Wien (OTS) – Viele Beschäftigte verlängern derzeit ihren Sommerurlaub
mit ein paar
Tagen Zeitausgleich. Doch wer genau in dieser Zeit krank wird, erlebt
oft eine unangenehme Überraschung: Anders als beim Urlaub werden
Krankheitstage während des Zeitausgleichs grundsätzlich nicht
gutgeschrieben.
„Eine Erkrankung unterbricht den Zeitausgleich nicht – die
Stunden oder Tage gelten trotzdem als verbraucht. Das wissen viele
Arbeitnehmer:innen nicht. In unseren Beratungen erleben wir immer
wieder, dass Beschäftigte von dieser Regelung überrascht sind. Viele
gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass Krankheit den
Zeitausgleich genauso unterbricht wie den Urlaub. Tatsächlich ist das
aber nicht der Fall“, erklärt ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena
Weilharter.
Zeitausgleich wird trotz Krankheit verbraucht
Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) gilt: Wer
während eines vereinbarten Zeitausgleichs erkrankt, erhält die
konsumierten Stunden oder Tage grundsätzlich nicht zurück.
Der Grund: Während des Zeitausgleichs besteht keine
Arbeitspflicht. Die Krankheit verhindert daher rechtlich keine
Arbeitsleistung – das Zeitguthaben wird trotz Arbeitsunfähigkeit
abgebaut.
Beim Urlaub gelten andere Regeln
Vielen Arbeitnehmer:innen ist nicht bewusst, dass zwischen Urlaub
und Zeitausgleich ein wesentlicher rechtlicher Unterschied besteht.
Wird jemand während des Urlaubs krank und dauert die Erkrankung
länger als drei Kalendertage, werden die Urlaubstage unter bestimmten
Voraussetzungen nicht verbraucht und wieder gutgeschrieben. Für den
Zeitausgleich gibt es eine vergleichbare gesetzliche Regelung
hingegen nicht.
„Diese Rechtslage überrascht viele Beschäftigte“
„Wer über Monate Überstunden ansammelt und sich auf dringend
notwendige Erholung freut, empfindet es verständlicherweise als
ungerecht, wenn eine Krankheit genau in diese Zeit fällt und das
Zeitguthaben trotzdem verbraucht wird. Umso wichtiger ist es, dass
Beschäftigte ihre Rechte kennen und sich rechtzeitig informieren“, so
Weilharter.
ÖGB-Factbox: Das sollten Beschäftigte wissen
– Urlaub und Zeitausgleich sind rechtlich unterschiedlich geregelt.
Während Urlaub unter bestimmten Voraussetzungen durch Krankheit
unterbrochen wird, gibt es für den Zeitausgleich keine vergleichbare
gesetzliche Regelung.
– Krankheit unterbricht den Zeitausgleich grundsätzlich nicht. Die
konsumierten Stunden oder Tage gelten trotzdem als verbraucht.
– Im Zweifel beraten lassen. Wer Fragen zu Zeitausgleich, Urlaub oder
Arbeitszeit hat, sollte sich an seine Gewerkschaft oder den ÖGB
wenden.
Über uns:
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) vertritt rund 1,2
Millionen Arbeitnehmer:innen in Österreich. Gemeinsam mit seinen
sieben Gewerkschaften setzt sich der ÖGB als überparteiliche
Interessenvertretung für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und
Gehälter sowie soziale Gerechtigkeit ein.
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