Lochen/Steinerkirchen (OTS) – Der Fall ist komplex und erfordert eine
höchstgerichtliche Judikatur:
am 20. April 2026 hat der Tierschutzhof Pfotenhilfe auf Anfrage der
Bezirkshauptmannschaft Wels-Land 49 abgenommene Schafe aus
Steinerkirchen an der Traun (OÖ) abgeholt. Vor dem Stall wurden die
Mitarbeiter schon vom Anwalt des Tierhalters und Medienvertretern
empfangen und mit Fragen zum Zustand der Tiere konfrontiert. Die
Pfotenhilfe hatte mit dem Fall allerdings zuvor nichts zu tun und
konnte sich erst im Stall ein Bild der Lage machen, die sich – im
Verhältnis zu Fällen, bei denen die Pfotenhilfe üblicherweise von
Behörden gerufen wird – zunächst als relativ harmlos darstellte. Auf
den ersten Blick waren nur wenige zu dünn. Ansonsten konnte man
angesichts einer möglichst zügigen Verladung in der kurzen Zeit kaum
etwas von außen feststellen. „Auffällig war allerdings, dass der
Stall an diesem vorher angekündigten Termin ganz frisch und tief
eingestreut war und die Schafe ausreichend Heu hatten. Einige Tage
später sah die Sache allerdings schon wieder ganz anders aus und man
konnte deutlich erkennen, dass die Situation nicht der Realität
entsprach“, so Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler, der selbst vor
Ort war.
Erster Eindruck war trügerisch – Zustand der Schafe viel
dramatischer als zunächst angenommen
In den Wochen danach stellte sich die Sache allerdings zunehmend
dramatischer dar: „Der erste Schock kam nach der längst überfälligen
Schur“, sagt Stadler: „Ein Teil der Schafe war kachektisch, also so
extrem und krankhaft abgemagert, dass der Körper nicht nur
Fettreserven, sondern massiv auch Muskelgewebe verloren hatte. Zudem
waren die Schafe so stark von Parasiten befallen, dass unser Tierarzt
schon drei Entwurmungen durchführen musste! Leider sind aufgrund des
kritischen Gesundheitszustands auch nach der Abnahme Tiere
verstorben.“
Urteil kritisiert ausschließlich, dass die 66 Schafe nicht sofort
abtransportiert wurden!
Der Anwalt des Halters brachte Beschwerden gegen die Abnahme und
mehrere Behördenbescheide ein. Am 11.6.2026 fanden dazu öffentliche
Verhandlungen am LVwG OÖ statt, am 6.8.2026 wurden die Entscheidungen
gefällt: Neben rechtskräftigen Bestätigungen zweier Fälle von
Tierquälerei, die alleine schon für ein Tierhaltungsverbot reichen
würden und zu denen sich erschütternde Fotos in den veröffentlichten
Akten finden, wurde in einem Urteil die Abnahme von 66 Schafen wegen
Gefahr im Verzug am 5.3.2026 als rechtswidrig gesehen. Allerdings hat
das Gericht nicht den Grund für die Abnahme kritisiert, sondern
ausschließlich die Tatsache, dass die Behörde die 66 Schafe nicht
unverzüglich abtransportieren ließ. „Besonders interessant ist das
Faktum, dass von den 66 Schafen am 20.4.2026 von uns nur mehr 49
abgeholt werden konnten, von denen allerdings zwei definitiv nach dem
5.3.2026 geboren wurden. Wo sind also die fehlenden 19 Schafe?“,
wundert sich Stadler.
Urteil für Pfotenhilfe nicht nachvollziehbar
Stadler kann das Urteil nicht nachvollziehen: „Wie soll denn eine
Behörde das schaffen, wenn oft in ganz Oberösterreich nicht einmal
ein Platz für einen einzelnen abgenommenen Hund gefunden wird? Diese
müssen meist bis nach Wien transportiert werden! Zudem geht aus dem
Akt hervor, dass der Halter massiv gegen den Abtransport interveniert
habe und sogar einen Viehhändler dazu gebracht habe, seine Zusage
wieder zurückzuziehen! Dieser Fall muss unbedingt vor einem
Höchstgericht geklärt werden. Wir sind sowieso schon todunglücklich
darüber, dass Behörden bei Tierleid oft nur sehr zögerlich
einschreiten. Wenn dieser Fall Schule macht, befürchten wir zukünftig
noch lascheres Einschreiten, was eine weitere Ausweitung und
Verlängerung von Tierleid bedeuten würde!“
Presseaussendung des LVwG OÖ vom 12.8.2026, die den komplexen
Fall auch für Nicht-Juristen kurz und verständlich erklärt:
https://www.lvwg-ooe.gv.at/Mediendateien/Medienmitteilung_LVwG-
080012_LVwG-080013.pdf
Urteil des LVwG OÖ vom 7.8.2026 über mehrere Tierquälereistrafen
mit erschütternden Fotos aus dem Akt: https://www.lvwg-
ooe.gv.at/Entscheidungen/2026/000849_10.pdf
Urteil des LVwG OÖ vom 6.8.2026 zur Abnahme von 66 Schafen am
5.3.2026 mit Fotos aus dem Akt: https://www.lvwg-
ooe.gv.at/Entscheidungen/2026/080012_28.pdf
Am 10.9.2026, 9 Uhr ist am LVwG OÖ eine Verhandlung über die
Beschwerde gegen das Tierhaltungsverbot anberaumt. Als Zeuge geladen
ist unter anderem Pfotenhilfe-Mitarbeiter Jürgen Stadler.