebendigkeit dieses historischen Platzes beizutragen“, sagt
Burghauptmann Reinhold Sahl weiter.

Nähere Informationen zu der Interessentensuche werden ab Jänner
2026 auf der Webseite der Burghauptmannschaft Österreich
veröffentlicht. Inhaltliche Einschränkungen für die Platznutzung
sollen bewusst nur wenige gesetzt werden. Ein respektvoller Umgang
mit der denkmalgeschützten Umgebung sowie die Einhaltung allfällig
notwendiger behördlicher Auflagen werden als Grundlage vorausgesetzt.
Eine Bewerbung ist ab Veröffentlichung der Interessentensuche
möglich.