Landwirt: Tierhalteverbot rechtswidrig

Pichl bei Wels (OTS) – Im Auftrag eines Landwirtes mit
Milchwirtschaft hat die auf
öffentliches Recht, Tierschutzrecht und Tierrecht spezialisierte
Rechtsanwaltskanzlei Akkad erfolgreich eine Bescheidbeschwerde gegen
ein behördlich verhängtes Tierhalteverbot durchgefochten. Der
Bescheid war rechtswidrig und wurde zur Gänze aufgehoben.

„Das Tierhalteverbot ist das schärfste Mittel des
Tierschutzrechts und darf nur unter strengsten Voraussetzungen
verhängt werden“, so Rechtsanwalt Peter Akkad, der den betroffenen
Landwirt im Verfahren erfolgreich vertreten hat. “Das Erkenntnis hat
über den Einzelfall hinaus Bedeutung: Es stellt klar, dass Behörden
auch im sensiblen Bereich des Tierschutzes strikt an rechtsstaatliche
Grundsätze gebunden sind”.

Für landwirtschaftliche Betriebe bedeutet dies ein wichtiges
Signal: Eingriffe in die Tierhaltung müssen nicht nur fachlich,
sondern auch rechtlich einwandfrei begründet sein. Andernfalls sind
sie aufzuheben.