Koalition einig über neues Glücksspielgesetz – Entwurf geht heute in Begutachtung

Wien (OTS) – Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich auf
eine
umfassende Reform des Glücksspielgesetzes geeinigt. Der Entwurf geht
heute, Montag, in Begutachtung. Die zwei zentralen Themen sind: mehr
Spielerschutz und eine grundlegende Neuregelung für die Online-
Lizenzen. Die Verhandlungsführer für ihre Parteien waren Andreas
Ottenschläger für die ÖVP, Jan Krainer für die SPÖ und Christoph
Pramhofer für NEOS. Sie sprechen von der größten Reform des
Glücksspielgesetzes seit 26 Jahren. Das Gesetz werde den
Spielerschutz und die Regeln für den Glücksspielmarkt auf die Höhe
der Zeit bringen. ****

Andreas Ottenschläger, ÖVP-Finanzsprecher: „Mit der Neuregelung
des Glücksspielgesetzes setzen wir einen Schritt hin zu mehr
Wettbewerb, Rechtssicherheit und fairen Marktbedingungen. Die Öffnung
des Online-Marktes beendet überholte Monopolstrukturen, schafft neue
Investitionsanreize und stärkt den Wirtschaftsstandort Österreich.
Gleichzeitig stärken wir den Spielerschutz durch klare und zeitgemäße
Schutzmechanismen und gehen konsequent gegen illegale Anbieter vor.
Dadurch können legale Unternehmen künftig unter fairen Bedingungen
wirtschaften, investieren und Wertschöpfung in Österreich schaffen.
Damit ist es uns gelungen, die richtige Balance zwischen einem
wirksamen Spielerschutz und einem rechtssicheren, funktionierenden
Markt zu finden.“

Jan Krainer, SPÖ-Finanzsprecher: „Die Reform des
Glücksspielgesetzes war überfällig. Es ist gelungen, viele
widerstreitende Interessen unter einen Hut zu bringen. Die
wichtigsten dabei: Wir verbessern den Spielerschutz und wir bringen
Ordnung in einen Online-Markt, der in den letzten Jahren immer grauer
und schwärzer geworden ist.“

Christoph Pramhofer, NEOS-Sprecher für Gesundheit und
Kapitalmarkt: „Ein Glücksspielangebot, das im legalen und regulierten
Bereich stattfindet, ist der beste Spielerschutz. Genau deshalb
öffnen wir den Online-Markt – kontrolliert und mit einheitlichen
Regeln für alle Anbieter. Das bisherige staatliche Monopol hat dazu
geführt, dass Spieler viel zu oft mangels Alternativen auf den Grau-
oder Schwarzmarkt ausgewichen sind. Mit der Liberalisierung schaffen
wir nun einen modernen Markt mit einem gesunden Wettbewerb und hohen
und verbindlichen Spielerschutzstandards. Dass diese langjährige
Forderung jetzt umgesetzt wird, ist auch für mich als
Gesundheitssprecher von entscheidender Bedeutung.“

Im Folgenden ein Überblick zum Begutachtungsentwurf

1. Allgemeine Information

Die Reform des Glücksspielrechts hat zwei Schwerpunkte:

– Neuregulierung Online-Glücksspiel

– Modernisierung Spielerschutz – Fokus: Spielerbezogene Maßnahmen

2. Neuregulierung Online-Glücksspiel

– Es wird ein offenes Konzessionssystem für Online-Glücksspiel
eingeführt.

– Grundsätzlich kann jeder Anbieter, der die strengen Anforderungen (
z.B. Kapitalgesellschaft mit Aufsichtsrat, funktionierende Compliance
-Systeme für Geldwäsche/Spielerschutz, Stammkapital mind. 10
Millionen Euro) erfüllt, eine Online-Konzession erhalten.

– Das Gesetz sieht vor, dass Bewerber für eine Online-Konzession ab
1.1.2027 bis zur Vergabe der Konzession das bisherige illegale Online
-Angebot einstellen müssen. Mit dieser Cooling-Off-Phase soll ab In-
Kraft-Treten der Novelle bis zum Auslaufen der derzeitigen
Superkonzession ein geregelter Übergang in das offene
Konzessionssystem gewährleistet werden. Alle Anbieter, die sich an
diese Cooling-Off-Phase halten, können nach dem regulären Auslaufen
der Superkonzession (30.9.2027) eine Online-Konzession erhalten.

– Für alle Anbieter, die weiterhin nach dem 1.1.2027 illegales Online
-Glücksspiel betreiben, greift eine 18-monatige Sperrfrist für die
Konzessionserteilung. Ab dem 1.1.2030 wird die Sperrfrist auf 24
Monate verlängert. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass
regelkonform agierende Akteure in Zukunft keinen Nachteil erleiden
und somit der legale Online-Markt abgesichert wird.

– Außerdem muss ein Konzessionswerber alle nichtverjährten
Abgabenschulden und nicht bezahlten Spielerschutzklagen begleichen.
Dieses Kriterium bezieht sich nicht nur auf den Konzessionswerber (
konkrete Gesellschaft) selbst. Vielmehr müssen alle offenen
Abgaben/Spielerschutzklagen im Konzern bereinigt werden.

– Um die Umgehung dieser Voraussetzung zu verhindern, sieht das
Gesetz außerdem vor, dass alle Abgaben/Spielerschutzklagen, die in
Zusammenhang mit einer Marke stehen, beglichen werden müssen. Somit
ist ein Auslagern der Marke auf einen anderen Konzern nicht möglich ,
weil selbst die Nutzung einer „verschmutzten“ Marke nach den
gesetzlichen Vorgaben nicht möglich ist.

– Diese Regelung sorgt für Gerechtigkeit . Über 20.000 geschädigte
Spieler sollen von dieser Regelung profitieren, da ihre offenen
Klagen beglichen werden sollen.

– Darüber hinaus werden nur solche Bewerber eine Konzession erhalten,
wenn sichergestellt ist, dass Entscheidungen von österreichischen
Gerichten im Sitzstaat vollstreckbar sind.

– Zur Absicherung des legalen Marktes sieht das Gesetz zwei Blocking-
Bestimmungen vor:

– Payment-Blocking:

– Das Payment-Blocking wird Zahlungsströme von und zu
illegalen Zahlungsanbietern unterbinden. Dieses Ziel wird durch eine
gesetzlich vorgesehen Doppelstrategie erreicht. Es werden sowohl
nationale als auch internationale Zahlungen vom Payment-Blocking
erfasst sein.

– Black-List: Alle in Österreich tätigen
Banken/Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, die von der Finanz
veröffentlichten IBANs von illegalen Glücksspielanbietern zu
blockieren. Somit sind sowohl nationale als auch internationale
Zahlungen iZm illegalen Anbietern in Österreich blockiert.

– Payment-Blocking-Bescheid-Verfahren: Hier werden in Zukunft
vor allem internationale Zahlungsanbieter (zB Visa, Paypal etc.) mit
Bescheid dazu verpflichtet, Geschäftsbeziehungen mit illegalen
Glücksspielanbietern einzustellen. Das Hauptziel ist hier, die
Zahlungsoptionen auf Homepages von illegalen Anbietern so weit als
möglich zu reduzieren.

– Netzsperren:

– Bei den Netzsperren-Verfahren geht es darum, dass Homepages
von illegalen Anbietern nicht in Österreich abrufbar sein sollen.
Dieses Ziel wird vor allem dadurch erreicht, dass große
internationale Cloudanbieter (Cloudflare, AmazonWebService) und
Suchmaschinen (Google) dazu verpflichtet werden, dass sie die
Homepages von illegalen Anbietern in Österreich blockieren.

3. Modernisierung Spielerschutz

– Neben der Neuregulierung des Online-Glücksspiels bildet auch die
Weiterentwicklung und Anhebung der Spielerschutzstandards am Stand
der Wissenschaft einen weiteren Schwerpunkt der Reform. Der Fokus der
gesetzlichen Neuerungen liegt dabei auf spielerbezogenen Maßnahmen .
Mit gezielten Ergänzungen des bestehenden Spielerschutzsystems wird
ein stabiles und attraktives Glücksspielangebot geschaffen werden,
bei dem der Konsument im Mittelpunkt steht.

– Es wird ein zentrales, betreiber- und spielartenübergreifendes
Sperrregister eingeführt werden, das technologieoffen und
manipulationssicher ausgestaltet sein wird. Somit werden in Zukunft
sowohl betreiberseitige Sperren als auch Selbstsperren zentral
erfasst. Mit dieser Maßnahme werden besonders suchtgefährdete Spieler
effektiv geschützt (in Deutschland sind ca. 90 Prozent Selbstsperren
durch Spieler). Das Sperrregister erfasst alle Spielarten (Casino,
Automaten, Online) außer Lotto.

– Als weitere Maßnahme werden effektive Einzahlungslimits für Online-
Glücksspiel und für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten
eingeführt. Durch die gesetzliche Beschränkung der maximalen
Einzahlungsbeträge (18-26 Jahre: EUR 250/Woche, ab 26 Jahre EUR
1.680/Monat) soll eine weitere Schutzmaßnahme gesetzt werden, die
einen besonderen Schutz für junge Erwachsene darstellt.

– Im Online-Bereich wird darüber hinaus ein Online-Glücksspiel-
Aufsichtssystem implementiert, mit dem die gesetzlich geregelten
Einzahlungslimits mit einem betreiberübergreifenden Limitregister
zentral überwacht werden. Im Einzelfall (für Erwachsene, die das 23.
Lebensjahr vollendet haben) kann das Einzahlungslimit angehoben
werden, wenn die Spieler über ausreichend Bonität verfügen. Mit der
Erhöhung des Einzahlungslimits muss aber ein engmaschiges Spieler-
Monitoring einhergehen, um weiterhin effektiven Spielerschutz
sicherzustellen. Das Aufsichtssystem wird mit einer VO des HBMF
umgesetzt.

– Neben den gesetzlich verpflichtenden Einschränkungen soll darüber
hinaus auch die Stärkung der Eigenverantwortung gefördert werden. Mit
Hilfe der verpflichtenden Setzung von zeitlichen und monetären Limits
für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten und Online-
Glücksspiel durch Spieler selbst, soll den Spielern eine gesetzlich
abgesicherte Möglichkeit zur Selbstlimitierung geboten werden. Die
Anhebung der selbst gewählten Limits unterliegt einer Wartefrist von
72 Stunden, um impulsives Verhalten hintanzuhalten und die
Selbstkontrolle zu stärken.

– Zur besseren Beurteilung der konkreten Gefährlichkeit von
Glücksspielen soll eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage von
Spielsuchtpotentialanalysen eingeführt werden.

– Es soll ferner der gesetzlich vorgesehene verantwortungsvolle
Maßstab für Glücksspielwerbung nach einem wissenschaftlichen Standard
mit Verordnung konkretisiert werden, damit die Werbebeschränkungen
gezielt weiterentwickelt werden und auf neue Phänomene rasch
aufsichtsrechtlich reagiert werden kann.

– Hinsichtlich des Angebotes mit Glücksspielautomaten , die mit der
höchsten Suchtprävalenz belastet sind, sollen bestehende
Beschränkungen nachgeschärft werden. Bei Glücksspielautomaten und
Online-Slots wird die Spielgeschwindigkeit auf zwei Sekunden pro Spin
verdoppelt. Mit der Beschränkung der Spielfrequenz soll die
Suchtprävalenz der betroffenen Angebote reduziert werden. Daneben
soll eine verpflichtende Abkühlphase nach 90 Minuten Spieldauer
eingeführt werden, während der der Spieler mit Videos gezielt über
die Risiken des Glücksspiels aufgeklärt wird .

– Das Einsatzlimit bei Glücksspielautomaten (auch Online-Slots) wird
auf EUR 5 halbiert. Das in der Praxis bewährte Gewinnlimit von EUR
10.000 bleibt erhalten. Zusätzlich wird das bisher bestehende Jackpot
-Verbot aufgehoben, um ein attraktives legales Glücksspielangebot zu
gewährleisten und somit der Abwanderung in den Schwarzmarkt
entgegenzuwirken.

– Die Neuregelung soll ein klar geregeltes, überwachtes Angebot
sicherstellen, dass den höchsten Standards an Spielerschutz und
verantwortungsvollem Glücksspiel entspricht. Künftig sollen auch
Limits für virtuelle Glücksspielautomaten (Slots im Online-
Glücksspiel) eingeführt werden. Die Beschränkung der verpflichtenden
Höchsteinsätze und Höchstgewinne sowie die Limitierung der
Spielgeschwindigkeit und die Verpflichtung einer Abkühlphase für
Spieler werden somit auf den Online-Bereich ausgedehnt. Damit ist
auch beim Online-Glücksspiel ein hoher Spielerschutzstandard analog
zum terrestrischen Automatenglücksspiel sichergestellt.

4. Sonstige Anpassungen Konzessionen

– Die Anzahl der Spielbanken wird mit 13 Konzession festgelegt, wobei
eine sachlich begründete Gliederung der Konzessionen in Pakete
zulässig ist. Hierbei sind für Standortvorgaben Kriterien wie eine
möglichst umfassende Abdeckung der österreichischen Bevölkerung, das
touristische Potential einer Region, soziodemographische und
sozioökonomische Rahmenbedingungen und die Identifizierung von
Einzugsgebieten zu berücksichtigen. Bei der Paketgliederung sind eine
Minimierung des Wettbewerbsdrucks zwischen Spielbanken zur Stärkung
des Spielerschutzes und ein möglichst ausgewogenes Verhältnis der
Wertigkeit sicherzustellen sowie die Prognose einer ausreichenden
betriebswirtschaftlichen Tragfähigkeit miteinzubeziehen.

(Schluss) wf/bj